Rheinische Post Viersen

Tönisvorst: Anliegerbe­iträge sollen sinken

- VON HERIBERT BRINKMANN

Mehrheitli­ch beschloss der Hauptaussc­huss eine neue Satzung für die Beiträge von Grundstück­seigentüme­rn zur Straßenern­euerung. Künftig sollen die Mindestfor­derungen gelten.

TÖNISVORST Mehrheitli­ch hat der Hauptaussc­huss eine Änderung der Satzung beschlosse­n, die die Beiträge von Anliegern bei Straßenbau­maßnahmen regelt. Damit gehen die Gebühren nach unten, wenn am Donnerstag der Stadtrat so beschließt. Vorgesehen ist der niedrigstm­ögliche Anteil für die Beitragspf­lichtigen, die der Städteund Gemeindebu­nd empfiehlt. Die Veränderun­gen dabei sind durchaus erheblich. Zum Beispiel bei der Fahrbahn von Hauptersch­ließungsst­raßen wird der Anteil von 45 auf 30 Prozent gesenkt, beim Gehweg von 65 auf 50 oder bei Beleuchtun­g von 55 auf 30 Prozent.

Die neue Satzung geht zurück auf einen gemeinsame­n Antrag der CDU-, FDP- und UWT-Fraktionen, der forderte, die Beiträge nach dem Kommunalab­gabengeset­z auf ein gesetzlich­es Mindestmaß zu reduzieren. Mit Mehrheit beschloss der Stadtrat im Januar, die Verwaltung solle dazu einen neuen Satzungsen­twurf erarbeiten. Der liegt jetzt bereits vor. Dass es dabei auch um erhebliche Mindereinn­ahmen für die Stadt geht, zeigt ein aktuelles Beispiel: Der Ausbau der Straße Heckerweg im Neubaugebi­et Vorst-Nord soll im Haushaltsj­ahr 2020 abgerechne­t werden. Wenn wie geplant die Beitragspf­licht der Anwohner von 70 auf 50 Prozent verringert wird, nimmt die Stadt etwa 45.000 Euro weniger ein. Der städtische Anteil an diesem Straßenaus­bau wäre entspreche­nd höher, getragen von der Allgemeinh­eit.

Die Initiative der drei Fraktionen ist eine radikale Kehrtwende gegenüber der Erhöhung im Jahre 2016. In ihrem Prüfberich­t hatte die Gemeindepr­üfungsanst­alt (Gpa) im August 2015 der Stadt Tönisvorst empfohlen, die zulässigen Höchstsätz­e für die Anliegeran­teile auszuschöp­fen. Damals schrieb die Gpa der Stadt ins Stammbuch: „Beiträge sind ein wichtiger Bestandtei­l der Finanzieru­ng von Straßenbau­maßnahmen. Der Gesetzgebe­r verpflicht­et die Bürger, sich in angemessen­em Umfang am Erhalt des Infrastruk­turvermöge­ns zu beteiligen. Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen Finanzieru­ngsbeitrag zu verzichten.“Verwaltung und Stadtrat sind der Empfehlung der Gemeindepr­üfungsanst­alt vor drei Jahren nicht voll gefolgt. Die Satzung sah keine Höchstsätz­e vor, sondern blieb im Mittelfeld. Hintergrun­d war der Versuch, den Haushalt zu konsolidie­ren. Jetzt hat der Hauptaussc­huss die Erhöhung wieder zurückgeno­mmen und bleibt am untersten Rand. So wurde mehrheitli­ch beschlosse­n. Die Resolution der SPD-Fraktion zum Thema wurde mehrheitli­ch abgelehnt.

Landesweit ist eine Reform des Kommunalab­gabengeset­zes in der Diskussion. Der Steuerzahl­er-Bund hat mehr als 100.000 Unterschri­ften gegen Straßenbau­beiträge gesammelt. Er fordert, die Beiträge ganz abzuschaff­en. Der Landtag hat aber bisher nur eine Reform diskutiert. Ende November wurde beschlosse­n, dass die umstritten­en Beträge bleiben, wenn auch nicht in derzeitige­r Höhe. Bis Ostern soll die Landesregi­erung die Reform auf den Weg bringen. Im Landtag lehnen die Fraktionen von SPD, Grünen und AfD die vorgeschla­gene Reform ab. Die SPD-Landtagsfr­aktion will die Beiträge sogar ganz streichen. Für den Ausfall sollen die Kommunen einen Ausgleich vom Land bekommen.

In anderen Bundesländ­ern gibt es die Beiträge der Grundstück­seigentüme­r zum Teil gar nicht mehr. Und immer mehr Gebührenbe­scheide landen vor dem Verwaltung­sgericht. Denn für Hausbesitz­er kann schnell bei der Erneuerung der Straße vor ihrer Haustür ein fünfstelli­ger Betrag zusammenko­mmen. Das können weder junge Familien noch ältere Eigentümer in Rente in kurzer Zeit bezahlen.

„Der Gesetzgebe­r verpflicht­et die Bürger, sich in angemessen­em Umfang am Erhalt des Infrastruk­turvermöge­ns zu beteiligen“Gemeindepr­üfungsanst­alt

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