Zulagenfrist läuft bald aus
Mönchengladbach, im Dezember 2018. Am Jahresende häufen sich naturgemäß Terminsachen, zum Beispiel bei der Altersvorsorge: Riester-Sparer, die für 2016 noch keine Zulagen bei ihrem Anbieter beantragt haben, können dies für das vorletzte Jahr nur noch bis zum 31. Dezember tun. „Danach ist die staatliche Förderung für die 2016er-Verträge unwiederbringlich verloren“, warnen die Vermittler des Bezirks Mönchengladbach im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Dass dringender Handlungsbedarf besteht, zeigen immer wieder Studien, wonach Riester-Sparer jedes Jahr über eine Milliarde Euro an staatlichen Zuschüssen verschenken, die ihnen zustünde.
Der Zulagenantrag sollte so bald wie möglich beim eigenen Riesteranbieter eingereicht werden, damit er noch rechtzeitig an die „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“(ZfA) weitergeleitet werden kann. Ausschlaggebend ist zwar der Eingang des Antrags beim Vertragspartner. Aber da dieser auch eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt, sollte man dies nicht „auf den letzten Drücker tun“. Der Staat fördert die Altersvorsorge über die Riester-Rente mit einer jährlichen Grundzulage von 175 Euro (Verheiratete: 350 Euro). Wer Kinder hat, wird zusätzlich mit 185 Euro je Kind bedacht. Für alle ab 2008 Geborenen erhalten Eltern sogar jährlich 300 Euro. Und für besonders junge Riester-Sparer gibt es auch einen Anreiz: Schließen unter 25-Jährige, die einen sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen, einen Riestervertrag ab, erhalten sie einen einmaligen Riester-„Startbonus“von 200 Euro.
Diese staatliche Förderung wirkt wie ein Sparturbo: Da Riesterverträge Jahrzehnte laufen, können allein die staatlichen Zulagen mit Zinseszinseffekt vierstellige Summen erreichen und damit später eine höhere private Rente.