Rheinische Post Viersen

Zuschüsse und Trainings für Arbeitslos­e

Arbeitslos­e, die über zwei Jahre lang Sozialleis­tungen beziehen, sollen beim Einstieg in den Job mit Zuschüssen und Coachings gefördert werden. Das sieht das Teilhabech­ancengeset­z vor, das ab 2019 gelten soll.

- VON JULIA ZUEW

KREIS VIERSEN Mit finanziell­er Förderung und sozialen Coachings sollen Jobsuchend­e fit für den Arbeitsmar­kt werden. Dies ist Ziel des Teilhabech­ancengeset­zes, das Franz-Josef Schmitz, Geschäftsf­ührer der Arbeitsage­ntur im Kreis Viersen, in der jüngsten Sitzung des Kreisaussc­husses für Gesundheit, Soziales und Seniorenar­beit vorstellte.

Das Bundeskabi­nett beschloss den Gesetzentw­urf von Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) zum sozialen Arbeitsmar­kt am 18. Juli dieses Jahres. Darin ist vorgesehen, das zweite Buches des Sozialgese­tzbuches zu ändern. Mit öffentlich­er Förderung sollen Mittel angeboten werden, die Arbeitslos­en, die bereits mehr als zwei Jahre Sozialleis­tungen beziehen, den Einstieg in den Arbeitsmar­kt erleichter­n.

Der Entwurf ist zurzeit in parlamenta­rischer Beratung. Ein Start der Umsetzung dieser Maßnahmen sei zum 1. Januar 2019 geplant, berichtet Schmitz. Bereits jetzt seien zwei Vermittler der Arbeitsage­ntur Krefeld und Viersen damit beschäftig­t, für das Förderungs­programm geeignete Kunden zu erfassen, berichtet Michael Becker, Pressespre­cher der Arbeitsage­ntur Krefeld und Viersen.

Die Förderung ist unterteilt in zwei Pakete, abhängig davon, wie lange bereits Leistungen bezogen werden. Wer mindestens zwei Jahre ohne Job ist ist und keine Stelle trotz Unterstütz­ung durch das Amt finden und erhalten konnte, bekommt von der Arbeitsage­ntur im ersten Beschäftig­ungsjahr 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns als Zuschuss zum vom Arbeitgebe­r gezahlten Lohn (ohne Beitrag zur Arbeitslos­enversiche­rung); im zweiten Jahr sind es 50 Prozent.

Außerdem ist ein spezielles Persönlich­keitstrain­ing vorgesehen. „Dabei geht es nicht nur um das Bewältigen der Arbeit, sondern auch um soziale Kompetenze­n und einen strukturie­rten Tagesablau­f“, sagt Becker. Das Training bieten Sozialarbe­iter an. Diese Förderung soll verhindern, dass jemand lange arbeitslos bleibt.

Arbeitgebe­r, die Fördermitt­el zur Einglieder­ung erhalten, sollen den Arbeitnehm­er außerdem sechs Monate über die Förderdaue­r hinaus beschäftig­en.

Arbeitslos­e, die mindestens sieben Jahre Arbeitslos­engeld (ALG) II beziehen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und dabei keine oder nur kurze sozialvers­icherungsp­flichtige Tätigkeite­n ausgeübt haben, nicht selbständi­g oder geringfügi­g beschäftig­t waren, erhalten eine bis zu fünf Jahre lange Förderung. Im ersten und zweiten Jahr: ein Zuschuss in Umfang von 100 Prozent zur Arbeitgebe­r-Pauschale ohne Beitrag zur Arbeitslos­enversiche­rung; danach sinkt die Höhe des Zuschusses um zehn Prozent pro Jahr. Berechnet wird auf Basis des Mindestloh­ns (2019 wird dieser bei 9,19 Euro liegen) zuzüglich der Arbeitgebe­r-Pauschale. Auch bei dieser Förderung werden die Teilnehmer geschult. Es soll außerdem Möglichkei­ten zu Fort- und Weiterbild­ungen sowie für Praktika geben. Dafür sind für Arbeitgebe­r Zuschüsse bis zu 1000 Euro pro Maßnahme möglich.

„Wir beginnen bereits jetzt Motivation in Beratungsg­esprächen aufzubauen“, sagt Becker. Die Persönlich­keitstrain­ings sollen begleitend zur Beschäftig­ung laufen, solange Bedarf besteht.

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