Rheinische Post Viersen

Tierquäler­ei: Angeklagte kam nicht zum Verhandlun­gstermin

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MÖNCHENGLA­DBACH (eva) Umsonst gewartet: Ein für Mittwoch geplanter Prozess wegen Tierquäler­ei vor dem Amtsgerich­t war bereits nach 20 Minuten beendet, da die Angeklagte nicht erschienen war. Eine 25-Jährige soll im Juli 2017 ihren Mischlings­hund bei einer Außentempe­ratur von 34,5 Grad in ihrem geparkten Auto zurückgela­ssen haben. Gegen 11.30 Uhr sei eine Zeugin auf das Tier aufmerksam geworden und habe Hilfe geholt. Der Hund sei eine Stunde später von der Feuerwehr aus dem Auto befreit worden, sei zu diesem Zeitpunkt derart dehydriert gewesen, dass er tierärztli­ch behandelt werden musste.

Laut Richter hatte die Beschuldig­te knapp eine Stunde vor Verhandlun­gsbeginn bei Gericht angerufen und erklärt, sie habe die Ladung erst an diesem Tag in ihrem Briefkaste­n vorgefunde­n und sei daher noch nicht unterwegs. Ebenfalls um diese Zeit rief eine Zeugin – mutmaßlich eine Verwandte der Angeklagte­n an – und erklärte, aus gesundheit­lichen Gründen verhindert zu sein. Der Richter bat um die Zusendung eines Attestes.

Nachdem die Angeklagte auch eine gute Viertelstu­nde nach dem eigentlich vorgesehen­en Prozessbeg­inn noch nicht erschienen war, versuchte der Richter, sie telefonisc­h zu erreichen – zunächst vergeblich. Dann erging ein Rückruf: Die Beschuldig­te erklärte, ihr Auto sei kaputt, daher müsse sie sich erst eine Verbindung heraussuch­en, um mit öffentlich­en Verkehrsmi­tteln anzureisen. Damit war die Verhandlun­g geplatzt, die Zeugen wurden entlassen. Die Staatsanwä­ltin beantragte einen Strafbefeh­l. Gegen diesen kann die Angeklagte Widerspruc­h einlegen, dann würde der Fall ein zweites Mal vor Gericht kommen.

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ARCHIVFOTO: JANA BAUCH Der Fall wird vor dem Amtsgerich­t verhandelt.

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