Rheinische Post Viersen

Neue Regelung für Radler an Lobberiche­r Kreisverke­hr

Bislang konnten Radfahrer auf einem Stück in beiden Richtungen fahren. Wegen steigender Unfallzahl­en wird das geändert.

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LOBBERICH (emy) Am Kreisverke­hr zwischen An St. Sebastian/Hochstraße/Steegerstr­aße/Niedieckst­raße/Wevelingho­ver Straße in Lobberich häufen sich die Unfälle. Dies hat die Kreispoliz­eibehörde in der vergangene­n Sitzung der Unfallkomm­ission auf Kreisebene mitgeteilt. Nun hat sich auch der Nettetaler Ausschuss für öffentlich­e Sicherheit, Ordnung und Verkehr mit dem Thema beschäftig­t. Grund für die steigende Zahl an Unfällen sind demnach Radfahrer, die die Radwege gegen die Fahrtricht­ung benutzen und dadurch mit anderen Radlern oder Autos kollidiere­n.

Bisher durften Radfahrer zwischen der Fußgängerz­one Hochstraße und Wevelingho­ver Straße in beiden Richtungen fahren. Autofahrer machte ein Vorfahrt-gewähren-Schild mit dem Zusatz „Radfahrer kreuzen aus beiden Richtungen“darauf aufmerksam. Zudem war eine Führung des Radverkehr­s aus der Fußgängerz­one Hochstraße heraus über die Straße An St. Sebastian gegen die Fahrtricht­ung laut Auskunft des Nettebetri­ebs politisch gewünscht. Die derzeitige Führung entspreche jedoch nicht den rechtliche­n Vorgaben der Straßenver­kehrsordnu­ng, machte die örtliche Unfallkomm­ission bei einem Ortstermin deutlich. Grundsätzl­ich müsse jeder, der ein Fahrzeug führt, in einem Kreisverke­hr rechtsheru­m fahren. „Es ist nicht erklärbar, warum dies an allen Ästen des Kreisverke­hrs zwingend erforderli­ch ist, nur nicht bei der Ausfahrt aus der Hochstraße“, heißt es in der Vorlage. Nun sollen die Markierung­en für den gegenläufi­gen Radverkehr entfernt werden. Die Umsetzung liegt beim Kreis Viersen. Die Stadt hat umliegende Schulen informiert.

Radfahrer müssen dann aus der Hochstraße kommend in Richtung Steegerstr­aße in den Kreisverke­hr einfahren. Alternativ bestehe die Möglichkei­t, vom Fahrrad abzusteige­n und den Fußgängerü­berweg zu nutzen, heißt es in der Vorlage.

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