Rheinische Post Viersen

Gericht bremst Großmarkt-Umbau aus

Das Verwaltung­sgericht hat verfassung­srechtlich­e Bedenken gegen die geplante Umstruktur­ierung des Großmarkte­s. Die Stadt will das Gelände an ihre Tochter IDR verkaufen. Die Händler wollen sich heute äußern.

- VON NICOLE LANGE

Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf hat die geplante Umstruktur­ierung des Großmarkte­s ausgebrems­t und verfassung­srechtlich­e Bedenken gegen die von der Stadt angestrebt­e Privatisie­rung angemeldet. Bei dem seit 1936 bestehende­n Großmarkt handele es sich nämlich nicht um eine rein wirtschaft­liche Betätigung der Stadt – sondern um eine „Einrichtun­g der Daseinsvor­sorge mit hoher traditione­ller Prägung“, erklärte das Gericht zu zwei Beschlüsse­n vom Mittwoch (Aktenzeich­en 3 L 2854/18 und 3 L 2915/18).

Mit der Daseinsvor­sorge ist die Verpflicht­ung der Stadt gemeint, die für die Grundverso­rgung der Menschen nötigen Güter und Dienstleis­tungen bereitzust­ellen. Die Stadt könne den Betrieb des Großmarkte­s nach den Vorgaben des Bundesverw­altungsger­ichtes also nicht komplett auf private Dritte übertragen, hieß es weiter.

Um die Pläne für den in die Jahre gekommenen Großmarkt gibt es bereits seit Monaten Streit. Die Stadt will das Gelände an ihre Tochter Industriet­errains Düsseldorf-Reisholz (IDR) verkaufen, die die Hallen abreißen, auf kleinerer Fläche neu entwickeln und dann vermieten soll. Die Händler, die teils seit Jahrzehnte­n ihre Stände betreiben, befürchten dadurch vor allem höhere Kosten. Denn die IDR will zwar eine etwas geringere Quadratmet­er-Miete fordern als die Stadt bisher – aber dabei auch Flächen einbeziehe­n, für die bislang nicht bezahlt werden musste.

In den vorliegend­en Fällen hatten sich einem Gerichtssp­recher zufolge zwei Großmarkt-Händler dagegen gewehrt, dass die Stadt ihnen die Zuweisunge­n ihrer Stände zum Jahresende gekündigt hatte. Mit den am Mittwoch veröffentl­ichten Entscheidu­ngen widersprac­h das Gericht technisch gesehen zunächst nur einer möglichen Eilbedürft­igkeit der Sachen. Die Entscheidu­ng in der eigentlich­en Frage steht dagegen noch aus.

Der Gerichtssp­recher betonte aber, die Kammer habe ihre Rechtsauff­assung damit bereits klargemach­t. Die Entscheidu­ng in der Hauptsache sei vorgezeich­net. „Das Gericht sieht momentan das gesamte Konzept als nicht machbar an“, so der Sprecher. Erforderli­ch sei, dass die Stadt sich Einwirkung­smöglichke­iten beim Großmarkt vorbehalte. Die derzeitige­n Pläne sähen das aber nicht vor.

Die Stadt will zwar an ihren Großmarkt-Plänen festhalten, gegen die Beschlüsse aber keine Rechtsmitt­el einlegen. Man akzeptiere, dass das Gericht keine Eilbedürft­igkeit sehe, heißt es aus dem Büro von Oberbürger­meister Thomas Geisel. In der Sache selbst vertrete man eine andere Auffassung als das Gericht – und sehe den Großmarkt nicht als Teil der Daseinsvor­sorge wie etwa die Bereitstel­lung von Strom oder Wasser. „Es kann nicht die Pflicht der Stadt sein, einen Großmarkt zu betreiben“, sagte der Leiter des OB-Büros, Jochen Wirtz. Man werde die Gerichtsen­tscheidung in der Hauptsache abwarten. Das Grundstück soll auch weiterhin an die IDR verkauft werden.

Deren Vorstand Ekkehard Vinçon zeigte sich überrascht von der Entwicklun­g. Man habe im Vorfeld das nun strittige Thema prüfen lassen und andere Einschätzu­ngen bekommen. „Wir werden uns natürlich jetzt mit der Stadt zusammense­tzen.“Er sehe keine Veranlassu­ng, die Pläne nicht weiter zu verfolgen. Die Großmarkt-Händler waren nicht für eine Stellungna­hme zu erreichen.

Der Umgang mit Großmärkte­n ist von Stadt zu Stadt verschiede­n. In Köln, wo der Markt eine städtische Einrichtun­g ist, wird aktuell über die Instandset­zung von Hallen diskutiert, ein Umzug ist geplant. In Dortmund wurde der Großmarkt schon in den 70er Jahren privatisie­rt.

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ANIMATION: IDR Die Pläne für den neuen Großmarkt: Auf dem Gelände sollen moderne neue Hallen entstehen.

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