Fahrdienst geht gerichtlich gegen Stadt vor
Weil der insolvente Deutsche Hilfsdienst wieder Krankenfahrten übernehmen will, hat er beim Verwaltungsgericht eine Eilentscheidung beantragt. Die Lizenz des Vereins war ausgelaufen. Die Stadt verweigerte eine Verlängerung.
MÖNCHENGLADBACH Der Deutsche Hilfsdienst hat juristische Schritte gegen die Stadt Mönchengladbach eingeleitet. Er will wieder Krankentransporte übernehmen. Und darüber soll jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entscheiden. Das bestätigte Stadtsprecher Wolfgang Speen am Dienstag auf Anfrage.
Etwa 15 Krankentransporte pro Woche hatte der Deutsche Hilfsdienst laut Auskunft aus dem Rathaus für die Stadt übernommen. Doch am 31. Januar war Schluss. An diesem Tag lief die Lizenz des Vereins aus, und die wurde von der Stadt nicht verlängert. Der Grund: Der Deutsche Hilfsdienst hatte im Dezember vergangenen Jahres Insolvenz angemeldet. „Die Stadt hat den gesetzlichen Auftrag, die Krankentransporte in der Stadt sicherzustellen. Und die gesetzliche Vorgabe schreibt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmers vor“, sagt Speen. Doch Letzteres sei bei dem Deutschen Hilfsdienst nicht mehr gegeben.
Nach eigenen Angaben übernimmt der Hilfsdienst pro Jahr insgesamt 20.000 Krankentransporte – auch für die Nachbarkommunen Viersen und Brüggen. Auch dort droht dem Verein ein Lizenzverlust. Der Kreis Viersen hat dem Unternehmen einen Anhörungsbogen zum Widerruf der Krankentransportgenehmigung geschickt. Es hat noch bis zum 15. Februar Zeit zu antworten.
Einen Anhörungsbogen bekam der Deutsche Hilfsdienst auch von der Stadt Mönchengladbach – allerdings nicht zur Lizenz, sondern zu einer Ordnungsverfügung. Denn es gab Gerüchte, dass sich der Verein über das Verbot der Stadt hinwegsetzte und weiterhin Krankentransporte übernimmt. 48 Stunden hatte der Hilfsdienst Zeit, sich dazu zu äußern. Laut Stadtsprecher habe sich zwischenzeitlich eine Rechtsanwaltskanzlei gemeldet, die versichert habe, dass solche Fahrten nicht stattgefunden hätten.
Es ist nicht das erste Mal das Stadt und Deutscher Hilfsdienst im juristischen Clinch liegen. Denn Ende 2013 drohte dem Deutschen Hilfsdienst schon einmal der Verlust der Erlaubnis für Krankentransporte. Damals hatte die Stadt den Vertrag mit dem Unternehmen gekündigt. Kurzfristig, behauptete der Hilfsdienst damals. Die Stadt sagte etwas anderes: Bereits seit 2010 habe es schon keinen Vertrag mehr gegeben. Der Hilfsdienst setzte sich zur Wehr und gewann: Das Landgericht Düsseldorf verpflichtete Anfang 2014 in einer einstweiligen Verfügung die Stadt, den Deutschen Hilfsdienst vorläufig bis Ende März weiterhin für Krankentransporte einzusetzen.
Zu einer Einigung kam es aber erst 2015. Bis dahin hatte es mehrere Klagen gegeben. Die zog der Deutsche Hilfsdienst allesamt zurück, denn ab da – so wurde in einem Vergleich damals ausgemacht – sollte der Verein mit zehn Fahrzeugen qualifizierte Krankentransporte leisten, sich dafür aber aus der Notfallrettung zurückziehen, die fortan ausschließlich von der Feuerwehr übernommen wurde.
Der Deutsche Hilfsdienst hatte aber nicht nur Aufträge von der Stadt. Er übernahm auch Entlassund Verlegungsfahrten für die Kliniken Maria Hilf. „Er hat dabei als breit aufgestellter Partner jederzeit verlässlich zur Verfügung gestanden“, teilte der Sprecher der Kliniken mit. Die Versorgungssituation der Kliniken Maria Hilf sei durch den Ausfall jedoch nicht gefährdet, auch weil sich die Zahl der Fahrten durch die Zusammenlegung der Klinikstandorte deutlich verringert habe.