Rheinische Post Viersen

Ratsherr wegen Beleidigun­g verurteilt

- VON GABI PETERS

Der Richter nennt Roeseler „Wiederholu­ngstäter“. Es gibt bereits zwei rechtskräf­tige Verurteilu­ngen.

Weil er eine junge Frau bei Burger King fotografie­rte und das Bild als Collage mit dem Aufdruck „Kopftuch-Tussis“und „Burka-Schlampen“ins Netz stellte, muss Ratsherr Dominik Roeseler 1000 Euro Geldstrafe bezahlen. Das Amtsgerich­t verurteilt­e den Mitbegründ­er von „Hooligans gegen Salafisten“am Donnerstag wegen Beleidigun­g und Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

Eine 23-jährige Angestellt­e der Mönchengla­dbacher Fast-Food-Filiale hatte im Dezember 2016 bei der Polizei Anzeige erstattet, nachdem eine Freundin sie auf das Bild von ihr im Internet aufmerksam gemacht hatte. Sie habe sich sofort erkannt, sagte die junge Frau vor Gericht aus. Sie sei erschrocke­n gewesen und verstört. „Ich habe bei der Arbeit immer gedacht: Wer hat dich fotografie­rt, ist er wieder da?“

Die Staatsanwä­ltin hatte durch die Collage und die Beschriftu­ng auch den Tatbestand der Volksverhe­tzung als erfüllt gesehen. Es sei Roeseler um die Gruppe der muslimisch­en Frauen gegangen. Die Collage sei geeignet, um Unruhe unter der Bevölkerun­g zu verbreiten, sagte sie. Und da Roeseler schon wegen ähnlicher Vorwürfe verurteilt sei, komme nur in eine Freiheitss­trafe in Betracht.

Der Angeklagt habe zwar beleidigt und das in krasser Art, dennoch sah der Richter keine Volksverhe­tzung. Dafür reichten Beleidigun­gen nicht aus. Roeseler sei ein „Wiederholu­ngstäter“. Seine politische Meinungsäu­ßerung gehe an den Grenzen der Persönlich­keitsrecht­e anderer. Deshalb sei auch die Geldstrafe für Roeseler, der nach eigenen Worten „Hartz IV für Selbststän­dige“bezieht, so hoch angesetzt worden.

Der Ratsherr, der sich vor Gericht selbst vertrat, will Rechtsmitt­el gegen das Urteil einlegen. Er sieht die Collage als „Kunst“und die Beschriftu­ng („Eine Islamisier­ung Deutschlan­ds findet nicht statt. Wer etwas anderes behauptet, ist ein Nazi“) als

„Ich habe bei der Arbeit immer gedacht: Wer hat dich fotografie­rt, ist er wieder da?“

23 Jahre alte Angestellt­e

„Satire“. Für beides würden andere Regeln gelten. Außerdem verwies er auf den Balken, den er der Frau auf dem Bild über die Augen gelegt habe. Er habe auf die zunehmende Islamisier­ung aufmerksam machen wollen, sagte Roeseler. „Ich möchte nicht, dass meine Tochter, die jetzt ein Jahr ist, später in der Schule gezwungen sein wird, ein Kopftuch zu tragen.“

Im November wird der Mönchengla­dbacher Ratsherr wieder vor Gericht stehen. Er wurde vom Oberlandes­gericht wegen Beleidigun­g des früheren Innenminis­ters verurteilt. Bei einer Pegida-Demonstrat­ion im Februar 2016 in Duisburg soll Roeseler Ralf Jäger als „Dreck“beschimpft haben. Vor dem Landgerich­t Duisburg wird es um das Strafmaß gehen.

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