Rheinische Post Viersen

Höchstes Gericht verhandelt Olympia-Debatte

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KARLSRUHE (dpa) Wenn sich in Schleswig-Holstein Sportler zu Wettkämpfe­n wie der „Wattolümpi­ade“duellieren, dann geht es um einen guten Zweck. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sieht das gelassen. Auch eine Mathe-Olympiade in Schulen geht für ihn in Ordnung. „Wir freuen uns über jede Nutzung in Schulen, Kindergärt­en, Vereinen und anderen Organisati­onen im nichtkomme­rziellen Bereich“, sagt die DOSB-Vorstandsv­orsitzende Veronika Rücker. Der Spaß hört für den Verband allerdings auf, wenn Unternehme­n sich ohne Genehmigun­g im olympische­n Glanz sonnen möchten. Die rote Linie ist nach DOSB-Angaben bei wirtschaft­licher Ausnutzung der Begrifflic­hkeiten oder Symbole für kommerziel­le Zwecke überschrit­ten.

Zwischen 100 und 1000 Fälle prüft die Arbeitsgem­einschaft Markenschu­tz Olympia pro Jahr, darunter Anfragen von Schulen oder Firmen. Gegen etwa 20 Prozent der Fälle geht der DOSB direkt oder anwaltlich vor, nur ein Bruchteil landet vor Gericht. Ein Fall hat es jetzt bis vor den Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe geschafft: Ein Textilunte­rnehmen in Mecklenbur­g-Vorpommern warb mit „olympiaver­dächtiger“und „olympiarei­fer“Sportbekle­idung (Az.: I ZR 225/17). Vor dem Landgerich­t Rostock hatte der DOSB Erfolg, in der Berufung vor dem Oberlandes­gericht scheiterte der Verband. Die Richter sahen kein unlauteres Ausnutzen der Wertschätz­ung der Olympische­n Spiele. In einem ähnlichen Fall gibt es bereits eine höchstrich­terliche Entscheidu­ng. 2014 urteilte der zuständige BGH-Senat im Falle eines Händlers, der mit den Angaben wie „Olympische Preise“für Kontaktlin­sen geworben hatte.

In der Verhandlun­g am Donnerstag spielte der Fall von 2014 eine große Rolle. Entscheide­nd könnte aber die Nähe von Sportbekle­idung zu Olympia sein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet, heißt es.

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