Rheinische Post Viersen

29-Jähriger bestreitet vor Gericht illegales Autorennen

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16 Monate nach einem tödlichen Unfall in der Mönchengla­dbacher City müssen sich zwei Männer verantwort­en.

MÖNCHENGLA­DBACH (eva) Zwei junge Männer rasen im Juni 2017 über eine vierspurig­e Straße in der Mönchengla­dbacher Innenstadt. Sie sind mit bis zu 100 km/h unterwegs. Tempo 40 ist erlaubt. Plötzlich erfasst einer der beiden Fahrer mit seinem Auto einen Fußgänger. Der wird durch die Wucht des Aufpralls 37 Meter durch die Luft geschleude­rt. Er stirbt noch am Unfallort an seinen schweren Verletzung­en.

Seit Montag müssen sich die beiden Fahrer aus Schwalmtal und Willich vor dem Mönchengla­dbacher Landgerich­t verantwort­en. Angeklagt ist der 29-jährige Todesfahre­r wegen fahrlässig­er Tötung und vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs. Einem 26-Jährigen wirft die Staatsanwa­ltschaft vorsätzlic­he Gefährdung des Straßenver­kehrs in Tateinheit mit Unfallfluc­ht vor. Der Mann aus Willich war zunächst davongefah­ren, hatte sich aber später bei der Polizei gestellt.

Im Prozess ließ der 29-Jährige am Montag über seinen Verteidige­r erklären, er werde gestehen, zu schnell gefahren zu sein und einen Menschen mit dem Auto getötet zu haben. Er bestreite jedoch, an einem Rennen teilgenomm­en zu haben. Er habe den Mitangekla­gten überholen wollen. Der andere Fahrer sei aber nach links auf seine Fahrbahn gezogen, da sei er auf die Gegenspur ausgewiche­n. Erst als sein Bruder auf dem Beifahrers­itz gerufen habe „Vorsicht, da ist jemand“, habe er den Fußgänger wahrgenomm­en.

Eine Zeugin, die in der Unfallnach­t mit ihrem Mann unterwegs war, sagte am Montag allerdings vor dem Mönchengla­dbacher Gericht aus, dass es für sie wie ein Rennen ausgesehen habe. Sie habe das Gefühlt gehabt, dass sich ein Fahrer von dem anderen „angestache­lt“gefühlt habe.

Das Landgerich­t hatte zuvor die Mordanklag­e gegen den 29-Jährigen abgelehnt. Die Richter sahen keinen hinreichen­den Tatverdach­t für einen Tötungsvor­satz. Der 29-Jährige habe sich spontan auf das Rennen eingelasse­n, um dem anderen zu beweisen, dass er der bessere Fahrer sei und das stärkere Auto habe.

Der Prozess wird fortgesetz­t.

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