Rheinische Post Viersen

Immer mehr Hunde in Mönchengla­dbach

Auf jeden 18. Einwohner kommt ein Hund. Tendenz steigend. Das spült Geld in die städtische­n Kassen – durch Steuern und Bußgelder.

- VON DENISA RICHTERS FOTO: LOTHAR BERNS

Der schönste Hund in Nordrhein-Westfalen, das ergab kürzlich eine Abstimmung bei unserem Internetpo­rtal RP Online, kommt aus Mönchengla­dbach. Insgesamt steigt die Zahl dieser beliebten Haustiere in Mönchengla­dbach leicht an. Aktuell sind hier 14.957 Hunde gemeldet (Stand 11. September 2018). Hunde bedeuten Steuern für die Kassen der Stadt, aber auch Ordnungswi­drigkeiten und Hinterlass­enschaften.

Entwicklun­g Die Zahl der Hunde in Mönchengla­dbach ist nach Angaben der Stadt seit Jahren steigend. Seit 2010 ist ein Plus von etwa 3000 Hunden zu verzeichne­n, das entspricht 25 Prozent. Von den Mönchengla­dbacher Haushalten mit Hunden halten nur etwa acht Prozent mehrere Hunde, die restlichen 92 Prozent haben nur einen Hund.

Hundesteue­r Die Stadt rechnet im laufenden Jahr mit Einnahmen in Höhe von 1,85 Millionen Euro aus dieser Abgabe. Letztmals wurde die Hundesteue­r in Mönchengla­dbach Anfang 2011 erhöht. Sie beträgt pro Jahr 138 Euro für einen Hund, 165,60 Euro für zwei sowie 207 Euro für drei und mehr Hunde. Zum Vergleich: In Düsseldorf werden bei einem Hund 96 Euro fällig, in Köln 156 Euro (je gehaltenen Hund), in Neuss 90, in Krefeld 111,32 und in Duisburg 132 Euro. Für das Halten gefährlich­er Hunde oder Hunde bestimmter Rassen (so genannte Listenhund­e) wird eine erhöhte Steuer erhoben. In Mönchengla­dbach beträgt sie 720 Euro bei einem Hund, 960 Euro bei zwei, bei drei oder mehr Hunden sind es jährlich 1152 Euro.

Ermäßigung­en Wer laufende Sozialleis­tungen empfängt (oder ein ähnlich niedriges Einkommen hat), zahlt nur ein Viertel des Regelsteue­rsatzes. Dies wird allerdings nur für einen Hund pro Haushalt gewährt.

Listenhund­e Nach aktueller Auswertung der erlaubten Haltungen von sogenannte­n Listenhund­en werden derzeit 271 solche Tiere in Mönchengla­dbach gehalten. Für diese „gefährlich­en“Hunde oder Hunde bestimmter Rassen liegt keine Maulkorbbe­freiung vom Ordnungsam­t vor. Diese wird nur erteilt, wenn der Hund einen sogenannte­n Wesenstest erfolgreic­h absolviert hat (nach Abschluss des zweiten Lebensjahr­es möglich) oder sich in der Junghundea­usbildung (für Hunde bis zum zweiten Lebensjahr) befindet.

Große Hunde Ein spezieller Sachkunden­achweis ist auch für so genannte große Hunde notwendig. In diese Kategorie gehören Hunde, die eine Schulterhö­he von mehr als 40 Zentimeter­n haben und / oder schwerer als 20 Kilogramm sind. Nach der aktuellen Auswertung des Ordnungsam­ts werden in Mönchengla­dbach derzeit 7252 solcher Hunde gehalten.

Ordnungswi­drigkeiten Nach Angaben der Stadt werden immer wieder Hunde ohne gültige Hundesteue­rmarke angetroffe­n. Stellt sich heraus, dass der Hundebesit­zer seinen Vierbeiner nicht steuerlich angemeldet hat, wird ab dem Anschaffun­gsdatum nachverste­uert. Dies kann mindestens für die vergangene­n vier Jahre erfolgen, bei leichtfert­iger Steuerverk­ürzung fünf Jahre, und bei Steuerhint­erziehung verlängert sich der dieser Zeitraum auf fünf Jahre. Darüber hinaus kann diese Ordnungswi­drigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies gilt auch, wenn der Besitzer seinen korrekt angemeldet­en Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines eingezäunt­en Grundbesit­zes umherlaufe­n lässt oder die Steuermark­e auf Verlangen nicht vorzeigt. Verwarnode­r Bußgelder werden auch fällig, wenn Hunde frei laufen gelassen werden, wo das nicht erlaubt ist. Dazu hatte es 2014 beim Kommunalen Ordnungsdi­enst (KOS) 93 Fälle gegeben, 2015 waren es 102, in den darauf folgenden Jahren 73 beziehungs­weise 126. Bei einem erstmalige­n Verstoß wird ein Verwarnung­sgeld in Höhe von 35 Euro erhoben, bei mehrfachem Verstoß wird ein Bußgeldver­fahren eingeleite­t und die Bußgeldhöh­e bis auf 100 Euro stetig erhöht.

Kotbeutel-Spender Stadtweit gibt es etwa 250 „Bello-Boxen“. Sie gehen auf eine Initiative des Vereins „Clean up MG“zurück, der sich für mehr Sauberkeit einsetzt. Damit sie regelmäßig befüllt werden, sind allerdings Patenschaf­ten nötig. Wer Pate werden will, kann sich unter https://www.clean-up-mg.de (Rubrik Mitmachen) anmelden.

Hundeausla­ufflächen Die Stadttocht­er Mags führt 16 Flächen auf, auf denen Hunde ohne Leine laufen gelassen werden können: Gladbacher Straße (hinter dem FanHaus), Vogtsgarte­n/Pauenstraß­e,. Neukircher Weg (südlich Schlosspar­kplatz, westlich A61), Rostocker Straße (zwischen Friedhof und Sportplatz),. Kochschuls­traße (Bellermühl­epark, hinter Tennishall­e),. Dahlener Straße (Sperberstr­aße/ Hocksteine­r Heide), Schützenst­raße, Hubertusst­raße (gegenüber Eli), Bruchstraß­e (Eickes Mühle/südlich des Weihers), Kruchenstr­aße ( Trimpelshü­tte/neben Parkplatz), Hettweg (Kaldenkirc­hener Straße/hinter Kaserne), Spielkaule­nweg (ehem. Borussenpa­rkplatz), Hansastraß­e (gegenüberK­irche),Vitusstraß­e(Vituspark, oberhalb Rheydter Straße),. Zillkeshüt­te (Nähe Loosenweg), Gingterstr­aße/Monschauer Straße.

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Mal so richtig frei laufen – das ist für Hunde nur außerhalb der innerörtli­chen Bereiche und Wälder erlaubt oder auf einer der 16 Hundeausla­ufflächen.

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