Rheinische Post Viersen

Regeln für das Fliegen mit Sportgepäc­k

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Zum Surfen nach Kalifornie­n, mit Skiern nach Norwegen: Wer mit Sportgepäc­k reist, muss es anmelden.

BERLIN (dpa) Ob Skitasche, Rennrad oder die eigene Bowlingkug­el: Wer „light“fliegt, also ohne aufgegeben­es Gepäck, muss immer für die Sportgerät­e zahlen. Wer dagegen das Aufgabegep­äck mitgebucht hat, kann in dessen Freimengen bei vielen Airlines auch Sportgerät­e befördern. Ob extra gezahlt werden muss, hängt davon ab, mit welcher Fluggesell­schaft man wohin fliegt, welcher Tarif gebucht ist – und natürlich davon, wie groß und schwer das Sportgerät ist.

„Grundsätzl­ich darf Sportgepäc­k mitgenomme­n werden“, sagt Lufthansa-Sprecherin Sandra Kraft. Was mehr als 32 Kilo wiegt, müsse aber als Luftfracht verschickt werden. Zudem wird unterschie­den zwischen Standard- und sperrigem Sportgepäc­k. Außerdem gibt es sieben verschiede­ne Entfernung­en. So kostet der Transport einer Skiausrüst­ung innerhalb Deutschlan­ds 70 Euro, auf einer Interkonti­nentalstre­cke 250 Euro. Für eine sperrige Windsurfau­srüstung werden auf diesen Strecken 110 und 450 Euro fällig.

Es gibt auch Ausschluss­kriterien, nicht nur seitens der Fluggesell­schaften. „Aufgrund infrastruk­tureller Einschränk­ungen am Flughafen London Heathrow gilt seit August 2018 ein Verbot für die Mitnahme von großem Sportgepäc­k zu und von diesem Flughafen“, so Kraft. Dazu zählen Kanus und Kajaks, Drachenfli­eger, Reitausrüs­tungen, Longboards, Schlauchbo­ote, Tandemfahr­räder, Stabhochsp­rungund Windsurfau­srüstungen.

Auch die Lufthansa-Tochter Eurowings erhebt von Sportlern Gebühren. Ist Platz im Flugzeug, ist Skigepäck bis maximal 32 Kilogramm Gewicht nach Auskunft des Unternehme­ns frei. Golfgepäck, ein Fahrrad, Surfbrette­r, Taucheraus­rüstung und Sportwaffe­n kosten 50 Euro pro Weg auf der Kurz- und Mittelstre­cke und 100 Euro auf der Langstreck­e. Fahrräder müssen verpackt werden, etwa in speziellen Taschen oder Koffern. E-Bikes oder Räder mit Motor werden nicht befördert.

Das Extra-Gepäck sollte online oder telefonisc­h angemeldet werden. Die Bestimmung­en zum Sportgepäc­k finden sich auf den Webseiten der Fluggesell­schaften. Auch mit der Versicheru­ng der oft teuren oder speziell angefertig­ten Geräte sollten sich Flugreisen­de beschäftig­en.

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