Französischer Kaiser setzt eigene Leutnants der Wolfsjagd ein
Clemens Wenzeslaus von Hoensbroech wurde 1805 mit der Leitung der Wolfsjagd beauftragt. Schließlich erhöhte er die Prämien für die Tötung der Tiere.
NIEDERKRÜCHTEN (plp) Nichts dokumentiert deutlicher die Angst der Zeitgenossen vor der Ausbreitung der Wölfe als die Installierung eigener Amtsträger der Wolfsjagd. Zu den interessanten Aktenfunden von Dieter Hartwig gehört der Text der Ernennungsurkunde für den Marquis von Hoensbroech vom 7. September 1805:
„Der Marschall des Kaiserreiches, Alexandre Berthier, Großjäger der Krone, Großkordon der Ehrenlegion, Kommandant der ersten Kohorte, Kriegsminister. Wir machen bekannt, dass wir, weil wir vom Kaiser die Vollmacht erhalten haben, Leutnants der Louveterie zu ernennen und einzusetzen, um die Unordnung zu beseitigen, die durch die Wölfe verursacht wird, welche in den Domänenwäldern des Kaiserreiches leben, und nachdem wir über die Treue und die Zuneigung des Herrn von Hoensbroech zur Person Seiner Majestät informiert worden sind sowie über seine besondere Erfahrung bei der Vernichtung und der Jagd der Wölfe und gefräßigen Tiere, welche er durch das Recht des Waffentragens nachgewiesen hat, ihn ernannt und eingesetzt haben und mit Rücksicht auf das höchste Gemeinwohl ernennen und einsetzen in den Stand und das Amt des Leutnants der Louveterie. … Der genannte Herr von Hoensbroech wird gehalten sein, so viele Wolfsjagden zu veranstalten, wie als notwendig angesehen wird: Infolgedessen wird er Wölfe, Füchse, Dachse und andere schädliche Tiere jagen dürfen, unter Hörnerschall, mit Hunden oder mit dem Gewehr, mit Knüppeln und Fallen/Schlingen, in den Wäldern, im Buschwerk und in den kaiserlichen Forsten des Roerdepartements.“
Zum öffentlichen Beweis seiner staatlichen Autorität gehörte es, dass der Marquis als Leutnant der Wolfsjagd im Roerdepartement des Kaiserreichs eine spezielle Uniform erhielt. Mit ihr ließ er sich porträtieren. Finanzielle Vorteile waren mit dem Amt nicht verbunden, im Gegenteil. Er musste die gesamte Jagdequipage unterhalten: einen Piqueur (Meutenführer), zwei Spürhundknechte, einen Hundeknecht, zehn Jagdhunde und vier Spürhunde. Auch die Beschaffung von Fallen für Wölfe und Füchse gehörte zu seinen Aufgaben.
Hartwig hat den Quellen im Archiv von Schloss Haag entnommen, dass Hoensbroech und seine Jagdoffiziere von 1805 bis 1808 60 Wölfe, 787 Füchse und 221 wildernde Hunde und Katzen erlegten. Und dass die Wolfsplage kein niederrheinisches Problem war, kann man dieser
Mitteilung vom 29. Dezember 1806 entnehmen: „Seine Majestät habe mit Genugtuung die Vernichtung von 1.926 Wölfen durch die Louveterie im Kaiserreich zur Kenntnis genommen.“
Dennoch: Die großen Wolfsjagden, insbesondere die von 1810, brachten nicht den gewünschten Erfolg. Eine zusätzliche Hilfe versprach sich der Marquis von Hoensbroech von der Erhöhung der Prämien, die denjenigen gewährt wurden, die einen Wolf zur Strecke brachten. Im September 1810 schlug er vor, für eine erlegte Wölfin 150, für einen Wolfsrüden 100 und für einen Jungwolf 30 Francs zu zahlen.