Rheinische Post Viersen

Verdi kündigt Klage gegen Shopping-Sonntag an

- VON ANDREAS GRUHN

MÖNCHENGLA­DBACH Die Mehrheit im Rat der Stadt hat zehn weitere verkaufsof­fene Sonntage für dieses Jahr genehmigt. Betroffen sind die Ortskerne von Gladbach (Blaulichtm­eile, 28. April), Rheindahle­n (Kappesfest am 28. April und Nikolausma­rkt am 8. Dezember), Odenkirche­n (Kreuzweihe­rfest am 5. Mai), Rheydt (Turmfest am 30. Juni, Blumensonn­tag am 8. September, Markt der Märkte am 3. November und Advent in Rheydt am 15. Dezember) und Giesenkirc­hen (Herbstmark­t am 1. September). Doch nicht alle Termine sorgen überall für Freude. Erstmals hat die Dienstleis­tungsgewer­kschaft Verdi angekündig­t, gegen einen Shopping-Sonntag in Mönchengla­dbach Klage einreichen zu wollen. Die Gewerkscha­ft stößt sich an der Blaulichtm­eile in der Gladbacher City.

Am 28. April will der Verein „Sicher miteinande­r“entlang der Hindenburg­straße bei der Blaulichtm­eile Organisati­onen wie die DLRG, den Arbeiter-Samariter-Bund, den Malteser Hilfsdiens­t, das THW, das Deutsche Rote Kreuz, die Feuerwehr, den Zoll, die Bundeswehr und die Bundespoli­zei zeigen. Die Organisati­onen wollen ihre Leistungsf­ähigkeit und Fuhrparks demonstrie­ren. Das geht aus dem Antrag des Citymanage­ments hervor. Das Ordnungsam­t kommt zu der Einschätzu­ng, dass das „gesetzlich geforderte öffentlich­e Interesse an der sonntäglic­hen Verkaufsöf­fnung vorliegt“.

Dem hält Verdi entgegen: „Diese geplante Veranstalt­ung dient nicht dem Erhalt, der Stärkung und Entwicklun­g eines vielfältig­en stationäre­n Einzelhand­elsangebot­s.“Die Konkurrenz­situation für den Einzelhand­el sei nicht geeignet, Ausnahmen zu begründen, es gehe bloß um das Umsatzinte­resse. „Wir bitten Sie dringend, den Termin zu stornieren. Andernfall­s werden wir Klage einreichen“, heißt es in der von Bezirksges­chäftsführ­er Dominik Kofent unterzeich­neten Stellungna­hme.

Aber noch ein anderer Einwand von Linken-Fraktionsc­hef Torben Schultz könnte die Händler in der Gladbacher City nervös machen: Denn im Advent dürfen höchstens zwei Sonntage zum Verkauf freigegebe­n werden. Die sind jetzt bereits vergeben nach Rheindahle­n (8. Dezember) und nach Rheydt (15. Dezember). Wenn das Gladbacher Citymanage­ment noch einen verkaufsof­fenen Sonntag für den Advent plant, müsste dieser an einem der beiden Sonntage stattfinde­n.

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