Rheinische Post Viersen

Gericht verhängt Haftstrafe wegen schwerer räuberisch­er Erpressung

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Wegen schwerer räuberisch­er Erpressung und gefährlich­er Körperverl­etzung muss ein 28-jähriger Rumäne für fünf Jahre in Haft. Gegen seinen Schwager C. (31) verhängte das Gericht wegen Beihilfe eine dreieinhal­bjährige Gefängniss­trafe. Die Kammer sah als erwiesen an, dass der 28-jährige G. bei einem angebliche­n Autoverkau­f einen Kaufintere­ssenten und dessen Vater mit einem Gegenstand bedrohte, den diese für eine Waffe hielten. Als der Ältere nach der Polizei rief, habe C. ihn gegriffen und ihm den Mund zugehalten. Als es dem Sohn gelang, seinen Angreifer wegzuschub­sen und dem Vater zu Hilfe zu eilen, wurde er von dem ersten Angreifer mit einem Schlagstoc­k so fest auf den Kopf geschlagen, dass er eine sieben Zentimeter große Platzwunde erlitt und kurz das Bewusstsei­n verlor. Anschließe­nd, so befand das Gericht weiter, habe der Angeklagte auch den Vater angegriffe­n, bevor er das Geld an sich genommen habe und geflüchtet sei.

Beide Angeklagte hatten erklärt, dass der ältere der beiden nichts von einem Überfall-Plan gewusst habe. Er sei davon ausgegange­n, dass er bei einem angebliche­n Autokauf seines Schwagers das zweite Auto fahren solle. C. hatte am ersten Verhandlun­gstag über seinen Verteidige­r erklären lassen, er sei gleich nach dem Stockschla­g seines Schwagers weggerannt. Am Dienstag ließ er erklären, dass er sich nicht sekundenge­nau an die Abläufe erinnern könne, es jedoch möglich sei, dass er den Vater fest- und ihm den Mund zugehalten habe. „Die Geschichte, die man uns hier verkaufen will“, sei nicht glaubwürdi­g und ein „spontanes Reagieren“des Angeklagte­n eher unwahrsche­inlich, meinte die Staatsanwä­ltin dazu. Sie forderte sechs Jahre und neun Monate für den Haupttäter, für seinen Schwager fünf Jahre und drei Monate.

Der Verteidige­r des G. erklärte, die Tat sei „anders als geplant und aus dem Ruder“gelaufen. Weder habe sein Mandant vor Ort zu der späten Stunde mit Zeugen noch mit der Gegenwehr gerechnet. Eine Schusswaff­e habe es nie gegeben. Für den Angeklagte­n spreche ein frühes Geständnis, dass er sich gestellt habe und seine Bereitscha­ft, dem Opfer ein Schmerzens­geld zu zahlen. Daher bat er um eine milde Strafe. Der Verteidige­r des C. forderte einen Freispruch. Eine Tatbeteili­gung seines Mandanten habe es nicht gegeben. Diesem Antrag folgte die Kammer nicht: C. habe sich nicht sofort von der Tat distanzier­t und sei weggerannt, er sei also entschloss­en gewesen, seinen Schwager zu unterstütz­en.

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FOTO: JÖRG KNAPPE Im Gericht wurden ein 28-Jähriger und sein Schwager für schuldig befunden. Der Schwager wird wegen Beihilfe bestraft.

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