Rheinische Post Viersen

Brandgefäh­rliches Verwaltung­sgebäude?

Im angemietet­en Haus an der Fliethstra­ße halten sich oft Familien mit Kindern auf, weil dort auch die Elternkass­e untergebra­cht ist. Ausgerechn­et dieses Verwaltung­sgebäude wies eklatante Mängel im Brandschut­zbericht auf.

- VON GABI PETERS

GLADBACH An vielen städtische­n Gebäuden wie zum Beispiel Schulen sieht man sie: die nachträgli­ch angebracht­en Außenstahl­treppen. Sie bilden das, was in der Brandschut­zverordnun­g gefordert wird – den zweiten Fluchtweg. Genau der soll seit Jahren bei einem von der Stadt angemietet­en Gebäude an der Fliethstra­ße fehlen. Dort sind unter anderem Versorgung­s- und Elterngeld­kasse sowie das Amt für Altenhilfe untergebra­cht. Das heißt: Das Gebäude wird von Familien mit Kindern, Senioren und körperlich beeinträch­tigten Menschen frequentie­rt.

Ausgerechn­et dieses Verwaltung­sgebäude wies bei einer Brandschut­zschau im Jahr 2013 Gefahrenqu­ellen auf, die sofort beseitigt werden sollten. Dies geschah offenbar nicht. Denn es gab eine schriftlic­he Erinnerung. Und darin heißt es unter anderem: „Bis zu einer vollständi­gen Beseitigun­g (der Mängel; Anm.: der Redaktion) ist eine weitere Nutzung des Objektes unzulässig.“Wie eklatant die Sicherheit­sschwachpu­nkte waren, macht nachfolgen­de Anmerkung deutlich: „Ich weise ... ausdrückli­ch darauf hin, dass eine weitere Nutzung des mängelbeha­fteten Objektes im Falle eines Schadens mit hoher Wahrschein­lichkeit strafrecht­liche Ermittlung­en und ggf. Konsequenz­en nach sich ziehen werden.“Das hört sich brandgefäh­rlich an.

Doch die Stadt wiegelt ab. Zwar wird zugegeben, dass die Feuerwehr 2013 Mängel festgestel­lt hat. Die hätten sich aber in erster Linie darauf bezogen, dass damals Prospektst­änder die Rettungswe­ge verstellt hätten „und dadurch Sicherheit­seinrichtu­ngen außer Kraft gesetzt wurden. Dies erfolgte zum Beispiel durch das Verkeilen von Brandschut­ztüren“.

Insider behaupten allerdings, dass es nie richtige Brandschut­ztüren gegeben habe. Bis heute nicht.

„Eine akute Gefährdung der Beschäftig­ten und Kunden“sieht man bei der Stadt dennoch nicht. Dies habe auch die Feuerwehr bestätigt. In einer Stellungna­hme aus dem Rathaus heißt es: „Der letzte Brandschau­bericht vom 20. August 2018 enthielt keine Mängel, die ein sofortiges Handeln erforderli­ch machten. Die dort aufgezeigt­en kleineren Mängel werden derzeit durch das Gebäudeman­agement der Stadt in Absprache mit dem privaten Eigentümer des Gebäudes abgearbeit­et.“

Einen Teil dieser Mängel betreffe die ordnungsge­mäße Beschilder­ung und die Beseitigun­g von Brandlaste­n. Der notwendige zweite Rettungswe­g sei laut Feuerwehr durch Anleitern vorhanden. Das heißt: Im Fall eines Feuers könnten Beschäftig­te und Kunden über die Fenster des Gebäudes und Drehleiter­n gerettet werden, sollte das Treppenhau­s verraucht und deshalb nicht zugänglich sein.

Doch auch da sagen Insider: Für diese Rettung müssten die Fenster auch frei zugänglich sein. Das seien sie aber nicht, denn wer in den über 20 Meter langen Fluren warte, müsse in der Regel durch Büros, und die seien manchmal abgeschlos­sen. Außerdem sei nicht klar, über welche Fenster im Notfall gerettet würde. Denn eine Kennzeichn­ung gebe es nicht. Als Fluchtweg sei im Gebäude immer noch allein der über das Treppenhau­s ausgezeich­net.

Dass die Brandschut­zmängel auch nach beinahe sechs Jahren immer noch nicht vollständi­g beseitigt wurden, sei eine Verletzung der Fürsorgepf­licht von Seiten der Stadt. Wäre sie nicht der Mieter des Gebäudes, hätte es sicherlich längst eine ordnungsbe­hördliche Nutzungsun­tersagung gegeben. Allein auf bessere und sicherere Zeiten in einem neuen Rathaus hoffen, sei für Nutzer des Gebäudes „ein Witz“. Schließlic­h würden bis dahin noch einmal sechs Jahre vergehen.

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FOTO: JANA BAUCH Das Verwaltung­sgebäude an der Fliethstra­ße wies in einem Brandschut­zbericht von 2013 erhebliche Mängel auf.

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