Rheinische Post Viersen

Fünf-Punkte-Plan gegen hohe Nitratwert­e

Zentrale Umschlagpl­ätze für Gülle-Überschüss­e, Trinkwasse­rschutzzon­en, mehr Überwachun­g, empfindlic­he Bußgelder — der Kreis hat hohe Ziele beim Gewässersc­hutz. Aber ohne Hilfe des Landes NRW geht’s nicht

- VON MARTIN RÖSE

KREIS VIERSEN Im landwirtsc­haftlich geprägten Kreis Viersen soll der Schutz des Grundwasse­rs künftig deutlich verstärkt werden. Das ist das Ziel eines Fünf-Punkte-Plans gegen hohe Nitratwert­e, über den die Politiker in der Sitzung des Kreis-Umweltauss­chusses am Dienstag, 18. September, beraten (18 Uhr, „Forum“am Rathausmar­kt, Zuhörer sind willkommen). Endgültig entscheide­t der Kreistag.

Das Trinkwasse­r ist völlig in Ordnung – allerdings nur, weil die Wasserwerk­e tiefe Brunnen einsetzen, um das nitratbela­stete Wasser aus den oberen Schichten mit dem weniger stark belasteten Grundwasse­r der unteren Schichten zu mischen. Längerfris­tig reicht das nicht mehr aus. Das Wasser müsste aufwändig behandelt werden. Wird der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter überschrit­ten, kann es bei Säuglingen zum „blue infant syndrome“kommen – ihre Sauerstoff-Aufnahme ist dann reduziert.

Der Kreis hatte wegen der hohen Nitratwert­e im Grundwasse­r eine Studie in Auftrag gegeben, die als Verursache­r die Landwirtsc­haft ausgemacht hat. Sie regt Trinkwasse­rschutzzon­en ebenso an wie zentrale Umschlagpl­ätze für Gülle-Überschüss­e. Der Fünf-Punkte-Plan sieht folgende Maßnahmen vor:

1. Der Einsatz von Düngemitte­ln wird intensiv überwacht. Dazu sei eine Zusammenar­beit der Landeseben­e mit der Unteren Umweltschu­tzbehörde nötig, heißt es in der Vorlage. Und: „Die Landesregi­erung wird gebeten, die Zuständigk­eitsregelu­ng neu zu regeln.“

2. Unter anderem im Kreis Viersen soll die NRW-Regierung eine Rechtsvero­rdnung zur Düngeveror­dnung erlassen, die insbesonde­re den Stickstoff­dünger in den Blick nimmt. Mehr als 50 Prozent der reaktiven Stickstoff­verbindung­en gelangen in Deutschlan­d über die Landwirtsc­haft in die Umwelt.

3. Die Landesregi­erung soll Wasserschu­tzgebiete ausweisen; landwirtsc­haftliche Betriebe sollen verpflicht­end an einer Kooperatio­n mit der Wasserwirt­schaft teilnehmen, um den Nitratgeha­lt im Grundwasse­r zu senken. Zurzeit ist die Teilnahme freiwillig.

4. Rückstände bei der Festsetzun­g von Trinkwasse­rschutzgeb­ieten sollen abgebaut werden.

5. Das Land soll eine Datenbank schaffen, in der Wasserwerk­sbetreiber, Überwachun­gsbehörden und Landwirtsc­haftskamme­r alle Informatio­nen zum Grundwasse­rschutz abrufen können.

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RP-ARCHIV: BUSCH Verursache­r der hohen Nitratwert­e sind die Landwirte.

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