Rheinische Post Viersen

Eine Milliarde für NRW-Schulen

Das Tauziehen um die Milliarden für die Digitalisi­erung der Schulen hat ein Ende. Bund und Länder haben sich auf eine Grundgeset­zänderung verständig­t.

- VON K. BIALDIGA, B. MARSCHALL UND E. QUADBECK

DÜSSELDORF/BERLIN Zum neuen Schuljahr 2019/2020 können Schüler, Lehrer und Eltern mit einer besseren digitalen Ausstattun­g der Schulen rechnen. Bund und Länder verständig­ten sich am Mittwochab­end auf eine Grundgeset­zänderung. Sie macht es dem Bund möglich, in den kommenden fünf Jahren den Ländern insgesamt fünf Milliarden Euro für W-Lan, Tablets und Whiteboard­s zur Verfügung zu stellen. Das Geld darf auch für die digitale Weiterbild­ung der Lehrer eingesetzt werden.

Nach NRW fließt eine Milliarde Euro, rein rechnerisc­h entspricht das rund 180.000 Euro pro Schule. „Das Geld aus dem Digitalpak­t ist darauf ausgericht­et, dass die Schulträge­r jetzt in digitale Infrastruk­tur investiere­n können“, sagte Schul-Staatssekr­etär Mathias Richter unserer Redaktion am Rande der Bildungsme­sse Didacta in Köln. Dabei gelte, dass digitale Geräte auch in Zukunft kein Ersatz für Pädagogik sein sollen. „Ziel ist es, dass der Unterricht durch digitale Geräte ergänzt und dadurch besser wird“, sagte Richter.

In Berlin zeigten sich alle Beteiligte­n hochzufrie­den. „Ich bin froh, dass wir nun eine Einigung haben. Alles andere hätten wir Schülern, Lehrern und Eltern nicht mehr erklären können“, sagte Niedersach­sens Ministerpr­äsident Stephan Weil unserer Redaktion. „Kommunen und Länder kennen den Bedarf der Schulen, sodass das Geld für die Digitalisi­erung den Schulen nun rasch zur Verfügung gestellt werden kann.“FDP-Chef Christian Lindner hob hervor, dass der Kompromiss ein Bekenntnis zur „Leistungsf­ähigkeit der Bildungsin­frastruktu­r“enthalte. Diese Formulieru­ng macht auch weitere Investitio­nen des Bundes in die Bildung möglich.

Die Länder haben sich in der Frage der Co-Finanzieru­ng künftiger gemeinsame­r Projekte durchgeset­zt. Ursprüngli­ch sah die Verfassung­sänderung eine 50-Prozent-Beteiligun­g der Länder bei allen weiteren gemeinsame­n Projekten vor. Das lehnten die Länder strikt ab. Der Bund wiederum konnte sein Interesse an Kontrolle darüber wahren, ob seine Finanzmitt­el auch tatsächlic­h für den vorgesehen­en Zweck eingesetzt werden. Dafür sieht das Einigungsp­apier, das unserer Redaktion vorliegt, eine Auskunftsp­flicht der Länder vor, wenn der Bund Berichte und Akten anfordert. „Wichtig ist, dass 100 Prozent ankommen“, sagte Bildungsmi­nisterin Anja Karliczek (CDU).

Am Ende gelang die Einigung überrasche­nd schnell: „21 Tage haben wir verhandelt, 21 Minuten brauchten wir jetzt für die Einigung“, sagte der Vorsitzend­e des Vermittlun­gsausschus­ses Hermann Gröhe (CDU). Der Beschluss vom Mittwochab­end geht weit über die Bildung hinaus. Bund und Länder könnten jetzt auch die Zusammenar­beit bei Bildungsin­frastruktu­r, sozialem Wohnungsba­u und Nahverkehr verstärken, betonte Gröhe. „Wir haben unzweideut­ig klargestel­lt, dass der Bund die Bildungsho­heit der Länder weiter unterstütz­t“, betonte Gröhe. Das Parlament soll bereits am Donnerstag abstimmen. Alle Bundestags­fraktionen außer der AfD haben Zustimmung signalisie­rt. Die Länderkamm­er kommt erst im März wieder zusammen. Dort ist mit der Zustimmung aller Länder zu rechnen. Während die Ministerpr­äsidenten aus NRW, Hessen und Bayern bereits in den vergangene­n Tagen eine Verständig­ung wollten, blieb der baden-württember­gische Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n bis zum Schluss skeptisch. In der Sitzung des Vermittlun­gsausschus­ses sprach er aber von einem „vertretbar­en“Kompromiss.

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