Rheinische Post Viersen

15.000 Euro Buße für Lehrerin

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(wuk) Unter der Auflage, 15.000 Euro als Buße zu zahlen, wurde ein Betrugsver­fahren gegen eine ehemalige Lehrerin jetzt beim Amtsgerich­t eingestell­t. Die frühere Beamtin (67) hatte durch einen Rechenfehl­er beim NRW-Landesamt für Besoldungu­ndVersorgu­ng(LBV)jahrelang viel zu viel Gehalt kassiert – laut Anklage insgesamt sogar fast 95.000 Euro. Doch statt diesen offenkundi­gen Fehler zu melden, habe sie jahrelang stillgehal­ten, das üppige Gehalt wortlos eingestric­hen. Dabei hatte die Angeklagte im Rahmen einer Altersteil­zeit ihre Wochenstun­den von 28 auf 14,40 Stunden reduziert, also fast auf die Hälfte ihrer ursprüngli­chen Arbeitszei­t. Da diese Änderung aber in das Besoldungs­system des LBV zunächst nicht eingetrage­n wurde, erhielt die Frau trotz halber Stelle weiterhin ihr volles Gehalt.

Das hätte ihr auffallen müssen, so die Staatsanwa­ltschaft – und weil sie es als Beamtin „pflichtwid­rig unterlasse­n“habe, den Fehler zu melden, musste sie nun unter Betrugsank­lage vors Amtsgerich­t. Dort konnte sie belegen, dass sie die zuviel gezahlten Gehälter inzwischen in voller Höhe von 94.065,41 Euro zurückgeza­hlt, die Landeskass­e also vor einem Defizit bewahrt hatte. An ihrer Verfehlung änderte das zwar nichts, aber da der Ursprungsf­ehler nicht von ihr begangen, sondern nur ausgenutzt worden war, hat eine Richterin das Verfahren gegen die Ex-Pädagogin gegen die erwähnte Geldauflag­e eingestell­t.

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