Rheinische Post Viersen

Neues Gesetz soll Spende von Organen erleichter­n

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BERLIN (qua) Eine bessere Vergütung und mehr geschultes Personal in den Kliniken sollen künftig dafür sorgen, dass eine Organspend­e auch tatsächlic­h vorgenomme­n wird, wenn sie möglich ist. Der Bundestag verabschie­dete am Donnerstag ein entspreche­ndes Gesetz von Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU). Nach zahlreiche­n Skandalen war die Organspend­enbereitsc­haft gesunken. Einer Umfrage der Bundeszent­rale für Gesundheit­liche Aufklärung zufolge stehen die Deutschen inzwischen der Organspend­e so positiv gegenüber wie noch nie. Dennoch besitzen nur 36 Prozent einen Organspend­eausweis. Zudem sind zu viele Kliniken nicht in der Lage, Spenderorg­ane zu entnehmen, wenn dies möglich wäre. Spahns Gesetz soll Abhilfe schaffen.

Parallel läuft eine Debatte über die Frage, ob künftig jeder Bürger ein potenziell­er Organspend­er ist, solange er nicht widerspric­ht. Der Vorsitzend­e der Deutschen Stiftung Patientens­chutz, Eugen Brysch, warnt vor der Widerspruc­hslösung. Dazu soll es im Bundestag eine gesonderte Abstimmung geben, bei der die Fraktionsd­isziplin aufgehoben wird.

„Die Widerspruc­hsregelung setzt darauf, dass der Bürger sich mit der Organspend­e nicht beschäftig­t und schweigt“, sagte Brysch unserer Redaktion. Die bewusste Entscheidu­ng würde durch eine Widerspruc­hslösung faktisch abgeschaff­t. „Aber Schweigen ist nicht Zustimmung. Auch sind Spenden immer etwas Freiwillig­es.“Brysch forderte vielmehr eine stärkere Rolle des Staates bei der Organisati­on der Organspend­e: „Will der Staat wirklich etwas für die Schwerstkr­anken auf der Warteliste tun, hat er selbst Verantwort­ung zu übernehmen. Das fehlt bisher. Deshalb muss der Bundestag sowohl für die Verteilung­sgerechtig­keit als auch für die staatliche Organisati­on und Kontrolle sorgen.“

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