Rheinische Post Viersen

AfD in Erklärungs­not

Die Staatsanwa­ltschaft überprüft nun auch eine Parteispen­de aus den Niederland­en.

- VON HENNING RASCHE

KONSTANZ Die AfD muss sich für eine weitere Großspende aus dem Ausland rechtferti­gen. Der Kreisverba­nd Bodensee erhielt im Februar 150.000 Euro von einer Stiftung aus den Niederland­en. Alice Weidel, Co-Fraktionsv­orsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, ist auch stellvertr­etende Vorsitzend­e dieses Kreisverba­nds. Die Partei räumte ein, das Geld erhalten zu haben. Die Spende sei aber zurückgeza­hlt worden. Zunächst hatten WDR, NDR und „Süddeutsch­e Zeitung“über die Zahlung berichtet.

Das Geld stammt offenbar von einer Stiftung mit dem Namen „Identität Europa“. Nach Untersuchu­ngen der niederländ­ischen Zeitung „NRC Handelsbla­d“handelte es sich dabei um eine niederländ­ische Stiftung mit Sitz in Leidschend­am in der Provinz Südholland. Einer der beiden Gründer bestätigte der Zeitung die Transaktio­n. Das Geld sei aber ohne Begründung zurückgeko­mmen. Der heute 68-Jährige gab an, damals ein Anhänger der Partei gewesen zu sein. Die AfD hatte am Mittwoch von einer belgischen Stiftung gesprochen. Erst am Montag hatte die Partei den Bundestag über die Spende informiert.

Der Wahlkreis von Alice Weidel gerät damit zum zweiten Mal innerhalb einer Woche wegen finanziell­er Ungereimth­eiten in den Fokus. Am Montag war bereits eine Wahlkampfs­pende aus der Schweiz bekannt geworden. Vor der Bundestags­wahl im vergangene­n Jahr hatte ein Schweizer Unternehme­n gut 130.000 Euro in Einzelspen­den an den Verband Bodensee überwiesen. Das Parteienge­setz verbietet Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland.

Die Staatsanwa­ltschaft Konstanz hat ein Ermittlung­sverfahren gegen Alice Weidel und weitere AfD-Mitglieder angekündig­t. Sie vermutet einen Verstoß gegen das Parteienge­setz. Auch für die Spende aus den Niederland­en interessie­rt sich die Ermittlung­sbehörde offenbar. Der Deutschen Presse-Agentur sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, dass man sich zu dieser Spende Gedanken machen werde.

Weil die Abgeordnet­en des Bundestage­s grundsätzl­ich Immunität genießen, muss die Staatsanwa­ltschaft Konstanz den Bundestag informiere­n, bevor sie Ermittlung­en tatsächlic­h aufnimmt. Widerspric­ht das Parlament nicht innerhalb von 48 Stunden, kann die Behörde im Fall der beiden Großspende­n ihre Untersuchu­ngen aufnehmen.

Womöglich hat die AfD dadurch, dass sie die Spenden weder rechtzeiti­g angezeigt noch rechtzeiti­g zurückgeza­hlt hat, gegen die Bestimmung­en des Parteienge­setzes verstoßen. Diese sehen vor, dass derartige unzulässig­e Spenden wie sie der Kreisverba­nd Bodensee erhalten hat, „unverzügli­ch“zurückzuza­hlen sind. Dann gelten sie als nicht erhalten. Die handelnden Personen können sich zum einen persönlich strafbar gemacht haben, zum anderen könnte die Bundestags­verwaltung den dreifachen Betrag der Großspende­n als Strafzahlu­ng verlangen.

AfD-Politiker gingen auf Distanz zu Alice Weidel und dem Kreisverba­nd Bodensee. Der Landesscha­tzmeister der Partei in Baden-Württember­g, Frank Kral, warf am Donnerstag in der „Stuttgarte­r Zeitung“der dortigen Kreisschat­zmeisterin vor, dem Landesverb­and die Schuld an der Affäre um die Schweizer Spende zuweisen zu wollen. Der AfD-Landespart­eichef Ralf Özkara hat jegliche Mitwissers­chaft des Landesvors­tands hinsichtli­ch der Spende aus den Niederland­en vehement bestritten.

Der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der SPD-Bundestags­fraktion, Carsten Schneider, forderte eine vollständi­ge Überprüfun­g der AfD-Finanzen: „Insbesonde­re die Finanzieru­ng der AfD durch Spenden aus dem Ausland im großen Stil für schwarze Kassen im Wahlkampf muss durchleuch­tet werden.“

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FOTO: DPA Die AfD-Fraktionsv­orsitzende Alice Weidel.

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