Seehofer lehnt Stichtagsregelung ab
In der Debatte um Flüchtlinge mit Job will der Bundesinnenminister die Regeln nicht aufweichen.
BERLIN Nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz Flüchtlingen mit Job keine neue Bleibeperspektive geben. Er lehnt sowohl den sogenannten Spurwechsel als auch eine Stichtagsregelung ab. Stichtagsregelung bedeutet, dass Flüchtlinge, die bis zu einem bestimmten Datum einen Job haben, bleiben dürfen. Spurwechsel heißt, dass Flüchtlinge grundsätzlich vom Status des Schutzsuchenden in den Status des Arbeitsmigranten wechseln können.
„Wer Asyl beantragt und ein Bleiberecht bekommt, ist arbeitsberechtigt. Wer Asyl beantragt und eine Ablehnung erhält, ist ausreisepflichtig. Diesen Grundsatz wollen wir nicht verändern“, sagte Seehofer unserer Redaktion. „Wenn wir denjenigen ein Bleiberecht geben, die eine Arbeit aufnehmen, dann können wir uns das ganze Asylverfahren schenken“, betonte der Innenminister.
Die Bundesregierung plant ein Fachkräftezuwanderungsgesetz, durch das gezielt Arbeitskräfte für Branchen mit vielen offenen Stellen ins Land kommen sollen. Die SPD fordert, dass in den Arbeitsmarkt integrierte Flüchtlinge im Zuge des Gesetzes eine langfristige Bleibeperspektive bekommen.
Seehofer lehnt das ab: „Solange wir das Migrationsthema nicht gelöst haben und eine Stichtagsregelung schaffen, erzeugen wir einen Pull-Faktor: Wir locken noch mehr Menschen an, die in Deutschland kein Bleiberecht bekommen können.“Eine Stichtagsregelung nannte der Innenminister „lebensfremd“. Das halte niemand durch. „Sie können nicht sagen, dass jemand, der am 1. Januar gekommen ist, bleiben darf, und derjenige, der einen Tag später da war, gehen muss.“Eine Stichtagsregelung schaffe eine Amnestie für die gesamte Vergangenheit.
Damit droht um das Fachkräftezuwanderungsgesetz neuer Streit in der Koalition. Die SPD besteht auf einem Bleiberecht für Flüchtlinge, die in den Arbeitsmarkt gut integriert sind.
Im Fall des nach einem Gerichtsurteil zu Unrecht nach Tunesien abgeschobenen Sami A. wies Seehofer jede Verantwortung des Bundes zurück. „Dieses Schwarze-Peter-Spiel mache ich nicht mit. Für die operative Umsetzung einer Abschiebung sind die Länder zuständig“, sagte Seehofer mit Blick auf die Argumentation der NRW-Landesregierung, dass die Bundesebene noch keine schriftliche Garantie der tunesischen Regierung vorlegen konnte, wonach Sami A. nicht gefoltert werde. Das Auswärtige Amt habe die tunesische Regierung gebeten, klarzumachen, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert werde, sagte Seehofer. „Ich habe mit dem tunesischen Innenminister dazu telefoniert, er hat eine baldige Antwort versprochen.“