29-Jähriger bestreitet vor Gericht illegales Autorennen
16 Monate nach einem tödlichen Unfall in der Mönchengladbacher City müssen sich zwei Männer verantworten.
MÖNCHENGLADBACH (eva) Zwei junge Männer rasen im Juni 2017 über eine vierspurige Straße in der Mönchengladbacher Innenstadt. Sie sind mit bis zu 100 km/h unterwegs. Tempo 40 ist erlaubt. Plötzlich erfasst einer der beiden Fahrer mit seinem Auto einen Fußgänger. Der wird durch die Wucht des Aufpralls 37 Meter durch die Luft geschleudert. Er stirbt noch am Unfallort an seinen schweren Verletzungen.
Seit Montag müssen sich die beiden Fahrer aus Schwalmtal und Willich vor dem Mönchengladbacher Landgericht verantworten. Angeklagt ist der 29-jährige Todesfahrer wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Einem 26-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Unfallflucht vor. Der Mann aus Willich war zunächst davongefahren, hatte sich aber später bei der Polizei gestellt.
Im Prozess ließ der 29-Jährige am Montag über seinen Verteidiger erklären, er werde gestehen, zu schnell gefahren zu sein und einen Menschen mit dem Auto getötet zu haben. Er bestreite jedoch, an einem Rennen teilgenommen zu haben. Er habe den Mitangeklagten überholen wollen. Der andere Fahrer sei aber nach links auf seine Fahrbahn gezogen, da sei er auf die Gegenspur ausgewichen. Erst als sein Bruder auf dem Beifahrersitz gerufen habe „Vorsicht, da ist jemand“, habe er den Fußgänger wahrgenommen.
Eine Zeugin, die in der Unfallnacht mit ihrem Mann unterwegs war, sagte am Montag allerdings vor dem Mönchengladbacher Gericht aus, dass es für sie wie ein Rennen ausgesehen habe. Sie habe das Gefühlt gehabt, dass sich ein Fahrer von dem anderen „angestachelt“gefühlt habe.
Das Landgericht hatte zuvor die Mordanklage gegen den 29-Jährigen abgelehnt. Die Richter sahen keinen hinreichenden Tatverdacht für einen Tötungsvorsatz. Der 29-Jährige habe sich spontan auf das Rennen eingelassen, um dem anderen zu beweisen, dass er der bessere Fahrer sei und das stärkere Auto habe.
Der Prozess wird fortgesetzt.