Tönisvorst: Anliegerbeiträge sollen sinken
Mehrheitlich beschloss der Hauptausschuss eine neue Satzung für die Beiträge von Grundstückseigentümern zur Straßenerneuerung. Künftig sollen die Mindestforderungen gelten.
TÖNISVORST Mehrheitlich hat der Hauptausschuss eine Änderung der Satzung beschlossen, die die Beiträge von Anliegern bei Straßenbaumaßnahmen regelt. Damit gehen die Gebühren nach unten, wenn am Donnerstag der Stadtrat so beschließt. Vorgesehen ist der niedrigstmögliche Anteil für die Beitragspflichtigen, die der Städteund Gemeindebund empfiehlt. Die Veränderungen dabei sind durchaus erheblich. Zum Beispiel bei der Fahrbahn von Haupterschließungsstraßen wird der Anteil von 45 auf 30 Prozent gesenkt, beim Gehweg von 65 auf 50 oder bei Beleuchtung von 55 auf 30 Prozent.
Die neue Satzung geht zurück auf einen gemeinsamen Antrag der CDU-, FDP- und UWT-Fraktionen, der forderte, die Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz auf ein gesetzliches Mindestmaß zu reduzieren. Mit Mehrheit beschloss der Stadtrat im Januar, die Verwaltung solle dazu einen neuen Satzungsentwurf erarbeiten. Der liegt jetzt bereits vor. Dass es dabei auch um erhebliche Mindereinnahmen für die Stadt geht, zeigt ein aktuelles Beispiel: Der Ausbau der Straße Heckerweg im Neubaugebiet Vorst-Nord soll im Haushaltsjahr 2020 abgerechnet werden. Wenn wie geplant die Beitragspflicht der Anwohner von 70 auf 50 Prozent verringert wird, nimmt die Stadt etwa 45.000 Euro weniger ein. Der städtische Anteil an diesem Straßenausbau wäre entsprechend höher, getragen von der Allgemeinheit.
Die Initiative der drei Fraktionen ist eine radikale Kehrtwende gegenüber der Erhöhung im Jahre 2016. In ihrem Prüfbericht hatte die Gemeindeprüfungsanstalt (Gpa) im August 2015 der Stadt Tönisvorst empfohlen, die zulässigen Höchstsätze für die Anliegeranteile auszuschöpfen. Damals schrieb die Gpa der Stadt ins Stammbuch: „Beiträge sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt des Infrastrukturvermögens zu beteiligen. Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen Finanzierungsbeitrag zu verzichten.“Verwaltung und Stadtrat sind der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt vor drei Jahren nicht voll gefolgt. Die Satzung sah keine Höchstsätze vor, sondern blieb im Mittelfeld. Hintergrund war der Versuch, den Haushalt zu konsolidieren. Jetzt hat der Hauptausschuss die Erhöhung wieder zurückgenommen und bleibt am untersten Rand. So wurde mehrheitlich beschlossen. Die Resolution der SPD-Fraktion zum Thema wurde mehrheitlich abgelehnt.
Landesweit ist eine Reform des Kommunalabgabengesetzes in der Diskussion. Der Steuerzahler-Bund hat mehr als 100.000 Unterschriften gegen Straßenbaubeiträge gesammelt. Er fordert, die Beiträge ganz abzuschaffen. Der Landtag hat aber bisher nur eine Reform diskutiert. Ende November wurde beschlossen, dass die umstrittenen Beträge bleiben, wenn auch nicht in derzeitiger Höhe. Bis Ostern soll die Landesregierung die Reform auf den Weg bringen. Im Landtag lehnen die Fraktionen von SPD, Grünen und AfD die vorgeschlagene Reform ab. Die SPD-Landtagsfraktion will die Beiträge sogar ganz streichen. Für den Ausfall sollen die Kommunen einen Ausgleich vom Land bekommen.
In anderen Bundesländern gibt es die Beiträge der Grundstückseigentümer zum Teil gar nicht mehr. Und immer mehr Gebührenbescheide landen vor dem Verwaltungsgericht. Denn für Hausbesitzer kann schnell bei der Erneuerung der Straße vor ihrer Haustür ein fünfstelliger Betrag zusammenkommen. Das können weder junge Familien noch ältere Eigentümer in Rente in kurzer Zeit bezahlen.
„Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt des Infrastrukturvermögens zu beteiligen“Gemeindeprüfungsanstalt