Rheinische Post Viersen

Dreijährig­e Freiheitss­trafe für Vauth

Im Prozess gegen das Tönisvorst­er Ehepaar Lothar und Jessica Vauth fällte die Zweite Große Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts jetzt das Urteil für Lothar Vauth. Er wurde am Montag aus der Untersuchu­ngshaft entlassen.

- VON SONJA STEMES ARCHIVFOTO: LOTHAR STRÜCKEN

KREIS VIERSEN/KREFELD Überrasche­nde Wende im Betrugspro­zess gegen das Tönisvorst­er Ehepaar Lothar und Jessica Vauth. Im Falle von Lothar Vauth wurde am Montagnach­mittag das Urteil gefällt. Er erhielt wegen gewerbsmäß­iger Untreue in neun Fällen, zwei davon in Tateinheit mit Betrug, eine Gesamtfrei­heitsstraf­e in Höhe von drei Jahren. Außerdem wurde er aus seiner – fast zweijährig­en – Untersuchu­ngshaft entlassen. Ein Berufsverb­ot bekam er nicht. Ein Urteil gegen Jessica Vauth erfolgte nicht; der Prozess gegen sie wird am 22. Oktober, 10 Uhr, fortgesetz­t.

Dem Tönisvorst­er Ehepaar war Untreue in 923 Fällen vorgeworfe­n worden. Der so entstanden­e Schaden wurde auf 1,9 Millionen Euro beziffert. Zudem soll das Ehepaar für Mandanten bestimmte Gelder, sogenannte Fremdgelde­r, nicht oder. nur sehr verzögert ausgezahlt haben. Die Kammer hatte kürzlich Zwischenbi­lanz gezogen und festgestel­lt, dass sie In insgesamt acht „Veruntreuu­ng-von-Fremdgeld-Fällen“eine Verurteilu­ngswahrsch­einlichkei­t sehe, nicht aber – bis auf eine Ausnahme – in den ebenfalls angeklagte­n mehr als 900 Untreue-Fällen.

Am Montagvorm­ittag verkündete die Kammer, dass sich die Prozessbet­eiligten zusammenge­setzt hätten, um eine mögliche Verständig­ung zu erzielen. Ergebnis dieser Gespräche war Folgendes: Das Gericht schlug der Verteidigu­ng im Fall von Jessica Vauth ein Strafmaß in Höhe von sechs Monaten bis zu einem Jahr und vier Monaten als Bewährungs­strafe vor. Diesen Verständig­ungsantrag lehnte die Angeklagte jedoch ab, sodass gegen sie am 22. Oktober weiter verhandelt wird.

Im Fall von Lothar Vauth hielt die Kammer indes ein Strafmaß zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung für angemessen. Vauth entschied sich, auf den Verständig­ungsantrag einzugehen. Er räumte die ihm vorgeworfe­nen, insgesamt neun Taten, ein und ergänzte, dass er die „daraus entstanden­en Folgen“bedauere.

Die Staatsanwä­ltin erklärte in ihrem Plädoyer, dass das Geständnis sowie die Einsicht des Beschuldig­ten als strafmilde­rnd zu werten sei. Allerdings habe er durch seine Taten sowohl seinen Mandanten als auch seinen ehemaligen Kanzleipar­tnern finanziell erheblich geschadet. Hinzu komme eine hohe kriminelle Energie und eine damit verbundene Skrupellos­igkeit. Letztendli­ch

forderte die Staatsanwä­ltin eine Gesamtfrei­heitsstraf­e in Höhe von drei Jahren sowie die Verhängung eines Berufsverb­ots.

Einer der beiden Verteidige­r Vauths wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die Verzögerun­gen bei der Auszahlung von Mandanteng­eldern zwar darauf ausgericht­et waren, „Zeit zu schinden“, selbstvers­tändlich sollten die Betroffene­n die Gelder aber schließlic­h erhalten. „Mein Mandant wollte die Summen nicht in die eigene Tasche stecken“, ergänzte der Anwalt. Lothar Vauth sei seit Jahren gesundheit­lich nicht auf der Höhe, auch finanziell werde er sich nicht mehr erholen. Daher forderte der Verteidige­r, Lothar Vauth nur zu zwei Jahren und neun Monaten zu verurteile­n und ihm außerdem zu gestatten, zukünftig weiterhin als Rechtsanwa­lt tätig sein zu dürfen.

 ??  ?? Lothar (vorn) und Jessica Vauth (2.v.li.) mit ihren Anwälten zum Prozessauf­takt im März 2017 vor der Großen Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts.
Lothar (vorn) und Jessica Vauth (2.v.li.) mit ihren Anwälten zum Prozessauf­takt im März 2017 vor der Großen Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts.

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