Zaun-Höhen stehen zur Diskussion
In Brüggen will die Politik für neue Gestaltungssatzungen grundsätzlich regeln, wie Einfriedungen an Grundstücken aussehen sollen. Am Dienstag stellt die Verwaltung im Bauausschuss den Entwurf vor.
BRÜGGEN Wer einen Stabgitterzaun mit blickdichtem Kunststoffgeflecht setzen will oder mit mannshohen Beton-Elementen als Sichtschutz zum Garten liebäugelt, sollte sich vorab informieren, was er wo aufstellen darf. Denn neben den Vorgaben aus der Landesbauordnung gibt es vielerorts auch Gestaltungsvorschriften, die darüber hinausgehen. In Brüggen gibt es nun Überlegungen, die Vorschriften für bauliche Einfriedungen in den Gestaltungssatzungen zu ändern. Einfriedungen, die nach alter Satzung zulässig waren, sollen Bestandsschutz bekommen.
Anlass für die jetzt anstehende Diskussion um eine Änderung der Vorschriften ist ein Antrag von Anwohnern vom Tannenweg. Sie hatten gebeten, die Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Kesseler Weg“in Brüggen zu überarbeiten. Denn dort gibt es Einfriedungen, die nicht den Vorschriften entsprechen und unter Umständen zurückgebaut werden müssten.
In einer Sitzung des Ausschusses für Bauen und Klimaschutz im September hatten die Fraktionen darüber diskutiert, und Martin Houbertz vom Bauamt der Gemeinde hatte vorgeschlagen, den Antrag nun zum Anlass zu nehmen, die Regelungen für Einfriedungen nicht nur für den Kesseler Weg zu überarbeiten, sondern einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen: Die Vorgaben sollen dann für neu hinzukommende oder zu ändernde Gestaltungssatzungen gelten.
Für die nächste Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, 30. Oktober, hat Houbertz nun Vorschläge gemacht, wie die neuen Regelungen im Unterschied zu den alten aussehen könnten. Dabei sei angedacht, in Teilbereichen auch geschlossene Einfriedungen oder Mauersockel und Mauerpfeiler zuzulassen – in Kombination mit offenen Zäunen oder Hecken, erläutert Houbertz, und weiter: „Ringsum vollständig geschlossene oder blickdichte Einfriedungen sollten dabei allerdings auch weiterhin nicht zugelassen werden.“
In der Bauausschusssitzung will die Verwaltung den Entwurf für die neuen Regelungen ausführlich vorstellen. Unter anderem ist für bauliche Einfriedungen im Vorgarten eine Höhenbeschränkung auf einen halben Meter vorgesehen, wie bislang auch. Außerhalb des Vorgartens, also rund um den Wohngarten, sollen Einfriedungen maximal 1,80 Meter statt bislang 1,50 Meter hoch sein dürfen. Dabei dürfen Hauseigentümer aber nur offene Stabgitterzäune, Maschendrahtzäune oder Holzlattenzäune setzen. Die Anpassung entspreche zum einen dem Wunsch der Bauherren nach mehr Privatsphäre und besserem Einbruchschutz, heißt es in der Begründung dazu. Zum anderen seien die üblichen Fertig-Elemente in der Regel 1,80 Meter hoch. „Städtebaulich scheint diese ,mannshohe’ Einfriedung noch vertretbar“, so die Einschätzung der Verwaltung.
Nicht erlaubt sein sollen komplett geschlossene Einfriedungen auf der ganzen Grundstückslänge. Was aber möglich ist: auf einem Drittel der einzufriedenden Grundstücksgrenze
geschlossene Bauteile zu setzen, etwa Mauern, Gabionen oder Holzelemente. Die geschlossenen Bauteile dürfen laut Entwurf eine Einzellänge von fünf Metern nicht überschreiten, zwischen geschlossenen Bauteilen soll außerdem ein Abstand von zwei Metern gehalten werden. Diese Regelung soll zu einer aufgelockerten Gestaltung führen – etwa, indem zwischen Mauerpfeilern ein offener Holzzaun geplant wird oder man Gabionen und Hecken abwechselnd setzt. Die maximale Höhe setzt sich auch für den Sichtschutz an der Terrasse fort: Für Abschirmwände am Sitzplatz war bislang eine Höhe von zwei Metern zulässig, nach dem Entwurf sollen künftig 1,80 Meter höchstens erlaubt sein.
Im Ausschuss will Houbertz anhand von Beispielen zeigen, wie die aufgelockerte Gestaltung von Einfriedungen aussehen könnte. Einen Beschluss dazu wollen die Fraktionen am Dienstag noch nicht fassen. Zunächst können sie sich intern beraten und dann in der nächsten Sitzung am 4. Dezember darüber diskutieren.