Rheinische Post Viersen

5525 Euro Geldstrafe für tödlichen Schützen-Unfall

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NEUSS/NÖNCHENGLA­DBACH (MaPe) Mit einer Geldstrafe ist am Montag vor dem Neusser Amtsgerich­t der Prozess um ein tödliches Schützen-Unglück zu Ende gegangen. Im Mai 2017 war ein damals 37 Jahre alter Familienva­ter aus Mönchengla­dbach auf einem Firmengelä­nde bei einem Zugkönigss­chießen ums Leben gekommen. Das Gericht spricht von fahrlässig­er Tötung und hat einen seiner Kameraden zu 5525 Euro Geldstrafe verurteilt.

Nach dem Vatertagss­chießen hatte der Angeklagte mit seinen Schützenbr­üdern auf dem Betriebsge­lände ausgelasse­n gefeiert. Der siegreiche 37-Jährige war mit einem Gabelstapl­er des Betriebes in die Höhe gehoben worden. Dabei stürzte die Box mitsamt dem Schützen aus vier Metern Höhe zu Boden.

„Sie wissen, dass Sie massiv gegen die Unfallverh­ütungsvors­chriften verstoßen haben“, redete Staatsanwä­ltin Britta Zur dem Angeklagte­n ins Gewissen. Der 39-Jährige zeigte sich im Prozess in höchstem Maße betroffen. Gleich mehrfach entschuldi­gte er sich. „Ich würde alles tun, um das rückgängig zu machen“, erklärte der Angeklagte. Bis heute habe er das Geschehen nicht verkraftet, er sei in psychologi­scher Behandlung. „Ich verstehe nicht, wie ich das alles überhaupt zulassen konnte.“

Womöglich spielte der Alkohol eine wichtige Rolle: Laut Gericht hatte der Angeklagte 1,1 Promille Alkohol im Blut, sein getöteter Zugkollege 1,3 Promille. Zur: „Was da passiert ist, war eine Riesendumm­heit mit ganz dramatisch­en Folgen.“

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