Dienst-Laptops für Lehrer ungewiss
Ob die Gemeinden oder das Land für die Kosten aufkommen müssen, ist eine offene rechtliche Frage.
DÜSSELDORF (kib) Die Anschaffung von Dienst-Laptops für Lehrer stößt auf juristische Probleme. Wie aus der Stellungnahme eines Rechtswissenschaftlers für den Landtag hervorgeht, ist juristisch nicht abschließend geklärt, ob die Gemeinden als Schulträger verpflichtet sind, Lehrer mit Dienst-Laptops insbesondere auch zum Gebrauch am Heimarbeitsplatz auszustatten. „Hierfür bedürfte es einer weiteren gesetzlichen Konkretisierung“, heißt es in dem Gutachten des Staatsrechtlers Bernd Grzeszick von der Universität Heidelberg, das im Rahmen einer Experten-Anhörung am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag vorgelegt wurde.
Der Streit zwischen kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung um die digitale Ausstattung von Schulen und Lehrern dürfte sich damit in die Länge ziehen. Nach Auffassung der Verbände muss der Dienstherr, also das Land, für die Kosten aufkommen – und nicht Städte und Gemeinden.
So eindeutig ist die Rechtslage aus Sicht von Grzeszick aber nicht. Der Jurist sieht die Gemeinden zumindest in der Pflicht, auf eigene Kosten für eine „am allgemeinen Stand der Informationstechnologie orientierte Sachausstattung der Schulen“zu sorgen. Hierfür habe das Land den Gemeinden dann eine jährliche Kompensation zu leisten. Um darüber hinaus die Frage der Dienst-Laptops für den Hausgebrauch zu klären, müsse die Rechtslage konkretisiert werden. Dabei zeigte der Experte auch einen Weg auf, wie das Land um eine Ausgleichszahlung an die Gemeinden herumkommen könnte: mit lediglich unverbindlichen, freiwilligen Zielvorgaben für die Gemeinden. Andernfalls gelte das Konnexitätsprinzip, so Grzeszick: Wer bestellt, muss zahlen. Und das wäre dann in diesem Fall das Land.