Zuschüsse und Trainings für Arbeitslose
Arbeitslose, die über zwei Jahre lang Sozialleistungen beziehen, sollen beim Einstieg in den Job mit Zuschüssen und Coachings gefördert werden. Das sieht das Teilhabechancengesetz vor, das ab 2019 gelten soll.
KREIS VIERSEN Mit finanzieller Förderung und sozialen Coachings sollen Jobsuchende fit für den Arbeitsmarkt werden. Dies ist Ziel des Teilhabechancengesetzes, das Franz-Josef Schmitz, Geschäftsführer der Arbeitsagentur im Kreis Viersen, in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses für Gesundheit, Soziales und Seniorenarbeit vorstellte.
Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zum sozialen Arbeitsmarkt am 18. Juli dieses Jahres. Darin ist vorgesehen, das zweite Buches des Sozialgesetzbuches zu ändern. Mit öffentlicher Förderung sollen Mittel angeboten werden, die Arbeitslosen, die bereits mehr als zwei Jahre Sozialleistungen beziehen, den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern.
Der Entwurf ist zurzeit in parlamentarischer Beratung. Ein Start der Umsetzung dieser Maßnahmen sei zum 1. Januar 2019 geplant, berichtet Schmitz. Bereits jetzt seien zwei Vermittler der Arbeitsagentur Krefeld und Viersen damit beschäftigt, für das Förderungsprogramm geeignete Kunden zu erfassen, berichtet Michael Becker, Pressesprecher der Arbeitsagentur Krefeld und Viersen.
Die Förderung ist unterteilt in zwei Pakete, abhängig davon, wie lange bereits Leistungen bezogen werden. Wer mindestens zwei Jahre ohne Job ist ist und keine Stelle trotz Unterstützung durch das Amt finden und erhalten konnte, bekommt von der Arbeitsagentur im ersten Beschäftigungsjahr 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns als Zuschuss zum vom Arbeitgeber gezahlten Lohn (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung); im zweiten Jahr sind es 50 Prozent.
Außerdem ist ein spezielles Persönlichkeitstraining vorgesehen. „Dabei geht es nicht nur um das Bewältigen der Arbeit, sondern auch um soziale Kompetenzen und einen strukturierten Tagesablauf“, sagt Becker. Das Training bieten Sozialarbeiter an. Diese Förderung soll verhindern, dass jemand lange arbeitslos bleibt.
Arbeitgeber, die Fördermittel zur Eingliederung erhalten, sollen den Arbeitnehmer außerdem sechs Monate über die Förderdauer hinaus beschäftigen.
Arbeitslose, die mindestens sieben Jahre Arbeitslosengeld (ALG) II beziehen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und dabei keine oder nur kurze sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt haben, nicht selbständig oder geringfügig beschäftigt waren, erhalten eine bis zu fünf Jahre lange Förderung. Im ersten und zweiten Jahr: ein Zuschuss in Umfang von 100 Prozent zur Arbeitgeber-Pauschale ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung; danach sinkt die Höhe des Zuschusses um zehn Prozent pro Jahr. Berechnet wird auf Basis des Mindestlohns (2019 wird dieser bei 9,19 Euro liegen) zuzüglich der Arbeitgeber-Pauschale. Auch bei dieser Förderung werden die Teilnehmer geschult. Es soll außerdem Möglichkeiten zu Fort- und Weiterbildungen sowie für Praktika geben. Dafür sind für Arbeitgeber Zuschüsse bis zu 1000 Euro pro Maßnahme möglich.
„Wir beginnen bereits jetzt Motivation in Beratungsgesprächen aufzubauen“, sagt Becker. Die Persönlichkeitstrainings sollen begleitend zur Beschäftigung laufen, solange Bedarf besteht.