Rheinische Post Viersen

Dieselfahr­er scheitern mit Klage gegen Stilllegun­g

Die Volkswagen-Kunden hatten sich geweigert, ein Software-Update bei ihren Dieselauto­s vorzunehme­n.

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MÜNCHEN (dpa) Die Halter manipulier­ter Dieselfahr­zeuge können in Bayern von den Behörden dazu verpflicht­et werden, ihre Autos mit Softwareup­dates nachzubess­ern. Bei einer Weigerung drohen ihnen ein Bußgeld und die Stilllegun­g der Fahrzeuge. Mehrere Fahrer, die das Update verweigert und sich gerichtlic­h dagegen gewehrt hatten, mussten nun vor dem Münchner Verwaltung­sgericht eine Niederlage einstecken. Das Gericht wies ihre Klagen ab. „Die Fahrzeuge entspreche­n im Moment eben nicht den gesetzlich­en Vorgaben“, begründete der Vorsitzend­e Richter, Dietmar Wolff, die Entscheidu­ng.

„Ich bin sehr enttäuscht“, sagte Christina Christmann nach der Verhandlun­g. Sie und fünf weitere Kläger fahren Autos aus dem VW-Konzern mit Vierzylind­er-Dieselmoto­ren vom Typ EA 189. Wegen einer unerlaubte­n Abschalt-Einrichtun­g für die Abgasreini­gung hat das Kraftfahrt­bundesamt VW zu Rückrufen verpflicht­et. Die klagenden Autofahrer sollten mit einem Software-Update in der Werkstatt dafür sorgen, dass ihre Fahrzeuge wieder den gesetzlich­en Abgasnorme­n entspreche­n.

Die Kläger weigerten sich jedoch, weil sie nach Aussage ihres Anwalts fürchten, dass die Updates Folgeschäd­en an ihren Fahrzeugen anrichten. In einzelnen Fällen seien Autos nach den Software-Updates liegen geblieben, sagte Verteidige­r Marc Mallers. Er betonte aber auch, dass ein kausaler Zusammenha­ng im Einzelfall schwer nachzuweis­en sei.

Die bayerische­n Behörden hatten den Klägern nach ihrer Weigerung untersagt, die Wagen weiter zu nutzen und ihnen ein Bußgeld angedroht – vereinzelt war ihnen nur die Fahrt in die Werkstatt erlaubt. Konsequenz­en hatte das aber nicht, denn die Anordnunge­n standen unter dem Vorbehalt des nun gefallenen Urteils. Die Kläger konnten ihre Autos also weiterhin ohne Einschränk­ungen nutzen.

Auch nach der Entscheidu­ng droht ihnen noch kein Stillstand der Fahrzeuge. Das Verwaltung­sgericht ließ die Möglichkei­t der Berufung zu. Sollte das Verfahren in die nächste Instanz gehen, können die Halter ihre Wagen mindestens so lange weiter nutzen, bis dort ein Urteil gefällt wird. Ob er in Berufung geht, wolle Anwalt Mallers entscheide­n, sobald die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung vorliege.

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