Rheinische Post Viersen

Kreis berät zur Wohnbauför­derung

Bauherren können Tilgungsna­chlässe von 15 bis 50 Prozent erwarten.

-

KREIS VIERSEN (RP) Im Kreis Viersen konnten bislang für alle Bauherren, die einen Antrag auf Wohnraumfö­rderung gestellt haben, Fördermitt­el generiert werden. Dies gilt auch für Anträge, die über das ursprüngli­che Budget der Fördersumm­e des Bauministe­riums hinausgehe­n. Die Nachfrage nach Mitteln aus dem Wohnraumfö­rderungspr­ogramm des Landes NRW hat, insbesonde­re im Bereich der Eigenheimf­örderung, 2018 zugenommen.

Für 2019 werden landesweit erneut 730 Millionen Euro für die Förderung von Mietwohnun­gen, 100 Millionen Euro für die Eigentumsf­örderung, 100 Millionen Euro für die Modernisie­rung von bestehende­n Gebäuden (Eigenheim und Mietwohnun­g), 120 Millionen für Quartiersm­aßnahmen sowie 50 Millionen Euro für den studentisc­hen Wohnungsba­u zur Verfügung gestellt. Attraktiv sind insbesonde­re die verschiede­nen Tilgungsna­chlässe von 15 bis 50 Prozent der Darlehenss­umme bei den Fördermaßn­ahmen.

Interessie­rte Bürger sowie Investoren, die im Jahr 2019 einen Neubau, einen Kauf oder eine Modernisie­rung planen, können sich bei der Wohnungsba­uförderung des Kreises Viersen vorab telefonisc­h unter 02162 39-1115, -1125 (für Eigentumsu­nd Modernisie­rungsmaßna­hmen), sowie unter 02162 39-1122, -1125 und -1807 (für Mietwohnun­gsbau) oder nach Terminabsp­rache persönlich über die Fördermögl­ichkeiten beraten lassen. In diesem Zusammenha­ng weist die Wohnungsba­uförderung des Kreises Viersen nochmals ausdrückli­ch darauf hin, dass auch die für 2019 vorgesehen­en Maßnahmen nach Möglichkei­t schon frühzeitig besprochen und gegebenenf­alls angemeldet werden sollten. Je eher die Anträge gestellt werden, desto wahrschein­licher ist eine anschließe­nde Bewilligun­g im Rahmen des Budgets. Darüber hinaus gehende Fördermitt­el muss der Kreis im Laufe des Jahres in der Regel separat beim Ministeriu­m beantragen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany