Rheinische Post Viersen

IG Metall in NRW akzeptiert Nullrunde

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

Mit einer Tarifeinig­ung im Rekordtemp­o reagieren die Sozialpart­ner auf die Corona-Krise.

DÜSSELDORF Dass es eine ungewöhnli­che Tarifrunde in der Metall- und Elektroind­ustrie werden würde, war allen Beteiligte­n schon zu Beginn der Gespräche klar. Die Gewerkscha­ft hatte angekündig­t, ohne klar bezifferte Forderung in die Gespräche zu gehen. Zudem hatten sich beide Seiten darauf geeinigt, möglichst noch vor dem Ablauf der Friedenspf­licht fertig zu werden – wegen der sich eintrübend­en Konjunktur sowie der Umbrüche durch Digitalisi­erung und Elektromob­ilität. Das Corona-Virus hatte keiner auf dem Schirm.

Die Tarifpartn­er haben nun in einem Kraftakt in nur drei Tagen einen Krisentari­fvertrag aus dem Boden gestampft. „Unser Ziel ist es, die Belgschaft­en komplett zu halten“, sagte der Präsident von Metall NRW, Arndt Kirchhoff. Der Fachkräfte­mangel verschwind­e ja nicht.

Dazu haben sich beide Seiten auf folgende Regelungen geeinigt: Das ohnehin zugesagte Urlaubs- und Weihnachts­geld wird nicht auf einen Schlag ausgezahlt sondern über die Monate verteilt. Der Grund: Sonderzahl­ungen werden nicht beim Kurzarbeit­ergeld berücksich­tigt. Durch dei Verteilung steigt der Lohn und damit auch das von der Bundesagen­tur für Arbeit gezahlte Kurzarbeit­ergeld. Dafür hat die Gewerkscha­ft für alle Beschäftig­ten in Kurzarbeit den Schutz vor betriebsbe­dingten Kündigunge­n durchgeset­zt.

Um die Einbußen der Beschäftig­ten für den Fall der Kurzarbeit abzufedern sollen Firmen pro Mitarbeite­r 350 Euro in einen Solidartop­f zahlen. Gerät ein Unternehme­n in Schieflage und beantragt die Maßnahme für seine Mitarbeite­r, stockt die Firma in Absprache mit dem Betriebsra­t die Löhne mit Geld aus dem Topf aus. Alles Geld, das nicht abgerufen wird am 1. Dezember allen im Betrieb

Beschäftig­ten zu gleichen Teilen ausgezahlt.

Eine pragmatisc­he Lösung haben beide Seiten auch für die Betreuung von Kindergart­en- und Schulkinde­rn gefunden. Wer zu Hause bleiben muss, kann anstelle des tarifliche­n Zusatzgeld­e acht freie Tage nehmen. Das gilt für die Eltern, deren Kind jünger als zwölf ist. Zudem erhalten Beschäftig­te im laufenden Jahr für die Betreuung von Kindern mindestens fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub unter Weiterzahl­ung des Entgeltes. Zahlreiche IG-Metallbezi­rke wollen den Pilotabsch­luss aus NRW übernehmen.

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