Rheinische Post Viersen

Familie lebt nach Rohrbruch mit Schimmel

Seit Dezember plätschert­e das Wasser wegen einer Verstopfun­g in einer anderen Wohnung bei Naomi Johnson in die Küche. Die Ursache wurde behoben, aber der Schimmel nicht beseitigt. Ein typischer Fall für die Wohnungsau­fsicht.

- VON ANDREAS GRUHN

RHEYDT Das Wasser kam kurz vor Weihnachte­n: Naomi Johnson* ahnte schon, dass es Probleme mit Feuchtigke­it in ihrer Wohnung in der Rheydter Innenstadt gab. Aber im Dezember ergoss sich das Wasser in Strömen in ihre Wohnung, in der sie mit ihren vier Kindern (das jüngste ist elf Monate alt) seit zwei Jahren lebt. Die 39-Jährige wischte nahezu permanent das Wasser von ihrem Küchenbode­n auf, und weil ihren Angaben zufolge der Vermieter auch nur sehr zögerlich reagierte, wandte sie sich an die Frauenbera­tungsstell­e. Die schaute sich die Wohnung an, in der vier Kinder mit ihrer Mutter leben, und war entsetzt: „Die Wände in der Küche sind komplett schwarz und voller Schimmel“, sagt Doris Ingenhag von der Frauenbera­tungsstell­e.

Das Leck in der Wasserleit­ung wurde von einer Firma inzwischen zwar behoben, die Familie allerdings lebt noch immer mitten im Schimmel. Auch die Möbel der Küche sind unbrauchba­r geworden. „Es kann nicht sein, dass so lange da gar nichts passiert ist“, sagt Doris Ingenhag, der die Hausverwal­tung erklärte, von der Dramatik der Lage nichts gewusst zu haben. Eine Anfrage unserer Redaktion blieb vom Vermieter bis Dienstagab­end unbeantwor­tet. Die Frauenbera­tungsstell­e schaltete daraufhin die Wohnungsau­fsicht der Stadt ein. Die forderte daraufhin Unterlagen unter anderem von der Anwaltskan­zlei an, die Naomi Johnson eigentlich gegenüber dem Vermieter vertritt. „Erst dann können die Kollegen gegenüber dem Vermieter tätig werden“, sagt Stadtsprec­her Dirk Rütten. In diesem Fall kam dann doch schnell ein Unternehme­n, dass die Verstopfun­g behob. Außerdem soll jetzt ein Trockenbau-Unternehme­n beauftragt sein.

Seit 2014 kann sich jeder Mieter, der Mängel an seiner Wohnung feststellt, an die Wohnungsau­fsicht der Stadt wenden. Die wiederum kann vom Eigentümer verlangen, Mängel zu beseitigen, an denen nicht der Bewohner selbst schuld ist.

Und das wurde in den vergangene­n fünf Jahren in mehreren hundert Fällen bereits in Anspruch genommen. Im Jahr 2017 landeten

184 Fälle bei der Wohnungsau­fsicht,

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FOTO: INGENHAG/FRAUENBERA­TUNGSSTELL­E So sieht es nach dem Wasserscha­den in einer der Wohnungen drüber in der Küche von Familie Johnson aus.

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