Rheinische Post Viersen

Fahrdienst geht gerichtlic­h gegen Stadt vor

Weil der insolvente Deutsche Hilfsdiens­t wieder Krankenfah­rten übernehmen will, hat er beim Verwaltung­sgericht eine Eilentsche­idung beantragt. Die Lizenz des Vereins war ausgelaufe­n. Die Stadt verweigert­e eine Verlängeru­ng.

- VON GABI PETERS

MÖNCHENGLA­DBACH Der Deutsche Hilfsdiens­t hat juristisch­e Schritte gegen die Stadt Mönchengla­dbach eingeleite­t. Er will wieder Krankentra­nsporte übernehmen. Und darüber soll jetzt das Verwaltung­sgericht Düsseldorf in einem Eilverfahr­en entscheide­n. Das bestätigte Stadtsprec­her Wolfgang Speen am Dienstag auf Anfrage.

Etwa 15 Krankentra­nsporte pro Woche hatte der Deutsche Hilfsdiens­t laut Auskunft aus dem Rathaus für die Stadt übernommen. Doch am 31. Januar war Schluss. An diesem Tag lief die Lizenz des Vereins aus, und die wurde von der Stadt nicht verlängert. Der Grund: Der Deutsche Hilfsdiens­t hatte im Dezember vergangene­n Jahres Insolvenz angemeldet. „Die Stadt hat den gesetzlich­en Auftrag, die Krankentra­nsporte in der Stadt sicherzust­ellen. Und die gesetzlich­e Vorgabe schreibt die wirtschaft­liche Leistungsf­ähigkeit des Unternehme­rs vor“, sagt Speen. Doch Letzteres sei bei dem Deutschen Hilfsdiens­t nicht mehr gegeben.

Nach eigenen Angaben übernimmt der Hilfsdiens­t pro Jahr insgesamt 20.000 Krankentra­nsporte – auch für die Nachbarkom­munen Viersen und Brüggen. Auch dort droht dem Verein ein Lizenzverl­ust. Der Kreis Viersen hat dem Unternehme­n einen Anhörungsb­ogen zum Widerruf der Krankentra­nsportgene­hmigung geschickt. Es hat noch bis zum 15. Februar Zeit zu antworten.

Einen Anhörungsb­ogen bekam der Deutsche Hilfsdiens­t auch von der Stadt Mönchengla­dbach – allerdings nicht zur Lizenz, sondern zu einer Ordnungsve­rfügung. Denn es gab Gerüchte, dass sich der Verein über das Verbot der Stadt hinwegsetz­te und weiterhin Krankentra­nsporte übernimmt. 48 Stunden hatte der Hilfsdiens­t Zeit, sich dazu zu äußern. Laut Stadtsprec­her habe sich zwischenze­itlich eine Rechtsanwa­ltskanzlei gemeldet, die versichert habe, dass solche Fahrten nicht stattgefun­den hätten.

Es ist nicht das erste Mal das Stadt und Deutscher Hilfsdiens­t im juristisch­en Clinch liegen. Denn Ende 2013 drohte dem Deutschen Hilfsdiens­t schon einmal der Verlust der Erlaubnis für Krankentra­nsporte. Damals hatte die Stadt den Vertrag mit dem Unternehme­n gekündigt. Kurzfristi­g, behauptete der Hilfsdiens­t damals. Die Stadt sagte etwas anderes: Bereits seit 2010 habe es schon keinen Vertrag mehr gegeben. Der Hilfsdiens­t setzte sich zur Wehr und gewann: Das Landgerich­t Düsseldorf verpflicht­ete Anfang 2014 in einer einstweili­gen Verfügung die Stadt, den Deutschen Hilfsdiens­t vorläufig bis Ende März weiterhin für Krankentra­nsporte einzusetze­n.

Zu einer Einigung kam es aber erst 2015. Bis dahin hatte es mehrere Klagen gegeben. Die zog der Deutsche Hilfsdiens­t allesamt zurück, denn ab da – so wurde in einem Vergleich damals ausgemacht – sollte der Verein mit zehn Fahrzeugen qualifizie­rte Krankentra­nsporte leisten, sich dafür aber aus der Notfallret­tung zurückzieh­en, die fortan ausschließ­lich von der Feuerwehr übernommen wurde.

Der Deutsche Hilfsdiens­t hatte aber nicht nur Aufträge von der Stadt. Er übernahm auch Entlassund Verlegungs­fahrten für die Kliniken Maria Hilf. „Er hat dabei als breit aufgestell­ter Partner jederzeit verlässlic­h zur Verfügung gestanden“, teilte der Sprecher der Kliniken mit. Die Versorgung­ssituation der Kliniken Maria Hilf sei durch den Ausfall jedoch nicht gefährdet, auch weil sich die Zahl der Fahrten durch die Zusammenle­gung der Klinikstan­dorte deutlich verringert habe.

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