Familie lebt nach Rohrbruch mit Schimmel
Seit Dezember plätscherte das Wasser wegen einer Verstopfung in einer anderen Wohnung bei Naomi Johnson in die Küche. Die Ursache wurde behoben, aber der Schimmel nicht beseitigt. Ein typischer Fall für die Wohnungsaufsicht.
RHEYDT Das Wasser kam kurz vor Weihnachten: Naomi Johnson* ahnte schon, dass es Probleme mit Feuchtigkeit in ihrer Wohnung in der Rheydter Innenstadt gab. Aber im Dezember ergoss sich das Wasser in Strömen in ihre Wohnung, in der sie mit ihren vier Kindern (das jüngste ist elf Monate alt) seit zwei Jahren lebt. Die 39-Jährige wischte nahezu permanent das Wasser von ihrem Küchenboden auf, und weil ihren Angaben zufolge der Vermieter auch nur sehr zögerlich reagierte, wandte sie sich an die Frauenberatungsstelle. Die schaute sich die Wohnung an, in der vier Kinder mit ihrer Mutter leben, und war entsetzt: „Die Wände in der Küche sind komplett schwarz und voller Schimmel“, sagt Doris Ingenhag von der Frauenberatungsstelle.
Das Leck in der Wasserleitung wurde von einer Firma inzwischen zwar behoben, die Familie allerdings lebt noch immer mitten im Schimmel. Auch die Möbel der Küche sind unbrauchbar geworden. „Es kann nicht sein, dass so lange da gar nichts passiert ist“, sagt Doris Ingenhag, der die Hausverwaltung erklärte, von der Dramatik der Lage nichts gewusst zu haben. Eine Anfrage unserer Redaktion blieb vom Vermieter bis Dienstagabend unbeantwortet. Die Frauenberatungsstelle schaltete daraufhin die Wohnungsaufsicht der Stadt ein. Die forderte daraufhin Unterlagen unter anderem von der Anwaltskanzlei an, die Naomi Johnson eigentlich gegenüber dem Vermieter vertritt. „Erst dann können die Kollegen gegenüber dem Vermieter tätig werden“, sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. In diesem Fall kam dann doch schnell ein Unternehmen, dass die Verstopfung behob. Außerdem soll jetzt ein Trockenbau-Unternehmen beauftragt sein.
Seit 2014 kann sich jeder Mieter, der Mängel an seiner Wohnung feststellt, an die Wohnungsaufsicht der Stadt wenden. Die wiederum kann vom Eigentümer verlangen, Mängel zu beseitigen, an denen nicht der Bewohner selbst schuld ist.
Und das wurde in den vergangenen fünf Jahren in mehreren hundert Fällen bereits in Anspruch genommen. Im Jahr 2017 landeten
184 Fälle bei der Wohnungsaufsicht,