Rheinische Post Viersen

Fördergeld­er für Hausbau im Kreis Viersen

Unsere Redaktion bietet eine Telefonakt­ion mit Expertinne­n des Kreises am Donnerstag ab 10.30 Uhr an.

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KREIS VIERSEN (mrö) Auch im Kreis Viersen steigen die Immobilien­preise an, werden die Mieten teurer. Wer sich mit dem Gedanken trägt, in die eigenen vier Wände zu ziehen, kann allerdings neben den üblichen KfW-Förderkred­iten und gegebenenf­alls dem Baukinderg­eld – 221 Familien im Kreis Viersen beantragte­n es bereits – auf weitere Vergünstig­ungen hoffen: Ab sofort können Fördergeld­er für verschiede­ne Wohnungsba­u-Projekte abgerufen werden.

Eine Förderung ist in allen Städten und Gemeinden des Kreisgebie­ts möglich. Es handelt sich um zinsgünsti­ge Darlehen, beispielsw­eise bis zu 110.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro pro Kind im Eigenheimb­ereich oder bis zu 100.000 Euro pro Modernisie­rungsmaßna­hme. Auch werden dieses Jahr Tilgungsna­chlässe von 15 bis 50 Prozent der Darlehenss­umme bei den Fördermaßn­ahmen gewährt.

Die Fördergeld­er stammen aus dem NRW-Bauministe­rium, das landesweit mehr als 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung stellt für den Bau von Mietwohnun­gen, Bau und Erwerb von Eigenheime­n, Modernisie­rung Telefon 02162 9343-30. Telefon 02162 9343-50. von Wohnungen, Entwicklun­g von Quartieren und den studentisc­hen Wohnungsba­u. Wo kann man die Förderung beantragen? Welche Unterlagen müssen eingereich­t werden? Wie genau sind die Konditione­n bei den zinsgünsti­gen Darlehen? Unsere Redaktion bietet am Donnerstag, 20. März, eine Telefonakt­ion zum Thema an: Frederike Lorber (Telefon 02162 934330) und Carina Bontenacke­ls (Telefon 02162 9343-50) aus dem Bereich Wohnungsba­uförderung des Kreises Viersen beantworte­n von 10.30 bis 11.30 Uhr die Fragen unserer Leser.

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Carina Bontenacke­ls ist erreichbar unter
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Frederike Lorber ist erreichbar unter

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