Fall Luca: Wieder lebenslänglich
Die 5. große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach kam im Revisionsverfahren zum gleichen Ergebnis wie 2017 das Schwurgericht: Martin S. soll wegen der Tötung des fünfjährigen Luca für mindestens 15 Jahre ins Gefängnis.
MÖNCHENGLADBACH/VIERSEN Für die 5. große Kammer des Landgerichts Mönchengladbach besteht kein Zweifel: „Wir haben es hier mit einem besonders schweren Fall des Totschlags zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Hinz am Donnerstagvormittag in seiner Urteilsbegründung. Wenige Minuten zuvor hatte die Kammer gegen den angeklagten Martin S. wegen der Tötung des fünfjährigen Luca aus Viersen-Dülken im Revisionsverfahren eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Damit bestätigt sie das Urteil des Schwurgerichts aus dem Jahr 2017.
Die 7. große Strafkammer des Landgerichts hatte es 2017 als erwiesen angesehen, dass Martin S.
„Wir sind überzeugt, dass das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe festgestellt werden muss“Helmut Hinz
Vorsitzender Richter
in der Nacht auf den 23. Oktober 2016 den Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin in dessen Kinderzimmer getötet hat. Er habe Luca vorher „grausam misshandelt“, sagte damals der Vorsitzende Richter. Zwar sei kein Mordmerkmal erfüllt, doch die Tat weise eine Nähe zu vier Mordmerkmalen auf. In besonders schweren Fällen sei eine lebenslange Strafe für Totschlag anwendbar, begründete der Richter das Urteil.
Martin S. legte Revision ein. Im August 2018 verwies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall zur erneuten Verhandlung ans Landgericht Mönchengladbach zurück. Die Verurteilung wegen Totschlags blieb rechtskräftig, über die Höhe der Strafe musste nun neu verhandelt werden.
Von einem minder schweren Fall des Totschlags sei die Tat „meilenweit entfernt“, betonte Richter Hinz. Martin S. sei „mit nicht nachvollziehbarem Motiv in brutaler Weise über den Jungen hergefallen“– „es gab keinen Anlass oder Auslöser am Tattag und nicht in der Tatnacht“. Bis zuletzt hatte sich der 29-Jährige im Gerichtssaal nicht zur Tat geäußert. Im Verfahren 2017 hatte der Sachverständige, der Lucas Leiche obduziert hat, anhand der multiplen Verletzungen des Fünfjährigen auf einen „Gewaltexzess“geschlossen. Ein sachverständiger Gutachter bewertete die Tat damals als „sadistisch motiviert“, betonte: „Es ist ein solches Ausmaß an grausamen Handlungen entstanden, dass eine Tötung aus Affekt völlig ausgeschlossen werden kann.“Auch in der Revisionsverhandlung blieb er bei dieser Einschätzung. Die Verteidiger des Angeklagten hatten am Dienstag vor den Plädoyers noch beantragt, einen zweiten Gutachter zu hören. Doch die Kammer wies dies zurück: Die Sachkunde des ersten Gutachters stehe außer Zweifel, er habe jahrelange Erfahrung.
Nach Dafürhalten der Kammer sei die Tat „objektiv sehr nahe an einem Mordgeschehen“gelegen, führte Hinz in der Urteilsbegründung aus. „Anders als das Schwurgericht sind wir überzeugt, dass das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe festgestellt werden muss.“Einer der Beweggründe: „Eifersucht auf Luca.“Weil eben weder am Tattag noch am Tag davor oder in der Tatnacht etwas vorgefallen sei, „das auch nur ansatzweise erklären könnte, warum der Angeklagte auf den Jungen losgegangen ist“, könne sich die Kammer kein Motiv vorstellen, das nicht auf niedrigen Beweggründen beruht. Hinz betonte außerdem: „Wir sind sicher, dass in der Tat eine sadistische Grundeinstellung eine Rolle gespielt hat.“
Martin S.’ Anwalt kündigte an, erneut Revision einzulegen.