Rheinische Post Viersen

NRW senkt Hürden für Landärzte

Über die Zulassung zum Medizinstu­dium sollen nicht mehr Noten allein entscheide­n.

- VON THOMAS REISENER

DÜSSELDORF Als erstes Bundesland eröffnet NRW zum Winterseme­ster 2019/20 rund 140 Abiturient­en auch ohne Spitzenabi­tur den Weg ins Medizinstu­dium. Zum Sommerseme­ster 2020 werden 25 weitere Sonderstud­ienplätze vergeben. Hintergrun­d ist die sogenannte Landarzt-Quote, mit der NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Versorgung in ländlichen Gebieten verbessern will.

„Interessie­rte können sich vom 31. März bis zum 30. April 2019 für den Studiensta­rt im Winterseme­ster bewerben“, kündigte Laumann am Dienstag an. Die Bewerbungs­phase zum Sommerseme­ster 2020 läuft vom 1. bis zum 30. September. Die Kandidaten müssen sich verpflicht­en, nach ihrem Studium für mindestens zehn Jahre als Landarzt in einer unterverso­rgten Region zu praktizier­en. „Bei Verstößen droht ihnen eine Vertragsst­rafe in Höhe von 250.000 Euro“, stellte Laumann klar.

Bislang ist die wichtigste Qualifikat­ion für ein Medizinstu­dium die Abiturnote. Jährlich werden bundesweit nur 11.000 der 50.000 Bewerber an öffentlich­en Hochschule­n zugelassen. Die NRW-Unis bilden 2000 Ärzte pro Jahr aus. Laut Laumann fehlen in NRW jetzt schon knapp 650 Hausärzte. Tendenz steigend: Rund 6400 der 11.500 Hausärzte in NRW sind älter als 55 Jahre.

Ganz ohne Einfluss bleibt die Abiturnote aber auch nicht für die Quoten-Studienplä­tze. Das Auswahlver­fahren ist zweistufig. Zunächst werden Notenschni­tt und ein technische­r Test zu je 30 Prozent gewichtet, eine Berufsausb­ildung oder andere Vorerfahru­ngen mit 40 Prozent. Wer es in die zweite Stufe schafft, muss in einem Jury-Gespräch soziale Fähigkeite­n wie etwa Empathie nachweisen. Mit der Durchführu­ng des Auswahlver­fahrens wurde das Landeszent­rum für Gesundheit in Bochum beauftragt. Die Ärztekamme­r Nordrhein kritisiert­e, dass es für Auswahlkri­terien wie Empathie oder Sozialkomp­etenz keine zuverlässi­gen Prüfmöglic­hkeiten gebe. Informatio­nen zum Bewerbungs­verfahren gibt es unter www.landarztge­setz.nrw.

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