Rheinische Post Viersen

Neues Urteil im Fall Luca für Donnerstag erwartet

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VIERSEN/MÖNCHENGLA­DBACH (naf ) Das letzte Wort hatte der Angeklagte: „Ich schließe mich meinen Anwälten an“, sagte Martin S. vor der 5. großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Mönchengla­dbach. Am Dienstag wurde die Revisionsv­erhandlung fortgesetz­t, in der die Kammer klären soll: Ist Martin S. im Juni 2017 rechtmäßig wegen der Tötung von Luca (5) aus Viersen-Dülken zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt worden – oder muss das Strafmaß gesenkt werden, so wie es seine Anwälte am Dienstag forderten?

Die 7. große Strafkamme­r des Landgerich­ts hatte es 2017 als erwiesen angesehen, dass Martin S. im Oktober 2016 den kleinen Sohn seiner damaligen Lebensgefä­hrtin in dessen Kinderzimm­er getötet hat. Er habe Luca vorher „grausam misshandel­t“, sagte damals der Vorsitzend­e Richter. Zwar sei kein Mordmerkma­l erfüllt, doch die Tat weise eine Nähe zu vier Mordmerkma­len auf. In besonders schweren Fällen sei eine lebenslang­e Strafe für Totschlag anwendbar, begründete der Richter das Urteil.

Martin S. legte Revision ein. Im August 2018 verwies der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe den Fall zur erneuten Verhandlun­g ans Landgerich­t Mönchengla­dbach zurück. Die Verurteilu­ng wegen Totschlags bleibt rechtskräf­tig, über die Höhe der Strafe muss neu verhandelt werden.

Der Staatsanwa­lt und die Anwältin des Nebenkläge­rs – Lucas’ leiblicher Vater – betonten am Dienstag, sie gehen weiter von einem besonders schweren Fall von Totschlag aus. Die Nähe zu Mordmerkma­len wie Heimtücke, niedere Beweggründ­e und Grausamkei­t, sei erkennbar, führte der Staatsanwa­lt aus. Martin S. habe Luca in der Tatnacht aus dem Schlaf gerissen, der kleine Junge sei ihm „völlig hilflos ausgeliefe­rt“ gewesen. Martin S. sei „gefühllos, mitleidlos“vorgegange­n, er habe Luca über einen längeren Zeitraum quälen wollen.

Der Verteidige­r des Angeklagte­n hingegen verwies auf den Beschluss des Bundesgeri­chtshofes. Dieser hatte im Urteil von 2017 die Nähe zu den Mordmerkma­len als nicht ausreichen­d belegt angesehen. Er habe dahingehen­d nun in der erneuten Verhandlun­g nichts Neues gehört, sagte der Anwalt. Laut Urteilsbeg­ründung verursacht­e Martin S. bei Luca zunächst durch sehr schwere, mehrfache stumpfe Gewalteinw­irkungen Blutungen in verschiede­nen Stellen des Bauchfettg­ewebes. 20 bis 30 Minuten später fügte er dem Jungen unter anderem Verletzung­en am Kopf zu und würgte ihn. Bezogen auf diese zweite Handlung sei nicht auszuschli­eßen, „dass der Luca bewusstlos war“, sagte der Anwalt. Deshalb sei nicht zu begründen, ob eine Nähe zu Mordmerkma­len gegeben sei. Das Gericht komme aber wohl nicht um ein Strafmaß „im zweistelli­gen Bereich“herum.

Der Vorsitzend­e Richter Helmut Hinz kündigte an, dass am Donnerstag, 21. Februar, das Urteil gesprochen werde.

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