NRW prüft 20 Millionen Steuerbescheide
Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs können Kosten für Krankheit und Pflege etwas besser abgesetzt werden. In Bayern wurden bereits 1,2 Millionen Bescheide korrigiert, in NRW könnten es 1,6 Millionen sein.
DÜSSELDORF Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen werden rund 20 Millionen Steuerbescheide in den nächsten Monaten rückwirkend ab 2002 überprüfen. Denn die Kosten für Pflege und Krankheit können laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs großzügiger von der Steuer abgesetzt werden, als es bis dahin erlaubt war. Dies erklärte die Oberfinanzdirektion NRW am Dienstag unserer Redaktion. Laut dem Bund der Steuerzahler Deutschlands (BdSt) könnten sich Betroffene auf Erstattungen in der Größenordnung von einigen Dutzend Euro bis hin zu einem dreistelligen Betrag freuen.
Nachdem in Bayern schon 1,2 Millionen Steuerbescheide korrigiert wurden und in Baden-Württemberg eine Million, werden in NRW sicher deutlich mehr Rückzahlungen fällig sein. „Gemessen an der Bevölkerungszahl würde ich in NRW von mindestens 1,6 Millionen zu korrigierenden Bescheiden ausgehen“, sagt Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, „das ist eine gute Nachricht für die Betroffenen.“Er macht darauf aufmerksam, dass nicht 1,6 Millionen Haushalte betroffen sind, sondern 1,6 Millionen Bescheide: „Wenn eine Familie höhere Kosten für Pflege oder Krankheit hat, dann läuft das oft über mehrere Jahre. Also erhalten die mehrere rückwirkende Bescheide statt einem.“
Konkret geht es darum, dass der Bundesfinanzhof im Januar 2017 entschieden hat, dass die zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen knapper berechnet werden muss. Je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl müssen Steuerzahler von den Kosten für Krankheit oder Pflege im Extremfall in Höhe von bis zu sieben Prozent ihres Einkommens selber tragen, bevor sie diese steuerlich geltend machen können. Doch nach der neuen Regelung müssen Bürger nun Teile ihres Einkommens weniger stark anrechnen lassen. „Davon profitieren Bürger mit Kindern besonders“, meint Eigenthaler.
Allerdings gilt: Nur wer in seiner Steuererklärung die Belastungen etwa für Kuren, Brillen oder Zahnersatz auch wirklich angegeben hat, kann mit der Erstattung rechnen. Wie hoch die Rückzahlung tatsächlich ausfällt, hängt vom zu versteuernden Einkommen und vom Familienstand des Steuerpflichtigen ab.Ein kinderloser Single werde in der Regel seltener an die Grenze der zumutbaren Belastungen durch Krankheitskosten stoßen als etwa ein Alleinverdiener mit Familie, meint der Steuerzahlerbund. Denn auch für Kinder und Ehepartner könne der Alleinverdiener außergewöhnliche Ausgaben für medizinische Leistungen angeben.
Ein Beispiel des Steuerzahlerbundes: Wer als kinderloser Single 60.000 Euro brutto im Jahr versteuert, konnte vor dem BFH-Urteil nur Gesundheitsausgaben steuerlich geltend machen, die über die für ihn zumutbare Grenze von 4200 Euro im Jahr hinausgingen. Durch das Urteil sinkt diese Grenze wegen der neuen Berechnungsmethode auf 3535 Euro. Durch diese Korrektur profitiert der Steuerzahler, wenn er hohe persönliche Gesundheitsausgaben angeben konnte.
Viele Einkommensteuerbescheide seien wegen des erwarteten BFH-Urteils zur Zumutbarkeit der Krankheitskosten bereits ab Ende August 2013 nur vorläufig ergangen, erklärte das Bundesfinanzministerium. Da die zuständigen Finanzverwaltungen der Länder nach dem BFH-Urteil vom Januar 2017 noch Zeit benötigten, um ihre EDV entsprechend umzustellen, können die betroffenen Steuerzahler aber erst seit einigen Monaten mit Steuererstattungen rechnen. Bis Jahresende dürften die Erstattungen deutlich zunehmen.
Neben Bayern und Baden-Württemberg sind von anderen Bundesländern bereits Hessen mit 530.000 neuen Bescheiden, Berlin mit 200.000 Stück oder Rheinland-Pfalz mit 300.000 Stück (in Prüfung) vorangegangen.
In NRW hat das Finanzamt Köln-Mitte mit den Checks begonnen. Dabei ergibt sich ein unerwartetes Problem: Von manchen Bürgern ist die Bankverbindung nicht bekannt. Sie erhalten den Steuerbescheid und sollen ihre Kontonummer melden.