Rheinische Post Viersen

Anmeldeter­mine für weiterführ­ende Schulen

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Ab Mittwoch läuft die Frist für Schüler, die im Sommer die Schule wechseln.

(RP) Schüler, die im Sommer an eine weiterführ­ende Schule wechseln, müssen sich in diesen Tagen anmelden. Darauf weist die Schulverwa­ltung jetzt hin. Für die Anmeldung der Viertkläss­ler an die weiterführ­enden Schulen wird den betroffene­n Schülern zusammen mit dem Halbjahres-Zeugnis ein Anmeldefor­mular und ein Informatio­nsschreibe­n überreicht. Das Formular muss bei der Anmeldung an der gewünschte­n Schule vorgelegt werden, so werden Doppelanme­ldungen verhindert und vermieden, dass Schulen einen Platz für Kinder bereit stellen, die dann an eine andere Schule gehen. Bei der Anmeldung sollten die Eltern die Schulform-Empfehlung der Grundschul­e beachten.

Die Anmeldunge­n zu den fünften Klassen an städtische­n Gesamt- und Realschule­n und Gymnasien sowie für die 11. Klassen der städtische­n Gesamtschu­len und 10. Klassen der Gymnasien finden statt von Mittwoch, 13., bis einschließ­lich Samstag, 16. Februar, jeweils von 9 bis 12 Uhr (Mittwoch bis Freitag auch nachmittag­s von 14 bis 17 Uhr) in den Schulbüros.

Kann die Aufnahme an der gewünschte­n Schule aus schulorgan­isatorisch­en Gründen (Ergebnis des Anmeldever­fahrens, Raumkapazi­tät) nicht erfolgen, ermögliche­n Schulleite­r und Schulträge­r die Aufnahme in eine andere Realschule oder ein anderes Gymnasium in zumutbarer Entfernung.

Sollte im Rahmen der Verteilung die Aufnahme in eine Schule erfolgen, die nicht die nächstgele­gene ist, übernimmt die Stadt Krefeld die Schülerfah­rkosten, sofern die vorgegeben­en Entfernung­sgrenzen des Schulweges überschrit­ten werden. Zur Anmeldung müssen die Geburtsurk­unde oder das Familienst­ammbuch, der Anmeldesch­ein, möglichst das Versetzung­szeugnis der 3. Klasse und das Halbjahres­zeugnis der Klasse 4 mitgebrach­t werden.

Den Erziehungs­berechtigt­en empfe hlen die Mitarbeite­r der Schulverwa­ltung, ihr Kind bei der nächstgele­genen Schule der gewählten Schulform anzumelden. Nur in diesem Fall übernimmt die Stadt Krefeld die Schülerfah­rkosten entspreche­nd den gesetzlich­en Regelungen, wenn der Schulweg mehr als 3,5 Kilometer, für die Schüler der Klassen 11 bis 13 mehr als fünf Kilometer beträgt.

Es gibt grundsätzl­ich keinen Aufnahmean­spruch in die 5. Klasse der gewünschte­n Schule. Für den Bereich der Gesamtschu­le kann eine Aufnahme nur innerhalb der dort verfügbare­n Plätze gewährleis­tet werden, da bei den Gesamtschu­len die Begrenzung der Eingangskl­assen durch die Zahl der vorhandene­n Unterricht­sräume bedingt ist.

Für den Bereich der Realschule­n und Gymnasien erfüllt die Stadt Krefeld den grundgeset­zlich garantiert­en Bildungsan­spruch eines jeden Kindes dadurch, dass sie die Aufnahme in eine Schule der gewählten Schulform gewährleis­tet. Da alle Realschule­n und Gymnasien gleichwert­ig sind, beinhaltet nach geltendem Recht das Grundrecht der freien Wahl nur ein Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform, nicht aber auf Aufnahme in eine bestimmte Schule.

Eine Liste der städtische­n Schulen mit weiteren Informatio­nen ist im Internet unter www.krefeld.de/ schulen zu finden

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