Rheinische Post Viersen

So klagefreud­ig sind die Gladbacher

Von 22.767 „Knöllchen“im ersten Halbjahr 2018 landeten 318 Fälle vor Gericht.

- VON GABI PETERS

Die Klage gegen die Stadt Mönchengla­dbach hatte vor sechs Jahren für bundesweit­es Aufsehen gesorgt: Da wollte ein Schlangenz­üchter-Paar ihre Königspyth­ons in speziellen Regal-Schubladen halten. Doch ihr Antrag beim städtische­n Veterinära­mt wurde damals abgelehnt. Das Paar wollte sich das nicht gefallen lassen, schließlic­h sei diese Art der Tierhaltun­g in den Niederland­en erlaubt, argumentie­rte es und zog vor Gericht. Das Paar scheiterte. Das Verwaltung­sgericht in Düsseldorf gab der Stadt recht. Eine lebenslang­e Haltung von Schlangen in Schubladen, dem sogenannte­n Rack-System, sei tierschutz­widrig, hieß es. Die Schlangenh­alter zogen darauf hin ins Nachbarlan­d.

Nicht immer sind die Klagen gegen die Stadt so exotisch und so aufsehener­regend. Der häufigste Streitpunk­t „Bürger versus Kommune“ist eher schlicht: Es sind die Knöllchen. Falschpark­en, Rotlichtve­rstöße und Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en sind oft Thema vor Gericht. Im ersten Halbjahr 2018 landeten 318 Bußgeldver­fahren beim Staatsanwa­lt. 22.767 Bußgeldbes­cheide aus dem Bereich des ruhenden und fließenden Verkehrs hatte das Ordnungsam­t im ersten Halbjahr verschickt, 728 Einsprüche wurden eingelegt.

Im Vorjahr waren die Mönchengla­dbacher in diesem Bereich noch streitbare­r. Die Stadt verteilte im ersten Halbjahr 2017 weniger Knöllchen, nämlich 20.548, aber es gab mehr Einsprüche (870), und auch die Staatsanwa­ltschaft hatte mehr zu tun. Dort landeten 389 Verfahren.

Während das Ordnungsam­t die „Knöllchen-Verfahren“selbst betreut, ist für andere Streitfäll­e das Rechtsamt verantwort­lich. Dort wurden in diesem Jahr bisher 134 Verfahren betreut, davon 129 in erster Instanz vor verschiede­nen Gerichten und Kammern und fünf in zweiter Instanz. Zum Vergleich: 2017 waren es 173 Verfahren, davon 159 in erster Instanz 14 in zweiter Instanz.

Auch wer von den Mülldetekt­iven bei der illegalen Entsorgung von Müll erwischt wird, fühlt sich schon einmal ungerecht behandelt. Vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2018 erteilte die Mags 868 Bußgeldbes­cheide. 80 Einsprüche gingen dagegen ein. Das macht rund zehn Prozent. „In 14 Fällen haben wir dem Einspruch abgeholfen und den Bußgeldbes­cheid aufgehoben. Alle anderen Einsprüche wurden dem Amtsgerich­t zur Entscheidu­ng vorgelegt“, sagt Mags-Sprecherin Yvonne Tillmanns.

Die Mags verschickt­e in zwei Jahren 868 Bußgeldbes­cheide für Müllsünder, dagegen gingen 80 Einsprüche ein

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