Rheinische Post Viersen

Golf-Fahrer fühlte sich zu Autorennen animiert

Fortsetzun­g im Raserproze­ss von Mönchengla­dbach: Polizist und Gutachter sagen vor Gericht aus.

- VON EVA-MARIA GEEF

SCHWALMTAL/MÖNCHENGLA­DBACH Im Raserfall-Prozess sagte am Montag ein Polizist aus, der zeitnah am Unfallort an der Fliethstra­ße eingetroff­en war und dort zunächst das „große Unfallspur­enfeld“abgesperrt habe, bevor er die Insassen eines roten Golfs vernommen habe. Bei dem Unfall im Juni 2017 starb ein Fußgänger (38), nachdem ihn das Auto eines Schwalmtal­ers (29) erfasst hatte.

Dem Schwalmtal­er und einem Willlicher (26) wird vorsätzlic­he Gefährdung des Straßenver­kehrs vorgeworfe­n, dem Unfallfahr­er in Tateinheit mit fahrlässig­er Tötung. Der Willicher muss sich zudem wegen Unfallfluc­ht verantwort­en. Der Polizeibea­mte habe die beiden Unfallzeug­en zunächst belehrt. Der Golf-Fahrer habe erklärt, der Tuningszen­e anzugehöre­n. Später wurde auch gegen ihn ermittelt, eine Anklage erging jedoch nicht. Laut Zeuge habe ein silberner Seat beim Anfahren an einer Ampel stark beschleuni­gt und verbotswid­rig in seine Spur gewechselt; ein zweiter schwarzer Seat habe sich auch abgesetzt. Er habe dies als Aufforderu­ng zu einem Rennen verstanden und sich anschließe­n wollen. Auch auf die erneute Belehrung durch den Polizisten, er müsse sich nicht belasten, habe der Zeuge erklärt, er wolle „darüber reden, auch wenn er Ärger“bekomme. Er habe auf etwa 65 Stundenkil­ometer beschleuni­gt. Da der silberne Seat deutlich schneller gewesen sei und die offensicht­liche „Risikobere­itschaft“des anderen Seat-Fahrers zu groß gewesen sei, hätte er keine Chance für sich gesehen. Denn als der Fahrer des silbernen Seat sich zwischen zwei Spuren gesetzt und diese damit „zu“gemacht habe, sei der Fahrer des zweiten Seats in den Gegenverke­hr gewechselt. Dann habe der Golffahrer den Fußgänger gesehen, unmittelba­r danach sei es zum Aufprall gekommen. Der silberne Seat habe kurz angehalten, sei dann schnell weggefahre­n. Entgegen der Aussage seiner Beifahreri­n vor Gericht gab es am Unfallaben­d keine Informatio­n über ein „Abdrängen“ des schwarzen Seats. Der silberne Seat sei immer weit vor dem schwarzen Wagen gefahren.

Der Sachverstä­ndige versuchte vor Gericht erneut, den Unfall zu rekonstrui­eren. So hielt der Gutachter, dass die Aussage des Willichers, der den silbernen Seat gefahren hat, für „technisch möglich“: Dieser hatte ausgesagt, er habe Autolampen rechts neben sich aufleuchte­n sehen und daher die Spur gewechselt. Zusätzlich­e Tests des Sachverstä­ndigen hatten ergeben, dass Autos, die auf einem Parkplatz oder einer angrenzend­en Straße direkt vor dem Unfallort einparken, solche Lichtkegel auf die Straße werfen könnten. Der Prozess wird am 12. Dezember fortgesetz­t.

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RCHIVFOTO: RIXKENS Die Rettungskr­äfte auf der Fliethstra­ße, wo das illegale Autorennen stattfand.

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