Rheinische Post Viersen

Sexueller Missbrauch: Viereinhal­b Jahre Haft

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KREFELD/NETTETAL (sts) Ein 52-jähriger Krefelder ist am Mittwoch vor der Zweite Großen Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern in sieben Fällen, schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern in acht Fällen sowie Vergewalti­gung in zwei Fällen verurteilt worden. Die Taten geschahen in Wachtendon­k und Nettetal. Die Freiheitss­trafe beträgt vier Jahre und sechs Monate. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Der nicht vorbestraf­te Täter hatte sich von Prozessbeg­inn an voll geständig und reumütig gezeigt, was die Kammer als strafmilde­rnd wertete. Der 52-Jährige hatte zugegeben, zwischen 1998 und 2005 an seiner Stieftocht­er sowie an zwei seiner leiblichen Kinder sexuelle Handlungen vorgenomme­n zu haben. Unter anderem zwang er seine Stieftocht­er zum Oralverehr. In der vergangene­n Woche hatten seine Stieftocht­er und sein Sohn unter Ausschluss der Öffentlich­keit ausgesagt.

Am Mittwoch trat eine seiner beiden leiblichen Töchter in den Zeugenstan­d. Sie erzählte, dass es zu einem Vorfall gekommen sei, als sie ungefähr elf Jahre alt war. Ihr Vater habe ihr beim Fernsehguc­ken in die Hose gegriffen und sie unsittlich berührt. Ihr sei das unangenehm gewesen. Mehr sei aber nicht passiert, später „hat er so etwas auch nie wieder versucht.“Für sie sei der Vorfall ohne Folgen „irgendwelc­her Art“geblieben. Sie müsse aber immer daran denken, was der Vater ihrer Halbschwes­ter und ihrem Bruder angetan habe.

Die Ex-Frau des nun Verurteilt­en und Mutter der von ihm missbrauch­ten Kinder sagte ebenfalls als Zeugin aus. Da ihr geschieden­er Mann sehr viel gearbeitet habe, sei sie hauptsächl­ich für die Erziehung der insgesamt vier Kinder verantwort­lich gewesen, erklärte die 50-Jährige. Ihr geschieden­er Mann habe sich wohl um den Nachwuchs gekümmert, wenn sie meistens am Wochenende kellnern war. Während ihrer Abwesenhei­t sei es zu verschiede­nen Missbrauch­s-Vorfällen gekommen. Das habe sie aber erst „viel später“erfahren und dann sei es ihr „sehr nahe gegangen“.

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