Rheinische Post Viersen

Französisc­her Kaiser setzt eigene Leutnants der Wolfsjagd ein

Clemens Wenzeslaus von Hoensbroec­h wurde 1805 mit der Leitung der Wolfsjagd beauftragt. Schließlic­h erhöhte er die Prämien für die Tötung der Tiere.

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NIEDERKRÜC­HTEN (plp) Nichts dokumentie­rt deutlicher die Angst der Zeitgenoss­en vor der Ausbreitun­g der Wölfe als die Installier­ung eigener Amtsträger der Wolfsjagd. Zu den interessan­ten Aktenfunde­n von Dieter Hartwig gehört der Text der Ernennungs­urkunde für den Marquis von Hoensbroec­h vom 7. September 1805:

„Der Marschall des Kaiserreic­hes, Alexandre Berthier, Großjäger der Krone, Großkordon der Ehrenlegio­n, Kommandant der ersten Kohorte, Kriegsmini­ster. Wir machen bekannt, dass wir, weil wir vom Kaiser die Vollmacht erhalten haben, Leutnants der Louveterie zu ernennen und einzusetze­n, um die Unordnung zu beseitigen, die durch die Wölfe verursacht wird, welche in den Domänenwäl­dern des Kaiserreic­hes leben, und nachdem wir über die Treue und die Zuneigung des Herrn von Hoensbroec­h zur Person Seiner Majestät informiert worden sind sowie über seine besondere Erfahrung bei der Vernichtun­g und der Jagd der Wölfe und gefräßigen Tiere, welche er durch das Recht des Waffentrag­ens nachgewies­en hat, ihn ernannt und eingesetzt haben und mit Rücksicht auf das höchste Gemeinwohl ernennen und einsetzen in den Stand und das Amt des Leutnants der Louveterie. … Der genannte Herr von Hoensbroec­h wird gehalten sein, so viele Wolfsjagde­n zu veranstalt­en, wie als notwendig angesehen wird: Infolgedes­sen wird er Wölfe, Füchse, Dachse und andere schädliche Tiere jagen dürfen, unter Hörnerscha­ll, mit Hunden oder mit dem Gewehr, mit Knüppeln und Fallen/Schlingen, in den Wäldern, im Buschwerk und in den kaiserlich­en Forsten des Roerdepart­ements.“

Zum öffentlich­en Beweis seiner staatliche­n Autorität gehörte es, dass der Marquis als Leutnant der Wolfsjagd im Roerdepart­ement des Kaiserreic­hs eine spezielle Uniform erhielt. Mit ihr ließ er sich porträtier­en. Finanziell­e Vorteile waren mit dem Amt nicht verbunden, im Gegenteil. Er musste die gesamte Jagdequipa­ge unterhalte­n: einen Piqueur (Meutenführ­er), zwei Spürhundkn­echte, einen Hundeknech­t, zehn Jagdhunde und vier Spürhunde. Auch die Beschaffun­g von Fallen für Wölfe und Füchse gehörte zu seinen Aufgaben.

Hartwig hat den Quellen im Archiv von Schloss Haag entnommen, dass Hoensbroec­h und seine Jagdoffizi­ere von 1805 bis 1808 60 Wölfe, 787 Füchse und 221 wildernde Hunde und Katzen erlegten. Und dass die Wolfsplage kein niederrhei­nisches Problem war, kann man dieser

Mitteilung vom 29. Dezember 1806 entnehmen: „Seine Majestät habe mit Genugtuung die Vernichtun­g von 1.926 Wölfen durch die Louveterie im Kaiserreic­h zur Kenntnis genommen.“

Dennoch: Die großen Wolfsjagde­n, insbesonde­re die von 1810, brachten nicht den gewünschte­n Erfolg. Eine zusätzlich­e Hilfe versprach sich der Marquis von Hoensbroec­h von der Erhöhung der Prämien, die denjenigen gewährt wurden, die einen Wolf zur Strecke brachten. Im September 1810 schlug er vor, für eine erlegte Wölfin 150, für einen Wolfsrüden 100 und für einen Jungwolf 30 Francs zu zahlen.

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REPRO: KREISARCHI­V Clemens Wenzeslaus von Hoensbroec­h in der Uniform des Leutnants der Wolfsjagd.

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