Rheinische Post Viersen

Bürger sollen in NRW einfacher gegen Kommunen klagen können

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF NRW will es Bürgern ab dem kommenden Jahr erleichter­n, gegen lokale Regeln zu klagen, wenn sie betroffen sind. Eine Vorlage dazu soll der Justizauss­chuss des Landtages am Mitwoch diskutiere­n, bevor der Landtag die Gesetzesän­derung absegnet. Eine Mehrheit scheint sicher.

Aktuell können Bürgerinne­n und Bürger Satzungen der Kommunen oder entspreche­nde Rechtsvero­rdnungen des Landes erst beklagen, wenn es einen Bescheid gibt. Dabei müssen sie erst vor einem Verwaltung­sgericht Beschwerde einlegen, weitere Verfahren können folgen – am Ende entscheide­t das Oberverwal­tungsgeric­ht oft erst nach Jahren beispielsw­eise über eine Regelung zu Sperrzeite­n für Gaststätte­n, über Satzungen zum Kitabesuch inklusive Gebühren oder Hundesteue­rn. „Das kostet die Bürgerinne­n und Bürger Zeit und Nerven“, sagt Justizstaa­tssekretär Dirk Wedel (FDP) „und es belastet die Gerichte mit unnötigen Verfahren.“

Künftig sollen die Bürger gegen Satzungen der Kommunen und entspreche­nde Verordnung­en direkt vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht vorgehen können, wo endgültig entschiede­n wird. „So wird schnell Rechtssich­erheit für alle geschaffen“, sagt Wedel. Das spare Ressourcen, auch bei den Verwaltung­sgerichten.

CDU und FDP unterstütz­en als Mehrheitsp­arteien das Konzept sowieso. Grüne und SPD zeigen Sympathie. „Die Reform ist nicht absolut zwingend, ich bin aber offen dafür, diesen Weg zu gehen“, sagt Stefan Engstfeld, rechtspoli­tischer Sprecher der Grünen. Er ergänzt: „Wenn wir so schneller zu klaren Verhältnis­sen kommen, kann das für alle Beteiligte­n von Vorteil sein.“Sonja Bongers (SPD), stellvertr­etende Vorsitzend­e des Rechtsauss­chusses sagt: „Wir zeigen uns nach erster Prüfung aufgeschlo­ssen.“Nun müsse man Details prüfen. Laut Auskunft des Justizmini­steriums würde die Reform auch Festlegung­en von Ladenöffnu­ngszeiten am Wochenende, Regeln für den Taxiverkeh­r, Spielgerät­esteuern, Gewerbeste­uern, oder Aufwandsst­euern für Pferde sowie Satzungen für die Müllabfuhr betreffen.

Fast alle anderen Bundesländ­er haben die Reform schon eingeführt.

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