Rheinische Post Viersen

Bundesamt unterläuft Gerichtsur­teil zur Sterbehilf­e

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BERLIN (epd/kna) Schwerstkr­anke haben weiterhin keine legale Möglichkei­t, an tödlich wirkende Medikament­e zu kommen. Obwohl das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig geurteilt hat, dass dies in Ausnahmefä­llen zu ermögliche­n sei, lehnt das Bundesamt für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte entspreche­nde Anträge auf Weisung des Gesundheit­sministeri­ums ab, wie die Behörde am Dienstag bestätigte. Die FDP will diese Praxis prüfen lassen. Patientens­chützer kritisiere­n die unklare Rechtslage.

Ein Sprecher des Bundesamts für Arzneimitt­el sagte, dass es bisher in keinem Fall einen positiven Bescheid gegeben habe. Es seien 123 Anträge gestellt und 93 abgelehnt worden. Die übrigen befänden sich noch in der Bearbeitun­g. Insgesamt gehe die Zahl der Anträge zurück. Von Mai 2018 bis Ende Januar 2019 habe es nur 16 neue Ersuchen gegeben, sagte der Sprecher.

Der in Berlin erscheinen­de „Tagesspieg­el“hatte über die Ablehnunge­n berichtet und aus internen Vermerken des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums zitiert, wonach die Behörde angewiesen wurde, keine positiven Entscheidu­ngen zu treffen. Im zentralen Schreiben von Gesundheit­sstaatssek­retär Lutz Stroppe vom Juni 2018 heißt es dazu, es könne „nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötu­ngshandlun­gen durch behördlich­e, verwaltung­smäßige Erteilung von Erlaubniss­en zum Erwerb des konkreten Suizidmitt­els aktiv zu unterstütz­en“.

Die FDP will das nicht hinnehmen: Sterbenskr­anke brauchten Rechtssich­erheit und Hilfe, sagte die FDP-Gesundheit­spolitiker­in Katrin Helling-Plahr dem „Tagesspieg­el“. Am Mittwoch befasst sich der Gesundheit­sausschuss des Bundestags in einer Anhörung mit einem Antrag der Liberalen, die das Leipziger Urteil durchsetze­n wollen.

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