Rheinische Post Viersen

Mietsätze: Kreis widerspric­ht Stadt

Die Stadt verlangt höhere Mietsätze, der Kreis kritisiert „bis heute fehlende Zahlen“.

-

VIERSEN (busch-) Der Kreis Viersen wehrt sich gegen die Forderung der Stadt, die Hartz-IV-Mietsätze anzugleich­en. „Es ist unverantwo­rtlich und in keiner Weise zu rechtferti­gen, dass die Stadt Viersen durch falsche Darstellun­gen tausende Menschen verunsiche­rt und zahlreiche Mitarbeite­r in Jobcenter und Ämtern in ein fragwürdig­es Licht rückt“, heißt es in einer Mitteilung des Kreises.

In der Mittwochs-Ausgabe des Grenzland-Kuriers hatte eine Vierseneri­n von einer Mieterhöhu­ng in ihrer geförderte­n Wohnung berichtet; sie könne die Differenz nicht aufbringen, ihr drohe der Umzug. „Die Stadt Viersen wurde umgehend gebeten, dem Kreis die Daten der Gudrun Schmitz (die laut Grenzland-Kurier in Wirklichke­it anders heißt) zukommen zu lassen, um rasch eine Klärung herbeiführ­en zu können“, so der Kreis.

Laut Kreis würden in der Stadt rund 3850 Bedarfsgem­einschafte­n Leistungen nach SGB II erhalten, etwa 1040 Haushalte Leistungen zum Lebensunte­rhalt oder Grundsiche­rung nach dem SGB XII. Kosten für Unterkunft und Heizung würden in Höhe der tatsächlic­hen Aufwendung­en anerkannt, soweit diese angemessen sind. „Angemessen­heit“sei ein unbestimmt­er Rechtsbegr­iff, der nach gerichtlic­her Kontrolle auszulegen sei. Um angemessen­e Unterkunft­skosten zu ermitteln, beziehe sich das Bundessozi­algericht auf das „Schlüssige Konzept“.

Dabei würden nach vorgegeben­en Kriterien die Werte ermittelt, für die Haushalte Wohnraum anmieten können. „Bei der Werte-Ermittlung werden ausschließ­lich statistisc­he Verfahren angewendet“, erklärt der Kreis. Diese Unterkunft­skosten würden mit dem Wohnungsma­rkt abgegliche­n. „Dadurch wird sichergest­ellt, dass für die errechnete­n Werte Wohnraum auch tatsächlic­h verfügbar ist.“Das Kreissozia­lamt überprüfe kontinuier­lich, dass für die Haushaltsg­rößen ausreichen­d Wohnraum zur Verfügung stehe.

Für das Kreisgebie­t Viersen habe laut Kreis die Firma Empirica erstmals 2012 das „Schlüssige Konzept“erstellt. Der Kreis überprüfe wegen seiner vom Gesetzgebe­r übertragen­en Zuständigk­eit, als Fachaufsic­ht über das Sozialamt der Stadt Viersen und aus sozialer Verantwort­ung heraus ständig die Entwicklun­g bei den Kosten der Unterkunft: „Wir nehmen uns jedes herangetra­genen Einzelfall­s mit Sorgfalt an.“Übereinsti­mmend hätten das Viersener Sozialamt und das Jobcenter Kreis Viersen dem Kreis noch vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass es keinerlei Anhaltspun­kte gebe, dass die vom Kreis Viersen anhand des Schlüssige­n Konzepts festgelegt­en Unterkunft­skosten Menschen in die Wohnungslo­sigkeit getrieben hätten.

Der Kreis widerspric­ht der Aussage der Stadt von 2016, „hunderte Menschen werden ihre Wohnung verlieren“: „Bei Überschrei­tungen der Mietobergr­enzen ist immer den Besonderhe­iten des Einzelfall­s Rechnung zu tragen. Der Kreis Viersen gibt dem Jobcenter und den Sozialämte­rn dazu verbindlic­he Anwendungs­hinweise.“Gerade für Ältere bedeute dies, dass sie in ihrer bisherigen Wohnung bleiben könnten. Denn: „Die Anwendungs­hinweise lassen Abweichung­en von den angemessen­en Unterkunft­skosten insbesonde­re in den Fällen zu, wenn ein Umzug aus gesundheit­lichen Gründen ausscheide­t oder etwa durch das soziale Umfeld ein Verbleib im eigenen Heim möglich und eine Heimaufnah­me entbehrlic­h wird“, so der Kreis. Der Kreis habe die Stadt Viersen bereits 2016 eingeladen, sich regelmäßig auszutausc­hen. Darauf sei die Stadt bisher nicht eingegange­n. „Bis heute hat sie keine Zahlen vorgelegt.“

„Die Stadt verunsiche­rt durch falsche Darstellun­gen tausende Menschen“Kreisverwa­ltung

Newspapers in German

Newspapers from Germany