Wie Auszubildende mehr Geld bekommen
Berufseinsteiger und Studenten sind oft mit ihren Finanzen überfordert. In unserer Serie geben wir Tipps, die bares Geld wert sind.
VIERSEN Raus aus dem Elternhaus zum Studieren. Oder der Start in die Ausbildung. Jetzt ändert sich die Welt. Und auch Geld bekommt plötzlich eine andere Bedeutung. Doch was jahrzehntelang galt, gilt nicht mehr. Festverzinsliche Wertpapiere? Sind längst eine Geldvernichtungsmaschine. Versicherungen? Checkt man online. Oder vielleicht besser doch nicht? Unsere „Junges Geld“-Serie erklärt jungen Leuten, worauf sie achten müssen. Zum Auftakt: Extra-Leistungen für Azubis vom Chef und vom Staat – so holst du das Meiste für dich raus!
Jens Leenen (23) hätte sich wahrscheinlich für Dinge wie Arbeitnehmersparzulage oder Vermögenswirksame Leistungen (VL) nicht besonders interessiert, wenn er nicht im Rahmen seiner Ausbildung bei der Sparkasse Krefeld davon gehört hätte. Und schnell erkannte: Das ist ja auch für mich interessant – denn beides hilft, trotz nicht gerade üppigen Ausbildungsgehalts den Grundstock für ein kleines Vermögen zu legen. Leenen berichtet: „Viele junge Leute, die in unsere Filiale kommen, hatten bislang keine Berührungspunkte mit den Themen – und lassen deshalb viel Geld liegen.“
Was sind Vermögenswirksame Leistungen? Das ist Geld, das viele Arbeitgeber zusätzlich jeden Monat zum regulären Gehalt bezahlen. Meistens erst nach der Probezeit von drei Monaten. „Die Höhe der VL ist vom Arbeitgeber abhängig“, berichtet Leenen, der die Aha-Filiale der Sparkasse am Ostwall in Krefeld für junge Leute leitet. Die Mitarbeiter dort sind alle selbst jünger als 30 Jahre. „Manche Arbeitgeber zahlen fünf Euro pro Monat, andere 25 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 40 Euro. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es aber nicht.“Er rät: „Schaue einfach in Deinen Tarifvertrag oder frage deinen Arbeitgeber, wenn du die VL bisher nicht nutzt.“Das zusätzliche Geld fließt aber nicht einfach aufs Gehaltskonto, sondern muss angelegt werden. „Die Idee dahinter ist, dass junge Leute mit dem Geld ein Startkapital aufbauen“, erklärt Leenen.
Alternativ zu einem klassischen Sparvertrag können Arbeitnehmer das VL-Sparen mit Investmentfonds, Bausparen oder einer betrieblichen Altersvorsorge kombinieren. Aber was ist richtig? „Das lässt sich am besten in einem Gespräch mit dem Bankberater herausfinden“, rät Leenen. Bausparen kann die Basis für die eigenen vier Wände bilden, die betriebliche Altersversorgung führt zu einer Zusatz-Rente – und wer aufs Fondssparen setzt, kann von den Chancen an den Aktienmärkten profitieren. Wie funktioniert das mit den VL in der Praxis? Erst: Hin zum Bankberater. Mal angenommen, am Ende ist klar, es soll Bausparen sein. Dann schließe einen Bausparvertrag ab, auf den deine Vermögenswirksamen Leistungen fließen. Deinen Arbeitgeber musst du informieren, damit er die VL jeden Monat auf dein Bausparkonto einzahlt. Und dann bitte nicht versäumen zu prüfen, ob du auch Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie erhalten kannst.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage? Im Prinzip handelt es sich dabei um einen Bonus von neun Prozent auf die vermögenswirksamen Leistungen. Die gibt’s vom Staat. Allerdings zahlt der die nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 17.900 Euro pro Jahr liegt (für Verheiratete gelten höhere Grenzen). Ein Rechenbeispiel: Du sparst pro Jahr 470 Euro auf dein VL-Konto. Dann gibt’s vom Staat noch neun Prozent obendrauf. Macht 43 Euro zusätzlich.
Wie funktioniert das in der Praxis? Die Arbeitnehmersparzulage wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Die benötigte Bescheinigung schickt die Bausparkasse elektronisch an die Finanzverwaltung. „Innerhalb der Mindest-Spardauer von sieben Jahren darf das geförderte Guthaben nur für Investitionen rund ums eigene Zuhause eingesetzt werden“, berichtet Leenen. „Aber nach Ablauf der sieben Jahre kann jeder frei entscheiden,
wofür er das Bausparguthaben nutzt. Das kann zum Beispiel auch der Kauf eines Autos sein.“
Was ist die Wohnungsbauprämie? Das ist eine zusätzliche Unterstützung vom Staat für junge Leute, die mit einem Bausparvertrag für die eigenen vier Wände sparen. Maximal kann man sich eine Sparsumme von 512 Euro jährlich mit 8,8 Prozent fördern lassen. Das entspricht 45,06 Euro. Auch hier gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen darf bei Singles 25.600 Euro nicht übersteigen. Leenens Tipp: „Wer bei Abschluss des Bausparvertrages unter 25 Jahre alt ist, darf das Guthaben prämienunschädlich nach sieben Jahren frei verwenden.“
Wie funktioniert das in der Praxis? Ganz einfach: Einmal im Jahr gibt die Bausparkasse eine Mitteilung über den Stand des Bausparkontos. Auf einem beigefügten Formular kann man einfach ankreuzen, ob die Wohnungsbauprämie mit beantragt werden soll. Fertig!
Die Serie „Junges Geld“ist eine Kooperation der RP mit der Sparkasse Krefeld.