Feldwebel soll Bewerberin (25) mehrfach sexuell bedrängt haben
Ein 49-jähriger Mann muss sich jetzt vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verantworten. Er als Vorgesetzter habe die junge Frau als „Sex-Sklavin“angesehen.
MÖNCHENGLADBACH Ein Karriereberatungsfeldwebel der Bundeswehr muss sich seit Dienstag vor dem Amtsgericht Mönchengladbach verantworten- Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er eine Bewerberin auf eine Stelle als „persönliche Sex-Sklavin“habe ausbilden wollen, der er sich „nach Belieben“bedienen konnte. So wirft es die Anklage dem heute 49 Jahre alten Feldwebel vor. Angeklagt ist der verheiratete Familienvater wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme und wegen der Verbreitung von pornographischen Schriften.
Der Mann soll im August 2015 in Mönchengladbach ein Beratungsgespräch mit der 25-jährigen Frau geführt haben. Sie bewarb sich anschließend auf eine Stelle in dem Beratungscenter, in dem der Angeklagte tätig war, gab dabei ihre private Handynummer an.
Im Zeitraum vom 4. bis 10. September habe der Angeklagte ihr zahlreiche Nachrichten sexuellen Inhalts gesendet sowie eindeutige Fotos und ein Video von sich. Dabei habe er deutlich gemacht, dass er für die Einstellung auch sexuelle Gegenleistungen von der Frau erwarte. Laut Anklage habe er eine sado-masochistische (SM) Beziehung mit der Frau eingehen wollen.
In seiner Einlassung vor dem Amtsgericht erklärte der Angeklagte, davon ausgegangen zu sein, eine „Rollenspielbeziehung“mit der Zeugin zu unterhalten. Diese Beziehung sei jedoch von ihr an ihn herangetragen worden. Die 25-Jährige habe nach seinen sexuellen Vorlieben gefragt und erklärt, von ihrem Freund dominiert werden zu wollen. Die Nachrichten sowie Fotos und das Video habe er auf Wunsch der Zeugin verschickt. Dass sie nicht geantwortet habe, habe er als Teil des Spiels gesehen.
Bei einem Folgetermin im Beratungscenter, bei dem die Frau fehlende Dokumente nachreichen sollte, habe sie einen 25-seitigen SM-Fragenbogen mitgebracht. Dabei habe er schnell gemerkt, dass sie mit den Begriffen darin nichts anfangen konnte und beschlossen, eine normale sexuelle Beziehung mit ihr einzugehen. Da er nicht wollte, dass der Fragebogen in seinem Büro gefunden wird, habe er ihn in einen Karton mit Sexspielzeug getan, den er in einem Schrank aufbewahre. Am nächsten Tag habe er den Fragebogen geschreddert.
Die Zeugin weinte und zitterte während ihrer Aussage vor Gericht. Sie habe zunächst „cool“erscheinen wollen, und nicht gewusst, was sie antworten sollte, als die ersten Nachrichten des Angeklagten kamen. Später habe sie Angst um ihre Karriere gehabt, da er immer wieder von ihrer beruflichen Abhängigkeit ihm gegenüber gesprochen habe. Wenn sie auf seine privaten Nachrichten nicht reagiert habe, habe er sie etwas Dienstliches gefragt, so dass sie hätte antworten müssen.
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht wird fortgesetzt.