Höchstes Gericht verhandelt Olympia-Debatte
KARLSRUHE (dpa) Wenn sich in Schleswig-Holstein Sportler zu Wettkämpfen wie der „Wattolümpiade“duellieren, dann geht es um einen guten Zweck. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sieht das gelassen. Auch eine Mathe-Olympiade in Schulen geht für ihn in Ordnung. „Wir freuen uns über jede Nutzung in Schulen, Kindergärten, Vereinen und anderen Organisationen im nichtkommerziellen Bereich“, sagt die DOSB-Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker. Der Spaß hört für den Verband allerdings auf, wenn Unternehmen sich ohne Genehmigung im olympischen Glanz sonnen möchten. Die rote Linie ist nach DOSB-Angaben bei wirtschaftlicher Ausnutzung der Begrifflichkeiten oder Symbole für kommerzielle Zwecke überschritten.
Zwischen 100 und 1000 Fälle prüft die Arbeitsgemeinschaft Markenschutz Olympia pro Jahr, darunter Anfragen von Schulen oder Firmen. Gegen etwa 20 Prozent der Fälle geht der DOSB direkt oder anwaltlich vor, nur ein Bruchteil landet vor Gericht. Ein Fall hat es jetzt bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geschafft: Ein Textilunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern warb mit „olympiaverdächtiger“und „olympiareifer“Sportbekleidung (Az.: I ZR 225/17). Vor dem Landgericht Rostock hatte der DOSB Erfolg, in der Berufung vor dem Oberlandesgericht scheiterte der Verband. Die Richter sahen kein unlauteres Ausnutzen der Wertschätzung der Olympischen Spiele. In einem ähnlichen Fall gibt es bereits eine höchstrichterliche Entscheidung. 2014 urteilte der zuständige BGH-Senat im Falle eines Händlers, der mit den Angaben wie „Olympische Preise“für Kontaktlinsen geworben hatte.
In der Verhandlung am Donnerstag spielte der Fall von 2014 eine große Rolle. Entscheidend könnte aber die Nähe von Sportbekleidung zu Olympia sein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet, heißt es.