Lockerer Kündigungsschutz für Brexit-Banker
Die Koalition will damit Geldhäusern den Umzug von London nach Frankfurt schmackhaft machen.
FRANKFURT (dpa) Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD angestrebten Lockerungen beim Kündigungsschutz für Topverdiener in Banken lassen auf sich warten. Es gebe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreteren Pläne mitzuteilen als das, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, erklärte das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage.
Um Londoner Banken einen Umzug nach Deutschland und insbesondere an den Finanzplatz Frankfurt schmackhafter zu machen, hatten CDU, CSU und SPD festgeschrieben, sich für „attraktive Rahmenbedingungen am Finanzplatz Deutschland“einzusetzen. Der britische EU-Austritt (Brexit) zwingt Banken am Finanzplatz London, sich umzuorientieren.
Die Regierungspartner streben an, sogenannte Risikoträger „im Kündigungsschutzgesetz leitenden Angestellten gleichzustellen“. Als Risikoträger gelten zum Beispiel Geschäftsleiter, Bereichsleiter, Leiter Recht und Finanzen oder Angestellte mit hohem Handelsvolumen. Von solchen Mitarbeitern sollen sich Banken dann auch ohne Vorliegen von Kündigungsgründen gegen Zahlung einer Abfindung trennen dürfen.
Greifen würde die geplante Neuregelung für Bank-Mitarbeiter, deren Grundvergütung mehr als das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt. Für Westdeutschland sind dies derzeit auf Jahressicht 234.000 Euro. Wie viele Mitarbeiter betroffen wären, lasse sich derzeit nicht abschätzen, erklärte das hessische Finanzministerium. „Fest steht aber: Die vereinbarte Flexibilisierung zielt nur auf einen kleinen Kreis von Spitzenverdienern ab. Für alle anderen bleibt der Kündigungsschutz unangetastet“, betonte ein Sprecher des Ministeriums.
„Man kann durchaus darüber nachdenken, dass Menschen, die sehr viel verdienen, nicht den gleichen Kündigungsschutz brauchen wie ein normaler Arbeitnehmer“, sagte der Frankfurter Arbeitsrechtler Hans-Peter Löw, „wenn man den Kündigungsschutz lockert, muss das allerdings für alle Branchen gelten. Ein Sonderkündigungsrecht für Banker hielte ich für verfassungswidrig. Es gibt keinen Grund, warum jemand, der in einer Bank arbeitet, leichter zu kündigen sein sollte als jemand, der in der Industrie arbeitet.“
Ohnehin wird die Zeit knapp, mögliche Änderungen im deutschen Kündigungsschutzgesetz noch bis zum Brexit in Kraft zu setzen. Bis Ende März 2019 soll der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union vollzogen sein.