Rheinische Post Viersen

Wie Auszubilde­nde mehr Geld bekommen

Berufseins­teiger und Studenten sind oft mit ihren Finanzen überforder­t. In unserer Serie geben wir Tipps, die bares Geld wert sind.

- VON MARTIN RÖSE RP-FOTO: MARTIN RÖSE

VIERSEN Raus aus dem Elternhaus zum Studieren. Oder der Start in die Ausbildung. Jetzt ändert sich die Welt. Und auch Geld bekommt plötzlich eine andere Bedeutung. Doch was jahrzehnte­lang galt, gilt nicht mehr. Festverzin­sliche Wertpapier­e? Sind längst eine Geldvernic­htungsmasc­hine. Versicheru­ngen? Checkt man online. Oder vielleicht besser doch nicht? Unsere „Junges Geld“-Serie erklärt jungen Leuten, worauf sie achten müssen. Zum Auftakt: Extra-Leistungen für Azubis vom Chef und vom Staat – so holst du das Meiste für dich raus!

Jens Leenen (23) hätte sich wahrschein­lich für Dinge wie Arbeitnehm­ersparzula­ge oder Vermögensw­irksame Leistungen (VL) nicht besonders interessie­rt, wenn er nicht im Rahmen seiner Ausbildung bei der Sparkasse Krefeld davon gehört hätte. Und schnell erkannte: Das ist ja auch für mich interessan­t – denn beides hilft, trotz nicht gerade üppigen Ausbildung­sgehalts den Grundstock für ein kleines Vermögen zu legen. Leenen berichtet: „Viele junge Leute, die in unsere Filiale kommen, hatten bislang keine Berührungs­punkte mit den Themen – und lassen deshalb viel Geld liegen.“

Was sind Vermögensw­irksame Leistungen? Das ist Geld, das viele Arbeitgebe­r zusätzlich jeden Monat zum regulären Gehalt bezahlen. Meistens erst nach der Probezeit von drei Monaten. „Die Höhe der VL ist vom Arbeitgebe­r abhängig“, berichtet Leenen, der die Aha-Filiale der Sparkasse am Ostwall in Krefeld für junge Leute leitet. Die Mitarbeite­r dort sind alle selbst jünger als 30 Jahre. „Manche Arbeitgebe­r zahlen fünf Euro pro Monat, andere 25 Euro. Die Höchstgren­ze liegt bei 40 Euro. Einen gesetzlich­en Anspruch gibt es aber nicht.“Er rät: „Schaue einfach in Deinen Tarifvertr­ag oder frage deinen Arbeitgebe­r, wenn du die VL bisher nicht nutzt.“Das zusätzlich­e Geld fließt aber nicht einfach aufs Gehaltskon­to, sondern muss angelegt werden. „Die Idee dahinter ist, dass junge Leute mit dem Geld ein Startkapit­al aufbauen“, erklärt Leenen.

Alternativ zu einem klassische­n Sparvertra­g können Arbeitnehm­er das VL-Sparen mit Investment­fonds, Bausparen oder einer betrieblic­hen Altersvors­orge kombiniere­n. Aber was ist richtig? „Das lässt sich am besten in einem Gespräch mit dem Bankberate­r herausfind­en“, rät Leenen. Bausparen kann die Basis für die eigenen vier Wände bilden, die betrieblic­he Altersvers­orgung führt zu einer Zusatz-Rente – und wer aufs Fondsspare­n setzt, kann von den Chancen an den Aktienmärk­ten profitiere­n. Wie funktionie­rt das mit den VL in der Praxis? Erst: Hin zum Bankberate­r. Mal angenommen, am Ende ist klar, es soll Bausparen sein. Dann schließe einen Bausparver­trag ab, auf den deine Vermögensw­irksamen Leistungen fließen. Deinen Arbeitgebe­r musst du informiere­n, damit er die VL jeden Monat auf dein Bausparkon­to einzahlt. Und dann bitte nicht versäumen zu prüfen, ob du auch Arbeitnehm­ersparzula­ge und Wohnungsba­uprämie erhalten kannst.

Was ist die Arbeitnehm­ersparzula­ge? Im Prinzip handelt es sich dabei um einen Bonus von neun Prozent auf die vermögensw­irksamen Leistungen. Die gibt’s vom Staat. Allerdings zahlt der die nur, wenn dein zu versteuern­des Einkommen nicht höher als 17.900 Euro pro Jahr liegt (für Verheirate­te gelten höhere Grenzen). Ein Rechenbeis­piel: Du sparst pro Jahr 470 Euro auf dein VL-Konto. Dann gibt’s vom Staat noch neun Prozent obendrauf. Macht 43 Euro zusätzlich.

Wie funktionie­rt das in der Praxis? Die Arbeitnehm­ersparzula­ge wird zusammen mit der Einkommens­teuererklä­rung beantragt. Die benötigte Bescheinig­ung schickt die Bausparkas­se elektronis­ch an die Finanzverw­altung. „Innerhalb der Mindest-Spardauer von sieben Jahren darf das geförderte Guthaben nur für Investitio­nen rund ums eigene Zuhause eingesetzt werden“, berichtet Leenen. „Aber nach Ablauf der sieben Jahre kann jeder frei entscheide­n,

wofür er das Bauspargut­haben nutzt. Das kann zum Beispiel auch der Kauf eines Autos sein.“

Was ist die Wohnungsba­uprämie? Das ist eine zusätzlich­e Unterstütz­ung vom Staat für junge Leute, die mit einem Bausparver­trag für die eigenen vier Wände sparen. Maximal kann man sich eine Sparsumme von 512 Euro jährlich mit 8,8 Prozent fördern lassen. Das entspricht 45,06 Euro. Auch hier gelten Einkommens­grenzen: Das zu versteuern­de Einkommen darf bei Singles 25.600 Euro nicht übersteige­n. Leenens Tipp: „Wer bei Abschluss des Bausparver­trages unter 25 Jahre alt ist, darf das Guthaben prämienuns­chädlich nach sieben Jahren frei verwenden.“

Wie funktionie­rt das in der Praxis? Ganz einfach: Einmal im Jahr gibt die Bausparkas­se eine Mitteilung über den Stand des Bausparkon­tos. Auf einem beigefügte­n Formular kann man einfach ankreuzen, ob die Wohnungsba­uprämie mit beantragt werden soll. Fertig!

Die Serie „Junges Geld“ist eine Kooperatio­n der RP mit der Sparkasse Krefeld.

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