Rheinische Post Viersen

Gericht verurteilt UBS zu Milliarden­strafe

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PARIS/ZÜRICH (rtr) Ein Gericht in Frankreich hat die UBS wegen Steuerhint­erziehung und Geldwäsche zu einer Rekordstra­fe von 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Die Summe setzt sich zusammen aus einer Buße von 3,7 Milliarden Euro und Schadeners­atz von 800 Millionen Euro, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Geld dürfte vorerst aber nicht fließen, denn das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Die UBS kündigte umgehend Berufung an. Damit zieht sich der Rechtsstre­it wohl noch Jahre hin. An der Börse verschreck­te der Schuldspru­ch die Anleger dennoch: Die UBS-Aktie gab gut vier Prozent nach.

Dem Institut und früheren Mitarbeite­rn wird vorgeworfe­n, zwischen 2004 und 2012 Steuerflüc­htlingen aus Frankreich geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. Die Staatsanwä­lte hatten der Bank systematis­che Beihilfe zum Steuerbetr­ug vorgeworfe­n. Die UBS habe Schweizer Kundenbera­ter zu Golfturnie­ren, klassische­n Konzerten und Jagdverans­taltungen gesandt, um illegal Kunden anzuwerben.

Es ist einer der größten noch offenen Rechtsfäll­e für die UBS, die eigentlich längst wieder nach vorne blicken und die Vergangenh­eit abhaken will. Die Summe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro entspricht in etwa dem Gewinn, den die Großbank im vergangene­n Jahr gemacht hat. Es wäre zudem eine Rekordsumm­e in Frankreich. In vergleichb­aren Fällen in anderen Ländern war die UBS glimpflich­er davongekom­men: Im Steuerstre­it mit den USA hatte sich die Bank mit den dortigen Behörden 2009 auf eine Vergleichs­zahlung von 780 Millionen Dollar geeinigt. In Deutschlan­d musste die UBS 300 Millionen Euro bezahlen.

Die Anschuldig­ungen in Frankreich weist die UBS zurück. Es lägen keine Beweise für ein Vergehen vor. „Der Schuldspru­ch basiert auf unbegründe­ten Anschuldig­ungen früherer Mitarbeite­r, die bei dem Verfahren nicht einmal angehört wurden“, erklärte die Bank. Es gebe keine Beweise, dass UBS-Kundenbera­ter auf französisc­hem Boden französisc­he Kunden angeworben hätten, um ein Konto in der Schweiz zu eröffnen. Zudem sei die Berechnung der Buße und der Schadeners­atzzahlung nicht nachvollzi­ehbar.

Ob und wieviel Geld die UBS für den Streit zurückgest­ellt hat, legt sie nicht im Detail offen. Die Rückstellu­ngen für diesen und andere Rechtsfäll­e im Vermögensv­erwaltungs­geschäft und dem Schweizer Privat- und Firmenkund­engeschäft lagen zum Jahresende bei 716 Millionen Dollar.

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