Rheinische Post Viersen

Stieftocht­er berichtet vor Gericht von Missbrauch

Ein Krefelder soll sich in Nettetal und Wachtendon­k an Kindern vergangen haben. Er muss sich nun vor Gericht verantwort­en.

- VON SONJA STEMES

NETTETAL Vor der Zweiten Großen Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts ist am Mittwoch der Prozess gegen einen 52-Jährigen aus Krefeld fortgesetz­t worden. Dem Mann wird sexueller Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren in mehreren Fällen vorgeworfe­n. Die Taten sollen in Nettetal und Wachtendon­k geschehen sein.

Konkret soll der Beschuldig­te in der Zeit von 1998 bis 2005 an seiner Stieftocht­er sowie an zwei seiner leiblichen Kinder bei verschiede­nen Gelegenhei­ten sexuelle Handlungen vorgenomme­n haben oder von diesen an sich vornehmen lassen. Der Beschuldig­te zeigte sich beim Prozessauf­takt in der vergangene­n Woche voll geständig. Er fügte an, dass er seine Taten zutiefst bereue und nicht erklären könne, warum er „so etwas“getan habe. Er sei wohl bei den Vorfällen stets alkoholisi­ert gewesen und zudem selbst als Kind missbrauch­t worden, was aber „keine Entschuldi­gung sein soll.“

Am Mittwoch nun sagte die Stieftocht­er des Angeklagte­n, die bei den ersten Missbrauch­s-Vorfällen erst elf Jahre alt war, als Zeugin aus. Sie und ihr Halbbruder treten bei der Verhandlun­g auch als Nebenkläge­r auf. Die 30-Jährige sagte, dass sie vor den von dem Stiefvater an ihr begangenen Taten ein normales Verhältnis zu ihm hatte. Ihre Mutter habe ihn geheiratet, als sie ein Kleinkind war. „Er musste wohl unter der Woche viel arbeiten, sodass er eher samstags und sonntags Zeit mit mir und den anderen Familienmi­tgliedern verbrachte“, ergänzte sie. Ihrer Erinnerung nach habe er sie nicht anders behandelt als ihre drei jüngeren Halbgeschw­ister.

Zunächst sei ihr übrigens von der Mutter erzählt worden, der nun Angeklagte wäre ihr leiblicher Vater. Später, noch vor dem Missbrauch, habe sie dann aber die Wahrheit erfahren. Da die Zeugin und Geschädigt­e anschließe­nd zu Details der sexuellen Vorfälle befragt werden sollte, wurde die Öffentlich­keit – auf Antrag der Nebenklage-Anwältin – für die Dauer der weiteren Vernehmung ausgeschlo­ssen.

Der Prozess wird am Mittwoch, 5. Dezember, 9.15 Uhr, fortgesetz­t. Dann wird voraussich­tlich auch das Urteil fallen.

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FOTO: DPA Am Landgerich­t wird der Prozess am 5. Dezember fortgesetz­t.

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