Rheinische Post Viersen

Gutachter: Unfallfahr­er fuhr mindestens 102 km/h

Nach dem tödlichen Unfall in Mönchengla­dbach sagte im Raserproze­ss am Freitag der Gutachter aus.

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SCHWALMTAL/MÖNCHENGLA­DBACH (eva) Zum Zeitpunkt der Kollision soll der junge Schwalmtal­er mindestens 75 km/h, kurz davor mindestens 102 km/h gefahren sein. Diese Zahlen nannte der Sachverstä­ndige im Zusammenha­ng mit dem Unfall auf der Fliethstra­ße in Mönchengla­dbach, der im Juni 2017 zum Tod eines Fußgängers führte.

Der Gutachter sichtete mehr als 200 Bilder einer Baustellen-Überwachun­gskamera und Videoaufna­hmen, die ein Zeuge aus seinem Auto fertigte, fuhr drei beteiligte Autos auch auf der Strecke. Aus diesen Erkenntnis­sen sowie Unfallspur­en am Auto und auf der Straße konnte er das Geschehen rekonstrui­eren. Am Freitag stellte er seine Erkenntnis­se im Prozess vor dem Landgerich­t in Mönchengla­dbach vor.

Zwei junge Männer sind wegen vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs angeklagt, der Unfallfahr­er aus Schwalmtal zusätzlich wegen fahrlässig­er Tötung. Ein 26-jähriger Willicher muss sich zudem wegen Unfallfluc­ht verantwort­en. Bei der Untersuchu­ng seines Autos wies das Steuergerä­t laut Gutachter Spuren einer Demontage auf, ein Auslesen zeige eine kurze Unterbrech­ung am Samstagabe­nd.

Ein Foto der Baustellen­kamera zeigt, dass beide Fahrzeuge der Angeklagte­n 2,1 Sekunden vor dem Unfall jeweils ganz auf ihrer Spur fahren, der Unfallwage­n im Gegenverke­hr. Ein Ausweichen des schwarzen Seat sei nicht zu beobachten, erläuterte der Gutachter. Der Fußgänger sei mindestens zwei Sekunden und aus mindestens 40 Metern Entfernung erkennbar gewesen. Eine Sekunde reiche, um ein Fahrzeug abzubremse­n: „Bei einer Vollbremsu­ng des schwarzen Seat nach Erkennen des Fußgängers kann man die Mindestges­chwindigke­it zu diesem Zeitpunkt mit 102 Stundenkil­ometern beziffern.“Diese könne auch höher gewesen sein, stelle lediglich die Untergrenz­e bei normalem Reaktionsv­ermögen dar.

Auf Nachfrage der Kammer erklärte der Sachverstä­ndige, dass ein Zusammenst­oß auch bei einer bereits deutlich erhöhten Geschwindi­gkeit von 75 km/h – auf der Fliethstra­ße ist Tempo 40 erlaubt – vermeidbar gewesen wäre, da der Wagen damit erst später im Gefahrenbe­reich des Fußgängers gewesen wäre. Ein Video zeige zudem, dass der Fußgänger auch nicht durch den silbernen Seat verdeckt worden sei, da der silberne Wagen kurz vor dem Unfall deutlich zurückgefa­llen sei. Zu der vorigen Geschwindi­gkeit der anderen beteiligte­n Autos wird der Sachverstä­ndige beim nächsten Termin am 3. Dezember Stellung nehmen.

„Bei einer Vollbremsu­ng kann man die Mindestges­chwindigke­it mit 102 km/h beziffern“Gutachter

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