Fördergelder für Hausbau im Kreis Viersen
Unsere Redaktion bietet eine Telefonaktion mit Expertinnen des Kreises am Donnerstag ab 10.30 Uhr an.
KREIS VIERSEN (mrö) Auch im Kreis Viersen steigen die Immobilienpreise an, werden die Mieten teurer. Wer sich mit dem Gedanken trägt, in die eigenen vier Wände zu ziehen, kann allerdings neben den üblichen KfW-Förderkrediten und gegebenenfalls dem Baukindergeld – 221 Familien im Kreis Viersen beantragten es bereits – auf weitere Vergünstigungen hoffen: Ab sofort können Fördergelder für verschiedene Wohnungsbau-Projekte abgerufen werden.
Eine Förderung ist in allen Städten und Gemeinden des Kreisgebiets möglich. Es handelt sich um zinsgünstige Darlehen, beispielsweise bis zu 110.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro pro Kind im Eigenheimbereich oder bis zu 100.000 Euro pro Modernisierungsmaßnahme. Auch werden dieses Jahr Tilgungsnachlässe von 15 bis 50 Prozent der Darlehenssumme bei den Fördermaßnahmen gewährt.
Die Fördergelder stammen aus dem NRW-Bauministerium, das landesweit mehr als 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung stellt für den Bau von Mietwohnungen, Bau und Erwerb von Eigenheimen, Modernisierung Telefon 02162 9343-30. Telefon 02162 9343-50. von Wohnungen, Entwicklung von Quartieren und den studentischen Wohnungsbau. Wo kann man die Förderung beantragen? Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? Wie genau sind die Konditionen bei den zinsgünstigen Darlehen? Unsere Redaktion bietet am Donnerstag, 20. März, eine Telefonaktion zum Thema an: Frederike Lorber (Telefon 02162 934330) und Carina Bontenackels (Telefon 02162 9343-50) aus dem Bereich Wohnungsbauförderung des Kreises Viersen beantworten von 10.30 bis 11.30 Uhr die Fragen unserer Leser.