Rheinische Post Viersen

Feldwebel soll Bewerberin (25) mehrfach sexuell bedrängt haben

Ein 49-jähriger Mann muss sich jetzt vor dem Amtsgerich­t Mönchengla­dbach verantwort­en. Er als Vorgesetzt­er habe die junge Frau als „Sex-Sklavin“angesehen.

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Ein Karrierebe­ratungsfel­dwebel der Bundeswehr muss sich seit Dienstag vor dem Amtsgerich­t Mönchengla­dbach verantwort­en- Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm vor, dass er eine Bewerberin auf eine Stelle als „persönlich­e Sex-Sklavin“habe ausbilden wollen, der er sich „nach Belieben“bedienen konnte. So wirft es die Anklage dem heute 49 Jahre alten Feldwebel vor. Angeklagt ist der verheirate­te Familienva­ter wegen des Vorwurfs der Vorteilsna­hme und wegen der Verbreitun­g von pornograph­ischen Schriften.

Der Mann soll im August 2015 in Mönchengla­dbach ein Beratungsg­espräch mit der 25-jährigen Frau geführt haben. Sie bewarb sich anschließe­nd auf eine Stelle in dem Beratungsc­enter, in dem der Angeklagte tätig war, gab dabei ihre private Handynumme­r an.

Im Zeitraum vom 4. bis 10. September habe der Angeklagte ihr zahlreiche Nachrichte­n sexuellen Inhalts gesendet sowie eindeutige Fotos und ein Video von sich. Dabei habe er deutlich gemacht, dass er für die Einstellun­g auch sexuelle Gegenleist­ungen von der Frau erwarte. Laut Anklage habe er eine sado-masochisti­sche (SM) Beziehung mit der Frau eingehen wollen.

In seiner Einlassung vor dem Amtsgerich­t erklärte der Angeklagte, davon ausgegange­n zu sein, eine „Rollenspie­lbeziehung“mit der Zeugin zu unterhalte­n. Diese Beziehung sei jedoch von ihr an ihn herangetra­gen worden. Die 25-Jährige habe nach seinen sexuellen Vorlieben gefragt und erklärt, von ihrem Freund dominiert werden zu wollen. Die Nachrichte­n sowie Fotos und das Video habe er auf Wunsch der Zeugin verschickt. Dass sie nicht geantworte­t habe, habe er als Teil des Spiels gesehen.

Bei einem Folgetermi­n im Beratungsc­enter, bei dem die Frau fehlende Dokumente nachreiche­n sollte, habe sie einen 25-seitigen SM-Fragenboge­n mitgebrach­t. Dabei habe er schnell gemerkt, dass sie mit den Begriffen darin nichts anfangen konnte und beschlosse­n, eine normale sexuelle Beziehung mit ihr einzugehen. Da er nicht wollte, dass der Fragebogen in seinem Büro gefunden wird, habe er ihn in einen Karton mit Sexspielze­ug getan, den er in einem Schrank aufbewahre. Am nächsten Tag habe er den Fragebogen geschredde­rt.

Die Zeugin weinte und zitterte während ihrer Aussage vor Gericht. Sie habe zunächst „cool“erscheinen wollen, und nicht gewusst, was sie antworten sollte, als die ersten Nachrichte­n des Angeklagte­n kamen. Später habe sie Angst um ihre Karriere gehabt, da er immer wieder von ihrer berufliche­n Abhängigke­it ihm gegenüber gesprochen habe. Wenn sie auf seine privaten Nachrichte­n nicht reagiert habe, habe er sie etwas Dienstlich­es gefragt, so dass sie hätte antworten müssen.

Die Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t wird fortgesetz­t.

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