Brandgefährliches Verwaltungsgebäude?
Im angemieteten Haus an der Fliethstraße halten sich oft Familien mit Kindern auf, weil dort auch die Elternkasse untergebracht ist. Ausgerechnet dieses Verwaltungsgebäude wies eklatante Mängel im Brandschutzbericht auf.
GLADBACH An vielen städtischen Gebäuden wie zum Beispiel Schulen sieht man sie: die nachträglich angebrachten Außenstahltreppen. Sie bilden das, was in der Brandschutzverordnung gefordert wird – den zweiten Fluchtweg. Genau der soll seit Jahren bei einem von der Stadt angemieteten Gebäude an der Fliethstraße fehlen. Dort sind unter anderem Versorgungs- und Elterngeldkasse sowie das Amt für Altenhilfe untergebracht. Das heißt: Das Gebäude wird von Familien mit Kindern, Senioren und körperlich beeinträchtigten Menschen frequentiert.
Ausgerechnet dieses Verwaltungsgebäude wies bei einer Brandschutzschau im Jahr 2013 Gefahrenquellen auf, die sofort beseitigt werden sollten. Dies geschah offenbar nicht. Denn es gab eine schriftliche Erinnerung. Und darin heißt es unter anderem: „Bis zu einer vollständigen Beseitigung (der Mängel; Anm.: der Redaktion) ist eine weitere Nutzung des Objektes unzulässig.“Wie eklatant die Sicherheitsschwachpunkte waren, macht nachfolgende Anmerkung deutlich: „Ich weise ... ausdrücklich darauf hin, dass eine weitere Nutzung des mängelbehafteten Objektes im Falle eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit strafrechtliche Ermittlungen und ggf. Konsequenzen nach sich ziehen werden.“Das hört sich brandgefährlich an.
Doch die Stadt wiegelt ab. Zwar wird zugegeben, dass die Feuerwehr 2013 Mängel festgestellt hat. Die hätten sich aber in erster Linie darauf bezogen, dass damals Prospektständer die Rettungswege verstellt hätten „und dadurch Sicherheitseinrichtungen außer Kraft gesetzt wurden. Dies erfolgte zum Beispiel durch das Verkeilen von Brandschutztüren“.
Insider behaupten allerdings, dass es nie richtige Brandschutztüren gegeben habe. Bis heute nicht.
„Eine akute Gefährdung der Beschäftigten und Kunden“sieht man bei der Stadt dennoch nicht. Dies habe auch die Feuerwehr bestätigt. In einer Stellungnahme aus dem Rathaus heißt es: „Der letzte Brandschaubericht vom 20. August 2018 enthielt keine Mängel, die ein sofortiges Handeln erforderlich machten. Die dort aufgezeigten kleineren Mängel werden derzeit durch das Gebäudemanagement der Stadt in Absprache mit dem privaten Eigentümer des Gebäudes abgearbeitet.“
Einen Teil dieser Mängel betreffe die ordnungsgemäße Beschilderung und die Beseitigung von Brandlasten. Der notwendige zweite Rettungsweg sei laut Feuerwehr durch Anleitern vorhanden. Das heißt: Im Fall eines Feuers könnten Beschäftigte und Kunden über die Fenster des Gebäudes und Drehleitern gerettet werden, sollte das Treppenhaus verraucht und deshalb nicht zugänglich sein.
Doch auch da sagen Insider: Für diese Rettung müssten die Fenster auch frei zugänglich sein. Das seien sie aber nicht, denn wer in den über 20 Meter langen Fluren warte, müsse in der Regel durch Büros, und die seien manchmal abgeschlossen. Außerdem sei nicht klar, über welche Fenster im Notfall gerettet würde. Denn eine Kennzeichnung gebe es nicht. Als Fluchtweg sei im Gebäude immer noch allein der über das Treppenhaus ausgezeichnet.
Dass die Brandschutzmängel auch nach beinahe sechs Jahren immer noch nicht vollständig beseitigt wurden, sei eine Verletzung der Fürsorgepflicht von Seiten der Stadt. Wäre sie nicht der Mieter des Gebäudes, hätte es sicherlich längst eine ordnungsbehördliche Nutzungsuntersagung gegeben. Allein auf bessere und sicherere Zeiten in einem neuen Rathaus hoffen, sei für Nutzer des Gebäudes „ein Witz“. Schließlich würden bis dahin noch einmal sechs Jahre vergehen.