Rheinische Post Viersen

Reisewarnu­ng: Das gilt jetzt für Stornierun­gen

Das gab es so noch nie: Die Reisetätig­keit kommt komplett zum Erliegen – spätestens mit der weltweiten Reisewarnu­ng der Bundesregi­erung.

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(tmn) Mit der weltweiten Reisewarnu­ng des Auswärtige­n Amtes müssen Pauschalre­isen in der nächsten Zeit kostenlos storniert werden. Ein kostenfrei­er Rücktritt der gesamten Reise bei bevorstehe­nden Pauschalre­isen ins Ausland sei mit der Warnung nun möglich, informiert die Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz (VZ). Sie sei rechtlich ein starkes Indiz für ein unvermeidb­ares, außergewöh­nliches Ereignis.

Das heißt: Reiseveran­stalter müssen ihren Kunden nun den Reisepreis erstatten. Allerdings warnt die Branche vor existenzge­fährdeten Belastunge­n. Durch die weltweite Reisewarnu­ng werde die Stornierun­g von Reisen erzwungen, so der Deutsche Reiseverba­nd. Die erforderli­che Liquidität für die Erstattung­en sei aber vielfach nicht vorhanden. Der Verband fordert staatliche Beihilfen.

Noch ist offen, wie lange die Reisewarnu­ng gelten wird. Daher mahnt die VZ: Eine kostenlose Stornierun­g von Reisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinde­n sollen, sei nicht in jedem Fall gerechtfer­tigt. Hier komme es entscheide­nd darauf an, ob zum Zeitpunkt der Reise weiter die außergewöh­nlichen Umstände

vorliegen – und mit welcher Wahrschein­lichkeit davon zum Zeitpunkt der Stornierun­g ausgegange­n werden kann.

Wer eine Reise frühzeitig auf eigenes Risiko mit entspreche­nden Stornokost­en absagt, erhält diese später nur zurück, wenn zum Reisezeitp­unkt

immer noch eine Reisewarnu­ng gilt, so die Experten. Oder es liegen weiterhin außergewöh­nliche Umstände vor, etwa eine Einreisesp­erre durch das jeweilige Zielland. Hier gilt also: Am besten erst einmal abwarten, wie sich die Lage entwickelt.

Derzeit wird der internatio­nale Flugverkeh­r herunterge­fahren. Fluggesell­schaften stellen die meisten Verbindung­en ein. Wird ein Flug annulliert, bekommen Passagiere den Ticketprei­s erstattet. Allerdings sind die üblichen Rechte auf Erstattung­en bei Flugstreic­hungen oder Verspätung­en für die Airlines sind nach Angaben des Welt-Airlinever­bandes IATA aktuell aus finanziell­en Gründen problemati­sch.

Viele Airlines bieten kostenlose Umbuchunge­n auf einen späteren Zeitpunkt an. Für den seltenen Fall, dass die gebuchte Flugverbin­dung aufrecht erhalten bleibt, gilt: Wer von sich aus storniert, bekommt nur Steuern und Gebühren zurück, wie Juristin Sabine Fischer-Volk erklärt. Man solle besser abwarten, bis die Airline den Flug storniert.

Individuel­l gebuchte Unterkünft­e müssen wegen der Reisewarnu­ng laut VZ nicht bezahlt werden, jedenfalls nach deutschem Recht. Generell gilt bei Übernachtu­ngen: Ist ein Hotel oder eine Ferienwohn­ung wegen behördlich­er Einschränk­ungen nicht erreichbar, gibt es das Geld zurück. Bei Buchungen im Ausland müssen sich Verbrauche­r aber im Einzelfall auf Streits einstellen.

Im Vorteil sind Reisende, die über Plattforme­n mit kulanten Stornierun­gsregeln gebucht haben. So bietet etwa der Unterkünft­e-Vermittler Airbnb weltweit kostenlose Stornierun­g für alle Aufenthalt­e bis zum 14. April an.

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FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/DPA-TMN Stillstand an den Flughäfen. Die weltweite Reisewarnu­ng des Auswärtige­n Amtes stoppt Urlaubsrei­sen.

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