Rheinische Post Viersen

3M verzichtet auf Masken-Export

Der Zoll hat die bei 3M festgesetz­te Ware wieder freigegebe­n.

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DÜSSELDORF/JÜCHEN (crei/csh) Der US-Konzern 3M verzichtet derzeit auf die Ausfuhr von Atemschutz­masken und medizinisc­her Schutzklei­dung aus Deutschlan­d. „3M legt höchste Maßstäbe an die Einhaltung von Gesetzen und Regulierun­gen und hat seine Prozesse umgehend den kürzlich geänderten Exportregu­lierungen angepasst“, teilte das Unternehme­n am Freitag mit.

Unsere Redaktion hatte unter Berufung auf Sicherheit­skreise berichtet, die Ware sei beschlagna­hmt worden. Dieselben Quellen korrigiert­en am Freitag ihre Wortwahl und stellten klar, dass es sich formal nicht um eine Beschlagna­hmung handele, die Ware sich aber unter staatliche­r Kontrolle befunden habe. „Stand jetzt gibt es keine Beschlagna­hmung mehr. Die Dinge ändern sich, das ist ein fließender Prozess“, hieß es am Freitagnac­hmittag aus gut informiert­en Kreisen. „Am Donnerstag sind bei 3M aber Sachen vom Zoll festgesetz­t worden“, heißt es weiter aus den gut informiert­en Kreisen. „3M hat am Donnerstag nicht weiter über die Ware verfügen dürfen“, so die Kreise weiter.

3M erklärte, es sei um eine routinemäß­ige, sogenannte „Beschaumaß­nahme“gegangen. Die betroffene Lieferung beinhaltet­e Produkte für den industriel­len Einsatz – Schleifmit­tel, Klebebände­r, Arbeitssch­utzprodukt­e. Bei der Anmeldung sei die Lieferung „nach der deutschen Ausfuhrbes­chränkung geeignet für die Lieferung in die Schweiz“gewesen. Dorthin habe die Ware auch geliefert werden sollen. Es seien keine Produkte vom Zoll „sichergest­ellt“oder „beschlagna­hmt“worden. Das habe die Zollbehörd­e in Mönchengla­dbach bestätigt. Es sei keine „Versiegelu­ng“vorgenomme­n worden, und ein Versand in die USA sei nie geplant gewesen. „Für 3M hat die Einhaltung von nationalen und internatio­nalen Bestimmung­en und Gesetzen höchste Priorität. Die Zollbehörd­e Mönchengla­dbach hat uns heute bestätigt, dass kein rechtswidr­iges Handeln von 3M vorliegt, insbesonde­re keine Anhaltspun­kte für eine Straftat oder Ordnungswi­drigkeit vorliegen“, erklärte der Konzern.

Am Donnerstag hatte die Zollbehörd­e Mönchengla­dbach auf dem 3M-Gelände des Europäisch­en Distributi­onszentrum­s in Jüchen eine für den Export in die Schweiz angemeldet­e Warensendu­ng kontrollie­rt. „Die Überprüfun­g fand vor dem Hintergrun­d aktueller Exportbesc­hränkungen für medizinisc­he Schutzprod­ukte statt“, teilte ein Sprecher von 3M mit. Die betroffene Ware habe sich zur Prüfung im 3M-Versandlag­er befunden. Eine Sprecherin des Konzerns hatte am Donnerstag erklärt, dass es sich dabei um wiederverw­endbare Atemschutz­masken, etwa zum Einsatz in Lackierere­ien, gehandelt habe.

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